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Verschärfung der Umweltvorschriften in Industriegebieten

Umweltschutz, insbesondere in Industrieparks und Industrieclustern (IPs), hat in der Provinz Tay Ninh stets höchste Priorität. Um die oben genannten Faktoren zu gewährleisten, müssen IPs und Industriecluster in der Region die entsprechenden Vorschriften bei ihrer Tätigkeit strikt umsetzen. Insbesondere der Hai Son IP, in den die Hai Son Company Limited investiert, ist einer der IPs, die seit seiner Gründung hervorragende Arbeit im Umweltschutz geleistet haben.

Báo Sài Gòn Giải phóngBáo Sài Gòn Giải phóng03/07/2025

Damit die Umweltschutzmaßnahmen im Hai-Son-Industriepark ordnungsgemäß durchgeführt werden können, hat die Hai-Son-Company Limited entsprechende Vorschriften erlassen. Insbesondere sind Unternehmen in der Vorbereitungsphase von Projektinvestitionen dafür verantwortlich, Umweltdossiers (einschließlich eines der folgenden Dossiers: Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht, Umweltschutzplan, Umweltgenehmigung oder Umweltregistrierung beim Volkskomitee der Gemeinde usw.) zu erstellen und bei den zuständigen Behörden zur Genehmigung einzureichen. Ändert das Unternehmen seine Produktionstechnologie oder erhöht seine Produktionskapazität, muss es sein Umweltdossier gemäß den gesetzlichen Bestimmungen neu erstellen. Der Inhalt des Umweltdossiers für die Beantragung einer Umweltgenehmigung muss den Vorgaben des Umweltschutzgesetzes 2020, Dekret Nr. 08/2022/ND-CP und den zugehörigen Rundschreiben entsprechen. Unternehmen müssen die im von den zuständigen Behörden genehmigten und lizenzierten Umweltdossier enthaltenen Inhalte korrekt und vollständig umsetzen.

Bei der Planung der technischen Infrastruktur des Projekts müssen auch die Umweltvorschriften beachtet werden, beispielsweise: Die Fabrikhalle muss gemäß dem im genehmigten oder lizenzierten Umweltdossier festgelegten Plan zur Reduzierung der Umweltauswirkungen gestaltet und eingerichtet werden. Ein vollständig separates Regen- und Abwasserableitungssystem muss gebaut und gemäß den Anweisungen an das Regen- und Abwasserableitungssystem des Industrieparks angeschlossen werden. Das Abfallbehandlungssystem des Unternehmens muss von der zuständigen Behörde geprüft und genehmigt werden, um sicherzustellen, dass alle während des Produktionsprozesses anfallenden Abfälle nach der Behandlung den vorgeschriebenen Standards entsprechen. Ein Ort muss eingerichtet werden, an dem die anfallenden festen Abfälle (einschließlich gefährlicher Abfälle, Produktionsabfälle, Schrott und Hausmüll) sicher und hygienisch klassifiziert und gelagert werden können. Die Fabrik muss einen Sicherheitsabstand zu Brandschutz- und Löschanlagen einhalten und gleichzeitig Schallschutz- und Fundamentbehandlungslösungen implementieren, um Lärm und Vibrationen zu minimieren und die Umgebung nicht zu beeinträchtigen.

Darüber hinaus müssen Unternehmen während der Bauphase ihrer Fabriken auf die Umwelt achten. Insbesondere liegt es in der Verantwortung des Bauunternehmers, während der gesamten Bauphase des Projekts Umweltschutzmaßnahmen gemäß den Vorschlägen im von der zuständigen Behörde genehmigten oder zugelassenen Umweltprofil des Projekts umzusetzen. Bezüglich der Abfallentsorgung während der Bauphase: Die Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Baustellenhygiene sind strikt einzuhalten. Es muss ein sicherer und hygienischer Ort zur Abfalllagerung vorhanden sein und ein vorschriftsmäßiger Abfallentsorgungsvertrag mit einer zuständigen Stelle abgeschlossen werden. Sämtliche Aktivitäten dürfen nur innerhalb des übertragenen oder gepachteten Grundstücks stattfinden. Jegliches Entleeren, Abfall, Schutt, Sand (durch Transportmittel) und Baumaterialien usw. ist außerhalb der Grundstücksgrenze des Projekts strengstens verboten. Zelte und Lager für Arbeiter müssen ästhetisch ansprechend sein und sich innerhalb des Grundstücks des Projekts befinden. Verstöße werden gemäß den Vorschriften geahndet.

Um offiziell operieren zu können, benötigen Unternehmen eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung über die Fertigstellung des Fabrikbaus (Fabrikfertigstellung). Der Bau und Betrieb von Abwasser-, Abgas- und Geruchsbehandlungssystemen sowie Maßnahmen zur Lärm- und Vibrationsreduzierung müssen gemäß den von den zuständigen Behörden genehmigten und zugelassenen Umweltunterlagen abgeschlossen sein. Der Bau eines klassifizierten Bereichs zur Lagerung von festen und gefährlichen Abfällen muss abgeschlossen sein, um Hygiene und Sicherheit für die Umwelt zu gewährleisten. Verträge für die Abholung von Hausmüll, Industrieabfällen und gefährlichen Abfällen müssen mit zuständigen Stellen in diesem Bereich abgeschlossen sein.

Quelle: https://www.sggp.org.vn/that-chat-quy-dinh-ve-moi-truong-tai-khu-cong-nghiep-post802263.html


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