Das Gesundheitsministerium hat kürzlich ein Rundschreiben herausgegeben, das Gesundheitsstandards, Gesundheitsuntersuchungen für Fahrer und Betreiber von Spezialmotorrädern, regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen für Autofahrer sowie eine Datenbank zur Gesundheit von Fahrern und Betreibern von Spezialmotorrädern regelt. Das Rundschreiben tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Ab 2025 werden sich die Gesundheitsstandards für Fahrer teilweise ändern (Beispielfoto).
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums weist das neu herausgegebene Rundschreiben einige Änderungen gegenüber dem vorherigen gemeinsamen Rundschreiben auf. Im Einzelnen:
Der erste neue Punkt ist die Umgruppierung. Während das alte Rundschreiben in Gruppe 1 für Fahrer von Fahrzeugen der Klasse A1, Gruppe 2 für Fahrer von Fahrzeugen der Klasse B1 und Gruppe 3 für Fahrer der Klassen A2, A3, A4, B2, C, D, E, FB2, FC, FD, FE unterteilt war, werden die Gesundheitsstandards für Fahrer und Fahrer spezialisierter Motorräder gemäß den neuen Vorschriften in drei Gruppen wie folgt unterteilt: Gruppe 1 gilt für Fälle von Gesundheitsuntersuchungen zur Ausstellung von Führerscheinen der Klassen A1, B1 und Fahrer spezialisierter Motorräder; Gruppe 2 gilt für Fälle von Gesundheitsuntersuchungen zur Ausstellung von Führerscheinen der Klassen A und B; und Gruppe 3 gilt für Fälle von Gesundheitsuntersuchungen zur Ausstellung von Führerscheinen der Klassen C1, C, D1, D2, D, BE, C1E, CE, D1E, D2E und DE.
Zweiter neuer Punkt: Personen mit einem vor dem 1. Januar 2025 ausgestellten Führerschein müssen ihren Führerschein gemäß den Bestimmungen von Artikel 89 Punkt a, Absatz 3 des Gesetzes über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit von der Klasse A1 auf die Klasse A umändern oder neu ausstellen lassen: Bei der Gesundheitsuntersuchung gelten die Gesundheitsstandards der Gruppe 1.
In der neuen Regelung ist keine fachärztliche Untersuchung des Bewegungsapparates mehr erforderlich (§ 4 Abs. 2).
Der dritte neue Punkt betrifft die Gesundheitsuntersuchung für behinderte Menschen, die einen Führerschein der Klasse A1 oder einen Führerschein der Klasse B beantragen, wie in Absatz 2, Artikel 57 des Gesetzes über die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr vorgeschrieben: Für die Gesundheitsuntersuchung gelten die in Anhang I dieses Rundschreibens vorgeschriebenen Gesundheitsstandards, jedoch nicht für die Untersuchung durch einen Muskel-Skelett-Spezialisten.
Neuer Punkt 4 zu Drogen- und Alkoholtests
- Gesundheitsuntersuchung (SKS) für die Erteilung und Erneuerung des Führerscheins, nur Tests auf Drogenkonzentration (Tests auf 5 Arten von Drogen, altes Rundschreiben sieht 4 Arten vor), keine Tests auf 100% Promille; Tests auf Alkoholkonzentration sind nur auf ärztliche Verschreibung im Zweifelsfall erforderlich.
- Die regelmäßige ärztliche Untersuchung für Autofahrer erfordert Alkohol- und Drogentests (5 Arten von Drogen, altes Rundschreiben 4 Arten)
Neuer Punkt 5, Streichung des Formulars für die regelmäßige ärztliche Untersuchung im alten Rundschreiben: Das Buch für die regelmäßige ärztliche Untersuchung verwendet dasselbe Formular wie das Buch für die regelmäßige ärztliche Untersuchung gemäß Rundschreiben 32/2023/TT-BYT (mit einer zusätzlichen Schlussfolgerung zur gesundheitlichen Eignung zum Führen der entsprechenden Klasse). Die Vorschriften zur Gesundheitsdatenbank für Fahrer und spezialisierte Motorradfahrer haben sich geändert.
Neuer Punkt 6 : Das Gesundheitszeugnis ist ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung 12 Monate gültig, im alten Rundschreiben waren es 6 Monate.
Neuer Punkt 7 : Die Mutterschaftsuntersuchung wird gestrichen, da sie wenig mit der Gesundheit des Fahrers zu tun hat.
Der letzte neue Punkt zu den Spezialstandards behält im Wesentlichen das alte TT bei, mit einigen geringfügigen Änderungen.
[Anzeige_2]
Quelle: https://www.baogiaothong.vn/tu-nam-2025-quy-dinh-ve-kham-suc-khoe-lai-xe-co-gi-moi-192241117181641311.htm
Kommentar (0)