Bis 2025 wird der Personalausweis offiziell „abgeschafft“.
Gemäß Artikel 2 des Dekrets 05/1999/ND-CP, geändert und ergänzt durch das Dekret 170/2007/ND-CP, ist der Personalausweis (unabhängig davon, ob es sich um einen 9- oder 12-stelligen Personalausweis handelt) ab dem Ausstellungsdatum 15 Jahre lang gültig.
Ab 2036 wird der Personalausweis offiziell „abgeschafft“ und nach dem Verbot nicht mehr verwendet.
Am 27. November 2023 verabschiedete die Nationalversammlung jedoch den Entwurf eines Identifizierungsgesetzes (gültig ab 1. Juli 2024).
Gemäß Absatz 2, Artikel 46 des Personalausweisgesetzes Nr. 26/2023/QH15 aus dem Jahr 2023 können Personalausweise, die nach dem 31. Dezember 2024 gültig sind, nur noch bis zum 31. Dezember 2024 verwendet werden. Das heißt, im Jahr 2025 werden Personalausweise offiziell vollständig „abgeschafft“.
Rechtsdokumente, die Informationen aus der Personalausweisnummer verwenden, bleiben gültig. Bürger müssen die Informationen zum Personalausweis in den ausgestellten Dokumenten nicht ändern oder anpassen.
Darüber hinaus behalten Personalausweise, deren Gültigkeit zwischen dem 15. Januar 2024 und dem 30. Juni 2024 endet, ihre Gültigkeit bis zum 30. Juni 2024.
Fälle, in denen der Personalausweis ungültig ist
-Wenn eine Person zwei oder mehr Ausweise verwendet
Dies wird im Rundschreiben 04/1999/TT-BCA (C13) zur Leitverordnung 05/1999/ND-CP über Personalausweise (ID) klar dargelegt.
Dieses Rundschreiben verbietet insbesondere die Verwendung von zwei oder mehr Personalausweisen. Bei Verlust des Personalausweises und Neuausstellung des Personalausweises muss dieser, sofern er wiedergefunden wird, an die Polizeidienststelle zurückgegeben werden, bei der die Neuausstellung durchgeführt wurde.
-Wenn die vietnamesische Staatsangehörigkeit widerrufen/aufgehoben wird
Punkt a, Klausel 1, Artikel 10 des Dekrets 05/1999/ND-CP legt fest, dass der Personalausweis eingezogen wird, wenn einem Bürger die vietnamesische Staatsangehörigkeit entzogen wird oder er die vietnamesische Staatsangehörigkeit aufgibt. Der Personalausweis ist ein Ausweisdokument für vietnamesische Staatsbürger. Daher kann die Person, die die Staatsangehörigkeit aufgibt, den Personalausweis nicht mehr behalten und verwenden.
-Bei der Niederlassung im Ausland
Auch wenn die vietnamesische Staatsangehörigkeit nicht aufgegeben wurde, ist es Bürgern bei einer Niederlassung im Ausland untersagt, ihren Personalausweis zu verwenden. In diesem Fall wird ihnen auch der Personalausweis entzogen (gemäß Punkt b, Satz 1, Artikel 10, Dekret 05).
-Bei Verwendung des Personalausweises einer anderen Person
Gemäß Punkt a, Klausel 2, Artikel 10 des Dekrets 144/2021/ND-CP wird die Aneignung und Verwendung des Personalausweises einer anderen Person mit einer Geldstrafe von 1 – 2 Millionen VND geahndet.
-Andere Fälle
Artikel 5 des Dekrets 05/1999/ND-CP besagt eindeutig, dass in den folgenden Fällen Verfahren zur Änderung des Personalausweises durchlaufen werden müssen:
+ Personalausweis abgelaufen.
+ Beschädigter Personalausweis kann nicht verwendet werden.
+ Nachname, Vorname, zweiter Vorname, Geburtsdatum ändern.
+ Änderung der ständigen Wohnsitzanmeldung außerhalb der Provinz oder zentral verwalteten Stadt.
+Identifikationsmerkmale ändern.
Minh Hoa (t/h)
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