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Ab dem 1. Juli müssen sich Einzelunternehmer sozialversicherungspflichtig versichern.

Das Sozialversicherungsgesetz 2024 (gültig ab 1. Juli 2025) erweitert den Umfang der obligatorischen Sozialversicherungsbeteiligung auf viele Personengruppen, darunter auch Einzelunternehmer.

Báo Phụ nữ Việt NamBáo Phụ nữ Việt Nam10/06/2025

Das Sozialversicherungsgesetz 2024 (gültig ab 1. Juli 2025) erweitert den Umfang der obligatorischen Sozialversicherungsbeteiligung auf viele Personengruppen, darunter auch Einzelunternehmer.

Gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes (SI) 2014 (gültig bis 30. Juni 2025) unterliegen Einzelunternehmer nicht der Sozialversicherungspflicht. Bei Bedarf müssen sie sich freiwillig versichern.

Ab dem 1. Juli 2025 unterliegen jedoch gemäß Absatz 1, Artikel 2 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 Unternehmer von Gewerbebetrieben, die gemäß den staatlichen Vorschriften als Gewerbetreibende registriert sind, der Pflicht zur Teilnahme an der Sozialversicherung.

Konkret zum obligatorischen Sozialversicherungsbeitragssatz für Einzelunternehmer: Gemäß Artikel 33 Buchstaben a und b, Absatz 4 beträgt der obligatorische Sozialversicherungsbeitragssatz 3 % für die Kranken- und Mutterschaftskasse und 22 % für die Alters- und Sterbekasse.

Was die Grundlage für die Zahlung betrifft, können Unternehmer gemäß Punkt d, Absatz 1, Artikel 31 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 ihr Gehalt als Grundlage für die obligatorische Sozialversicherungszahlung wählen, wobei der niedrigste Betrag dem Referenzniveau und der höchste dem 20-fachen des Referenzniveaus zum Zeitpunkt der Zahlung entspricht.

Der monatliche Beitrag eines sozialversicherungspflichtigen Geschäftshaushaltsinhabers beträgt 25 % seines Gehalts. Je nach Bedarf kann der Haushaltsinhaber monatlich, alle drei Monate oder alle sechs Monate zahlen.

In Bezug auf das Referenzniveau bestimmt Artikel 141 Absatz 13 des Sozialversicherungsgesetzes 2024: „Solange das Grundgehalt nicht abgeschafft wurde, entspricht das in diesem Gesetz festgelegte Referenzniveau dem Grundgehalt.“ Zum Zeitpunkt der Abschaffung des Grundgehalts darf das Referenzniveau nicht niedriger sein als dieses Grundgehalt.

Derzeit beträgt das Grundgehalt 2.340.000 VND/Monat. Der niedrigste Sozialversicherungsbeitrag für Unternehmer beträgt daher 25 % x 2.340.000 = 585.000 VND/Monat.

Quelle: https://phunuvietnam.vn/tu-1-7-chu-ho-kinh-doanh-ca-the-tham-gia-bao-hiem-xa-hoi-bat-buoc-20250610071029222.htm


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