Gemäß dem Regierungserlass Nr. 90/2023/ND-CP zur Regelung der Erhebungssätze, Erhebung, Zahlung, Befreiung, Verwaltung und Nutzung von Straßenbenutzungsgebühren (auch als Straßenbenutzungsgebühren bezeichnet) sind die gebührenpflichtigen Objekte registrierte Straßenkraftfahrzeuge (mit Fahrzeugzulassungsbescheinigung und Nummernschild), die für den Verkehr geprüft wurden und über Zertifikate für technische Sicherheit und Umweltschutz (ATKT & BVMT) verfügen, darunter Autos, Traktoren und ähnliche Fahrzeuge (Pkw).
Allerdings unterliegen Autos keiner Straßenbenutzungsgebühr, wenn einer der folgenden Fälle auf sie zutrifft:
- Durch Unfall oder Naturkatastrophe zerstört.
- Fahrzeugschein und Kennzeichen eingezogen oder entzogen.
- Unfall, der dazu führt, dass Sie 30 Tage oder länger nicht mehr fahren können und Reparaturen erforderlich sind.
- Transportfahrzeuge von Transportunternehmen, Genossenschaften und Genossenschaftsverbänden (Unternehmen), die für 30 aufeinanderfolgende Tage oder länger vorübergehend vom Verkehr ausgeschlossen sind.
- Fahrzeuge von Unternehmen, die nicht am Verkehr teilnehmen und keine Straßen im Straßenverkehrssystem benutzen (für die lediglich Prüfzertifikate und keine Prüfstempel gemäß den Vorschriften des Verkehrsministeriums über die technische Sicherheit und Umweltschutzprüfung von Straßenkraftfahrzeugen ausgestellt wurden) oder Fahrzeuge, die am Verkehr teilnehmen und Straßen im Straßenverkehrssystem benutzen (für die Prüfzertifikate und Prüfstempel gemäß den Vorschriften über die technische Sicherheit und Umweltschutzprüfung ausgestellt wurden), werden auf nicht am Verkehr teilnehmend umgestellt und benutzen keine Straßen im Verkehrssystem und werden nur im Rahmen von Fahrprüfungszentren, Bahnhöfen, Häfen, Mineralgewinnungsgebieten, land-, forst- und fischwirtschaftlichen Anbau-, Produktions- und Verarbeitungsgebieten sowie Baustellen (Verkehr, Bewässerung, Energie) verwendet.
- Fahrzeuge, die in Vietnam zugelassen und geprüft sind, aber 30 Tage oder länger ununterbrochen im Ausland betrieben werden.
- Das Fahrzeug wurde innerhalb der letzten 30 Tage oder länger gestohlen.
In den oben genannten Fällen fallen keine Straßenbenutzungsgebühren an, wenn ausreichende Dokumente vorliegen, die den Bestimmungen in Artikel 8 des Dekrets 90/2023/ND-CP entsprechen.
Wurde die Straßenbenutzungsgebühr für das Fahrzeug bereits entrichtet, wird dem Fahrzeughalter die Gebühr erstattet oder von der fälligen Gebühr für den Zeitraum der Nichtbenutzung der Straße gemäß den Vorschriften abgezogen. Dies gilt nicht für Fahrzeuge der Landesverteidigung und der Polizei.
Gemäß den aktuellen Bestimmungen im Rundschreiben 70/2021/TT-BTC unterliegen Fahrzeuge wie Autos, Traktoren und ähnliche Fahrzeuge in den folgenden Fällen nicht der Straßenbenutzungsgebühr:
Durch Unfall oder Naturkatastrophe beschädigt; Beschlagnahmte oder widerrufene Zulassungsbescheinigung oder Nummernschild des Fahrzeugs; Unfall in einem Ausmaß, dass das Fahrzeug nicht weiterfahren kann und 30 Tage oder länger repariert werden muss;
Transportfahrzeuge von Transportunternehmen, Genossenschaften und Genossenschaftsverbänden, die 30 aufeinanderfolgende Tage oder länger vorübergehend vom Verkehr ausgeschlossen waren;
Firmenfahrzeuge nehmen nicht am Verkehr teil, benutzen keine Straßen im Straßenverkehrssystem und werden nur im Rahmen von Fahrprüfungszentren, Bahnhöfen, Häfen, Mineralienabbaugebieten, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Baustellen (Verkehr, Bewässerung, Energie) eingesetzt.
In Vietnam zugelassene und geprüfte Autos, die jedoch 30 Tage oder länger ununterbrochen im Ausland betrieben werden; Autos, die 30 Tage oder länger gestohlen wurden.
Minh Hoa (t/h)
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)