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Mit unserer Mehrwertsteuer verschenken wir riesige Geldsummen an die Länder.

Báo Thanh niênBáo Thanh niên08/08/2023

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Ernsthaftes Problem, muss gründlich gelöst werden!

Am 8. August teilte der vietnamesische Handels- und Industrieverband (VCCI) mit, dass er auf Grundlage der Meinungen von Unternehmen und Verbänden ein Dokument an das Finanzministerium gesandt habe, um zum Entwurf des Mehrwertsteuergesetzes (in der geänderten Fassung) Stellung zu nehmen und sich dabei auf die Gruppe der Waren zu konzentrieren, die nicht der Steuer unterliegen.

VCCI kiến nghị 'đánh' thuế GTGT hàng không chịu thuế, xóa 'bảo hộ ngược' hàng nhập khẩu - Ảnh 1.

VCCI empfiehlt dem Finanzministerium, die Erhebung einer Mehrwertsteuer auf importierte Waren in Erwägung zu ziehen und so die umgekehrte Protektion abzuschaffen, die bei inländischen Fertigungsunternehmen zu Verlusten führt.

Gemäß Artikel 5 des aktuellen Mehrwertsteuergesetzes zählen zu den nicht steuerpflichtigen Waren: unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, Pflanzensorten, Tierrassen, Düngemittel, landwirtschaftliche Maschinen, Fischereifahrzeuge, Tierfutter, Salz, Computersoftware und einige andere Arten von Maschinen, Geräten und Zubehör …

Inländische Unternehmen, die Waren dieser Gruppe herstellen, müssen derzeit keine Mehrwertsteuer auf ihre Produkte zahlen; gleichzeitig ist ihnen der Vorsteuerabzug während der Produktion und des Geschäftsprozesses verwehrt. Ähnliche importierte Produkte unterliegen ebenfalls nicht der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr, erhalten aber bei der Ausfuhr aus dem Partnerland die Mehrwertsteuer erstattet. Somit sind steuerfreie Artikel und importierte Waren derzeit steuerlich günstiger als im Inland produzierte Waren.

Laut VCCI führt die Regelung für nicht mehrwertsteuerpflichtige Bereiche zu einem unerwünschten umgekehrten Protektionismus und fördert den Import von Waren anstelle der inländischen Produktion. Importierte Waren sind steuerlich günstiger als im Inland produzierte Waren, was die oben erwähnten nicht abgezogenen Mehrwertsteuerkosten betrifft.

Im Vergleich zur Einfuhrsteuer stimmt Vietnam bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen (FTAs) nur mit einigen Partnern einer Senkung der Einfuhrsteuer auf bestimmte Waren nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit zu. Das heißt, andere Länder müssen ebenfalls ihre Märkte für vietnamesische Waren öffnen. Gleichzeitig führt die Regelung für nicht mehrwertsteuerpflichtige Waren dazu, dass Vietnam seinen Partnerländern einen hohen Steuerbetrag „verschenkt“ und den heimischen Markt für viele Waren öffnet, was Importen Vorteile verschafft.

„Die derzeitige Regelung für nicht steuerpflichtige Waren ist ein ernstes Problem, das seit vielen Jahren besteht und mit dieser Änderung des Mehrwertsteuergesetzes gründlich gelöst werden muss, da sonst die inländische Produktion weiterhin Verluste erleiden wird und die Entwicklungsziele des Landes beeinträchtigt werden“, erklärte VCCI.

Entfernen Sie den Rückwärtsschutz , das Budget sammelt mehr Geld

VCCI schlug dem Finanzministerium vor, weiterhin Artikel zu prüfen und zu eliminieren, die nicht der Steuer unterliegen, und zwar nach den folgenden Grundsätzen: Waren und Dienstleistungen, die Vietnam nicht aus dem Ausland importiert (vollständig im Inland selbst produziert, geliefert und konsumiert), bleiben weiterhin steuerfrei.

Waren und Dienstleistungen, die Vietnam für den Inlandsverbrauch aus dem Ausland importiert, sollten von der Liste der nicht steuerpflichtigen Waren gestrichen und den entsprechenden Steuersätzen unterworfen werden. Bezüglich der Steuersätze für den Transfer nicht steuerpflichtiger Waren schlug die VCCI vier Optionen vor.

Option 1: Nicht steuerpflichtige Artikel werden mit einem Steuersatz von 5 % steuerpflichtig. Diese Option basiert auf dem aktuellen Steuersatz von 5 %, führt keine neuen Steuersätze ein und verkompliziert das Steuersystem nicht. Allerdings wirkt sich dieser Steuersatz ungleichmäßig auf Artikel und Unternehmen aus.

Option 2: Umwandlung nicht steuerpflichtiger Artikel in steuerpflichtige Artikel mit einem Steuersatz von 5 % oder 0 %. Artikel mit einem nicht abzugsfähigen Mehrwertsteuersatz von über 5 % werden dementsprechend auf 5 % und Artikel mit einem nicht abzugsfähigen Mehrwertsteuersatz von unter 5 % auf 0 % umgestellt.

Option 3: Umwandlung nicht steuerpflichtiger Artikel in steuerpflichtige Artikel mit unterschiedlichen Steuersätzen.

Option 4: Inländischen Unternehmen die Wahl der Steuerberechnungsmethode ermöglichen.

VCCI empfiehlt dem Finanzministerium, Option 3 oder Option 4 vorrangig in Betracht zu ziehen.


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