Ab dem 1. Juli steigt das Grundgehalt auf 1,8 Millionen VND/Monat. Daher werden auch viele Zulagen für Arbeitnehmer entsprechend dem Grundgehalt angepasst.
Auch viele Zulagen für Arbeitnehmer werden ab dem 1. Juli 2023 an das Grundgehalt angepasst. |
Die Regierung erließ am 14. Mai 2023 das Dekret 24/2023/ND-CP, das das Grundgehalt für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Angehörige der Streitkräfte festlegt. Ab dem 1. Juli steigt das Grundgehalt auf 1,8 Millionen VND/Monat. Daher werden auch viele Zulagen für Arbeitnehmer entsprechend dem Grundgehalt angepasst.
Zulagenarten steigen ab 1. Juli 2023 entsprechend dem Grundgehalt
Mindestrentenniveau
Nach dem Sozialversicherungsgesetz von 2014 werden für Arbeitnehmer, die 20 Jahre oder länger Beiträge zur obligatorischen Sozialversicherung geleistet haben, die Rentenbedingungen und -höhen entsprechend der obligatorischen Sozialversicherungspolitik umgesetzt.
Die niedrigste monatliche Rente von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, die nach den Bestimmungen der Artikel 54 und 55 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 rentenberechtigt sind, entspricht dem Grundgehalt.
Somit wird die niedrigste monatliche Rente für diese Personengruppe ab dem 1. Juli 2023 auf 1.800.000 VND steigen, statt wie bisher auf 1,49 Millionen VND.
Einmalige Beihilfe zur Geburt
Auch die einmalige Zulage bei Geburt oder Adoption wird bei Erhöhung des Grundgehalts angepasst.
Demnach ist im Sozialversicherungsgesetz von 2014 festgelegt, dass Arbeitnehmerinnen, die Kinder unter sechs Monaten zur Welt bringen oder adoptieren, Anspruch auf eine einmalige Zulage für jedes Kind haben, die dem Zweifachen des Grundgehalts im Monat der Geburt oder Adoption des Kindes entspricht.
Im Falle einer Geburt, bei der nur der Vater sozialversichert ist, erhält der Vater für jedes Kind eine einmalige Zulage in Höhe des doppelten Grundgehalts im Geburtsmonat.
So wird ab dem 1. Juli 2023 der einmalige Zuschuss für die Geburt oder Adoption eines Kindes auf 3,6 Millionen VND erhöht, statt wie bisher auf 2,98 Millionen VND.
Leistungen der postpartalen Pflege
Darüber hinaus wird auch das Niveau der Pflege und der gesundheitlichen Erholung nach der Geburt angepasst, um eine Steigerung zu erreichen.
Die Höhe der Leistungen zur Erholung und Genesung nach dem Mutterschaftsurlaub beträgt pro Tag 30 % des Grundgehalts (Klausel 3, Artikel 41 des Sozialversicherungsgesetzes 2014) und wird ab dem 1. Juli 2023 auf 540.000 VND (anstelle von 447.000 VND) steigen.
Umfang der Gesundheitsversorgung und Genesungsleistungen nach einer Krankheit
Gemäß Absatz 3, Artikel 29 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 beträgt die Höhe der Leistungen zur Gesundheitswiederherstellung und Genesung nach einem Krankheitstag 30 % des Grundgehalts.
Wenn das Grundgehalt ab dem 1. Juli 2023 auf 1,8 Millionen VND ansteigt, erhöht sich die Leistung für Genesung und Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Krankheit auf 540.000 VND (statt der aktuellen 447.000 VND).
Höhe der Erwerbsminderungsrente
- Bei einmaliger Förderung:
Gemäß Artikel 46 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014 haben Arbeitnehmer mit einer Erwerbsminderung von 5 % bis 30 % Anspruch auf eine einmalige Zulage, deren Höhe sich nach dem Grundgehalt berechnet.
Bei einer Reduzierung der Arbeitsfähigkeit um 5 % beträgt das Gehalt das Fünffache des Grundgehalts, was einer Erhöhung um 9 Millionen VND gegenüber den aktuellen 7,45 Millionen VND entspricht.
Danach erhalten Sie für jede Verringerung um 1 % zusätzlich das 0,5-fache des Grundgehalts (d. h. eine Erhöhung auf 900.000 VND statt 745.000 VND).
- Für die monatliche Zulage:
Artikel 47 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014 legt fest, dass Arbeitnehmer mit einer Erwerbsminderung von 31 % oder mehr Anspruch auf monatliche Leistungen haben.
Demnach führt eine Minderung der Arbeitsfähigkeit um 31 % zu einer Leistung in Höhe von 30 % des Grundgehalts, für jede weitere Minderung um 1 % fallen dann weitere 2 % des Grundgehalts an.
Ab dem 1. Juli 2023 beträgt die Entschädigung für jede 31-prozentige Verringerung der Arbeitsfähigkeit 540.000 VND (derzeit 447.000 VND), für jede weitere Verringerung um 1 % beträgt die Entschädigung 36.000 VND (derzeit 29.800 VND).
- Dienstalterszulage:
Arbeitnehmer mit einer Erwerbsminderung von 81 % oder mehr, die an einer Lähmung der Wirbelsäule leiden, auf beiden Augen blind sind, amputierte oder querschnittsgelähmte Gliedmaßen haben oder psychisch krank sind, erhalten zusätzlich zur monatlichen Zulage eine Dienstzulage in Höhe des Grundgehalts (d. h. ab dem 1. Juli 2023 erhöht sie sich auf 1,8 Millionen VND gegenüber 1,49 Millionen VND).
Sterbegeld bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Gemäß Artikel 51 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014 erhalten die Angehörigen eines Arbeitnehmers, der während der Arbeit oder während der ersten Behandlungsphase aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit stirbt, ab dem 1. Juli 2023 eine einmalige Unterstützung in Höhe des 36-fachen Grundgehalts, was 64,8 Millionen VND entspricht (im Vergleich zur aktuellen Unterstützung von 53,64 Millionen VND).
Genesungs- und Erholungsgeld
Gemäß Absatz 2, Artikel 52 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014 beträgt die Höhe der Beihilfe zur Genesung und Wiederherstellung der Gesundheit nach der Behandlung einer Verletzung oder Krankheit pro Tag 25 % des Grundgehalts, wenn die Genesung und Wiederherstellung zu Hause erfolgt:
Die Leistungshöhe wird ab dem 1. Juli 2023 auf 450.000 VND anstelle der derzeitigen 372.500 VND steigen; das entspricht 40 % des Grundgehalts. Bei Erholung und Genesung in einer zentralen Einrichtung erhöht sich die Leistungshöhe auf 720.000 VND anstelle von 596.000 VND.
Bestattungsleistungen
Im Falle des Todes eines Arbeitnehmers, der Anspruch auf Sterbegeld hat, erhält die für die Beerdigung zuständige Person ein einmaliges Sterbegeld in Höhe des 10-fachen Grundgehalts.
Demnach erhöht sich die Bestattungsbeihilfe ab dem 1. Juli 2023 auf 18 Millionen VND (im Vergleich zu den aktuellen 14,9 Millionen VND).
Monatliche Todesfallleistung
Auch die monatliche Sterbegeldleistung für Angehörige im Todesfall eines Arbeitnehmers wird erhöht. Das Sozialversicherungsgesetz von 2014 sieht vor, dass die monatliche Sterbegeldleistung für jeden Angehörigen 50 % des Grundgehalts entspricht und somit von 745.000 VND auf 900.000 VND ansteigt.
Falls der Verwandte keine direkte Pflegeperson hat, beträgt die monatliche Zulage 70 % des Grundgehalts und wird von 1,043 Millionen VND auf 1,26 Millionen VND erhöht.
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