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Premierminister ordnet strenge Maßnahmen im Handel und Transport kranker Schweine an

Việt NamViệt Nam06/11/2024

Am 6. November erließ der Premierminister die Richtlinie Nr. 14/CT-TTg mit der Aufforderung, sich auf die drastische und gleichzeitige Umsetzung von Lösungen zur Vorbeugung und Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest zu konzentrieren.

Transportmittel und tote Schweine wurden vorübergehend beschlagnahmt. Bild: VNA

Einem Bericht des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zufolge kam es seit Jahresbeginn landesweit zu 1.452 Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest in 1.103 Gemeinden in 48 Provinzen und zentral verwalteten Städten. Insgesamt mussten 81.030 Schweine getötet werden, 2,6-mal mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2023.

Darüber hinaus haben die Stürme Nr. 3, 4 und 6 der landwirtschaftlichen Produktion im Allgemeinen und der Viehzucht im Besonderen schwere Schäden zugefügt. Die Afrikanische Schweinepest und die Stürme wirkten sich negativ auf die Viehwirtschaft, die Lebensmittelversorgung und den Verbraucherpreisindex aus, insbesondere zum Jahresende und zum chinesischen Neujahrsfest 2025.

Um der Afrikanischen Schweinepest rasch und wirksam vorzubeugen, die Produktion wiederherzustellen und die Lebensmittelversorgung sicherzustellen, forderte der Premierminister die Minister, die Leiter der Behörden auf Ministerebene, die Regierungsbehörden und die Vorsitzenden der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte auf, sich auf die drastische und gleichzeitige Umsetzung von Lösungen zur Vorbeugung und Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest zu konzentrieren.

Die Vorsitzenden der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte weisen direkt die drastische und gleichzeitige Umsetzung von Maßnahmen zur Vorbeugung und Kontrolle der Afrikanischen Schweinepest an, und zwar gemäß der Anweisung des Sekretariats in der Richtlinie Nr. 34-CT/TW vom 20. Mai 2019 zur Stärkung von Führung und Leitung zur wirksamen Umsetzung der Arbeit zur Vorbeugung, Bekämpfung und Kontrolle der Afrikanischen Schweinepest, der Anweisung der Regierung in der Resolution Nr. 42/NQ-CP vom 18. Juni 2019 der Regierung zur Umsetzung einer Reihe von dringenden Lösungen zur Vorbeugung und Kontrolle der Afrikanischen Schweinepest gemäß der Anweisung des Zentralen Parteisekretariats in der Richtlinie Nr. 34-CT/TW vom 20. Mai 2019 und des Premierministers in den Richtlinien Nr. 29/CT-TTg vom 6. Dezember 2023, Nr. 21/CT-TTg vom 14. Juli 2024 und den offiziellen Depeschen Nr. 1097/CD-TTg vom 16. November 2023, Nr. 58/CD-TTg vom 16. Juni 2024 und Anweisungen des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Ausbrüche vollständig bewältigen, neue Ausbrüche verhindern

Der Premierminister forderte die Vorsitzenden der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte auf, lokale Ressourcen direkt einzusetzen und zu mobilisieren, um Ausbrüche vollständig zu bekämpfen und neue Ausbrüche zu verhindern. Kranke, mutmaßlich kranke und tote Schweine müssen entsorgt und vernichtet werden. Außerdem müssen proaktiv Maßnahmen umgesetzt werden, um Viehzüchter, die durch Epidemien Verluste erleiden, gesetzeskonform zu unterstützen. Fälle von Kauf, Verkauf und Transport kranker Schweine und der Entsorgung toter Schweine, die Krankheiten verbreiten und die Umwelt verschmutzen, müssen umgehend erkannt, verhindert und streng geahndet werden. Viehzüchter müssen angewiesen werden, die Anwendung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen in Ställen und umliegenden Gebieten mit hohem Risiko zu verstärken. Außerdem müssen sie eine biologisch sichere Viehzucht fördern und seuchenfreie Viehanlagen und -gebiete errichten.

Gleichzeitig müssen die Kommunen den gesamten Schweinebestand und die Zahl der gegen die Afrikanische Schweinepest geimpften Schweine überprüfen und genaue Statistiken dazu erstellen. Auf dieser Grundlage müssen die Pläne angepasst, die Finanzierung zentralisierter Impfstoffkäufe priorisiert und gemäß den Anweisungen des Premierministers und den Vorgaben des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung gleichzeitige Impfungen organisiert werden.

Die Vorsitzenden der Volkskomitees der Provinzen und Städte sollen das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und die Volkskomitees auf allen Ebenen anweisen, die Krankheitsvorbeugung und -kontrolle strikt durchzuführen, insbesondere in Gebieten, in denen eine Epidemie vorliegt oder das Risiko einer Epidemie besteht. Sie sollen krankheitsfreie Viehzuchtketten und -gebiete aufbauen und die Aufklärung über die Gefährlichkeit der Afrikanischen Schweinepest, das Risiko eines erneuten Auftretens und einer Ausbreitung der Krankheit, Maßnahmen zur Krankheitsvorbeugung und die Verwendung von Impfstoffen gegen die Afrikanische Schweinepest in Schweinebeständen gemäß den Anweisungen des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung verstärken und in unterschiedlicher Form weit verbreiten.

Der Vorsitzende des Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte ist dem Premierminister gegenüber verantwortlich, wenn in dem von ihm verwalteten Gebiet ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest auftritt.

Erfolgreicher Aufbau krankheitsfreier Zonen und Einrichtungen zur Versorgung des Exports

Das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung hat den Vorsitz und koordiniert die Maßnahmen mit den Ministerien, Zweigstellen und Kommunen, um die Lage genau zu beobachten, proaktiv Maßnahmen zur Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung vor, während und nach dem chinesischen Neujahrsfest 2025 zu leiten und umzusetzen; sich auf die Leitung, Organisation, Anleitung, Aufforderung und Kontrolle der Prävention und Kontrolle von Tierseuchen, insbesondere der Afrikanischen Schweinepest, zu konzentrieren; die Seuchenlage proaktiv und genau zu überwachen; Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, zu warnen und die gründliche Behandlung anzuleiten, um eine weite Verbreitung der Krankheit zu verhindern; Kommunen und Unternehmen anzuweisen und anzuleiten, sich auf den erfolgreichen Aufbau seuchensicherer Gebiete und Einrichtungen zur Bedienung des Exports zu konzentrieren.

Darüber hinaus müssen Finanzmittel und Ressourcen bereitgestellt werden, um den Nationalen Plan zur Prävention und Kontrolle der Afrikanischen Schweinepest für den Zeitraum 2020–2025 entsprechend den zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen wirksam umzusetzen. Die Kommunen müssen aufgefordert werden, die Inhalte des Nationalen Plans zur Prävention und Kontrolle der Afrikanischen Schweinepest für den Zeitraum 2020–2025 umgehend zu genehmigen, Finanzmittel bereitzustellen und die Umsetzung zu organisieren. Außerdem muss proaktiv mit internationalen Organisationen und Ländern abgestimmt werden, um Vietnam bei der Arbeit zur Prävention und Kontrolle der Afrikanischen Schweinepest zu unterstützen.

Das Nationale Lenkungskomitee gegen Schmuggel, Handelsbetrug und gefälschte Waren (Nationales Lenkungskomitee 389) und die Lenkungskomitees 389 der Provinzen und zentral verwalteten Städte haben die Einsatzkräfte angewiesen, die Patrouillen und Kontrollen zu verstärken, um den illegalen Transport von Schweinen und Schweineprodukten aus dem Ausland nach Vietnam zu verhindern, umgehend zu erkennen und strenger zu behandeln.

Das Ministerium für öffentliche Sicherheit weist Funktionseinheiten an, die Situation zu untersuchen und zu überwachen, die Liste der Personen zu aktualisieren, bei denen Anzeichen von Handel, Transport und Verzehr von geschmuggelten Schweinen und Schweineprodukten vorliegen oder die des Schmuggels und des illegalen Transports verdächtigt werden. Außerdem sollen Aufklärungs-, Mobilisierungs- und Abschreckungsmaßnahmen ergriffen werden, um proaktiv vorzubeugen. Dabei soll der Schwerpunkt auf professionellen Maßnahmen liegen, die Koordination mit den Sicherheitskräften zur Organisation des Kampfes gegen Festnahmen sichergestellt werden und die gesetzlichen Bestimmungen strikt eingehalten werden.

Das Ministerium für Industrie und Handel weist die Marktverwaltungskräfte und die entsprechenden Einheiten an, sich mit Veterinärkräften, der Polizei und Verkehrsinspektoren abzustimmen, um die Kontrolle zu verstärken und Fälle des Handels und Transports kranker Schweine und Schweineprodukte unbekannter Herkunft, die noch nicht unter Quarantäne gestellt wurden, auf dem Markt zu erkennen, umgehend zu verhindern und streng zu ahnden, um der Afrikanischen Schweinepest und anderen Tierkrankheiten vorzubeugen.

Das Ministerium für Information und Kommunikation weist die zentralen und lokalen Presseagenturen an, umgehend Informationen zur Seuchenlage bereitzustellen und die Propaganda für Maßnahmen zur Vorbeugung und Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest zu verstärken, damit die Bevölkerung proaktiv Maßnahmen zur Krankheitsvorbeugung gemäß den Anweisungen der Fachagenturen ergreifen kann.

Die zuständigen Ministerien und Zweigstellen weisen entsprechend ihren zugewiesenen Funktionen und Aufgaben proaktiv spezialisierte Fachbehörden an, die Umsetzung drastischer Maßnahmen zur Vorbeugung und Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest zu koordinieren und gleichzeitig Tierkrankheiten wirksam unter Kontrolle zu halten, die Kosten für die Viehhaltung zu senken und den Konsum im Inland erzeugter tierischer Produkte zu fördern.


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