Das Ministerium für Information und Kommunikation (MIC) arbeitet an einem Erlass zur Regelung elektronischer Signaturen und vertrauenswürdiger Dienste, um eine Rechtsgrundlage für die praktische Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes über elektronische Transaktionen zu schaffen.
Das Ministerium für Information und Kommunikation teilte mit, dass das Gesetz über elektronische Transaktionen Nr. 20/2023/QH15 von der 15. Nationalversammlung am 20. Juni 2023 in der 5. Sitzung verabschiedet und vom Präsidenten mit der Verordnung Nr. 07/2023/L-CTN vom 30. Juni 2023 verkündet wurde und ab dem 3. Juli 2024 in Kraft tritt.
Das Gesetz über elektronische Transaktionen hat Auswirkungen auf viele Bereiche und Themen der Gesellschaft. Einige Bestimmungen sind neu im System der Rechtsdokumente und benötigen detaillierte Anweisungen, um eine einheitliche Umsetzung zu gewährleisten.
Darüber hinaus weist das Dekret 130/2018/ND-CP, in dem die Umsetzung des Gesetzes über elektronische Transaktionen in Bezug auf digitale Signaturen und Zertifizierungsdienste für digitale Signaturen detailliert beschrieben wird, einige Mängel auf, die geändert und ergänzt werden müssen: Lizenzbedingungen (finanziell, personell und technologisch); einige neue Entwicklungen aus der Praxis wie: elektronische Erteilung digitaler Zertifikate an Abonnenten, …; Verwendung elektronischer Identifikationskonten der Stufe 2 und einiger anderer Dokumente mit einem Personalausweis gleichwertigen Wert, CCCD bei der Erteilung digitaler Zertifikate; Ergänzung von Vorschriften in Übereinstimmung mit aktuellen Dokumenten wie dem Dekret 13/2023/ND-CP zum Schutz personenbezogener Daten, …
Daher ist die Veröffentlichung des Regierungserlasses zur Regelung elektronischer Signaturen und vertrauenswürdiger Dienste notwendig, um Transparenz und Einheitlichkeit bei der Organisation der Umsetzung einer Reihe von Bestimmungen des Gesetzes über elektronische Transaktionen zu gewährleisten, eine Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes über elektronische Transaktionen in die Praxis zu schaffen und die Gültigkeit und Wirksamkeit der Bestimmungen des Gesetzes über elektronische Transaktionen sicherzustellen.
Der Verordnungsentwurf umfasst 5 Kapitel und 62 Artikel zur Regelung elektronischer Signaturen und vertrauenswürdiger Dienste:
Kapitel I: umfasst drei Artikel, von Artikel 1 bis Artikel 3, die den Geltungsbereich der Verordnung, die anwendbaren Ziele und die Auslegung von Begriffen regeln.
Kapitel II: besteht aus 22 Artikeln, von Artikel 4 bis Artikel 25, die elektronische Signaturen regeln, einschließlich Inhalten zu elektronischen Signaturzertifikaten, speziellen elektronischen Signaturen, digitalen Signaturen und Zeitstempeln.
Kapitel III: besteht aus 28 Artikeln, von Artikel 26 bis Artikel 53, die das Geschäft mit vertrauenswürdigen Diensten regeln, einschließlich Bestimmungen zu vertrauenswürdigen Diensten und Verfahren zur Bereitstellung vertrauenswürdiger Dienste; Aktivitäten im Zusammenhang mit vertrauenswürdigen Diensten und Aktivitäten zur Bereitstellung öffentlicher digitaler Signaturdienste.
Kapitel IV: umfasst 6 Artikel, von Artikel 54 bis Artikel 59, die die Organisation regeln, die nationale elektronische Zertifizierungsdienste bereitstellt, und die Verbindung mit der Organisation, die nationale elektronische Zertifizierungsdienste bereitstellt.
Kapitel V: umfasst drei Artikel, von Artikel 60 bis Artikel 62, die den Zeitpunkt des Inkrafttretens, Übergangsbestimmungen und die Verantwortung für die Umsetzung regeln.
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