Die Regierung erklärte, dass die Änderung des Gesetzes über öffentliche Investitionen eine Dezentralisierung und Machtdelegation gemäß dem Motto „Die Kommune entscheidet, die Kommune handelt, die Kommune übernimmt Verantwortung“ zeige. Sie reduzieren und vereinfachen das Verwaltungsverfahren, lassen keine Verantwortung übertragen und vermeide die Schaffung eines „Antrag-Bewilligungs“-Mechanismus.

Morgen des 29. Oktober Auf der 8. Sitzung der 15. Nationalversammlung legte der vom Premierminister bevollmächtigte Minister für Planung und Investitionen, Nguyen Chi Dung, den Projektzusammenfassungsbericht vor. Gesetz über öffentliche Investitionen (geändert).
Der Minister sagte, dass der überarbeitete Inhalt des Gesetzes zutiefst den Geist des Durchbruchs, der Reform, der Dezentralisierung und der Machtdelegation des Zentralkomitees der Partei, desPolitbüros , der Nationalversammlung und der Regierung gemäß dem Motto „Die Lokalität entscheidet, die Lokalität handelt, die Lokalität trägt die Verantwortung“ widerspiegelte.
Die Zentralregierung, die Nationalversammlung und die Regierung spielen eine Rolle bei der Schaffung, Stärkung und Vervollkommnung von Institutionen sowie bei der Inspektion und Überwachung.
Die Gesetzesänderung seitdem darauf ab, Klarheit in Bezug auf Personen, Arbeit, Verantwortlichkeiten und Ergebnisse zu schaffen, Verwaltungsverfahren zu kürzen und zu vereinfachen, eine Verantwortungsverweigerung vorzubeugen und die Schaffung eines „Antrag-Bewilligungs“-Mechanismus zu vermeiden …
Starke Dezentralisierung und Delegation
Der Entwurf des geänderten Gesetzes besteht aus 7 Kapiteln und 109 Artikeln (44 Artikel werden geändert, 15 Artikel werden hinzugefügt, 7 Artikel werden im Vergleich zum Gesetz über öffentliche Investitionen von 2019 gestrichen), der Hauptinhalt darin, 5 große politische Gruppen festgelegt.
Im Einzelnen hat sich die Politikgruppe folgende Ziele gesetzt: Institutionalisierung von Pilot- und spezifischen Mechanismen und Richtlinien, die von der Nationalversammlung genehmigt wurden; weitere Förderung der Dezentralisierung und Machtdelegation; Verbesserung der Qualität der Investitionsvorbereitung, der Ressourcenausschöpfung und der Kapazitäten zur Umsetzung öffentlicher Investitionsprojekte von Kommunen und staatlichen Unternehmen; Förderung der Umsetzung und Auszahlung von ODA-Kapitalplänen und Vorzugskrediten ausländischer Geber (ausländisches Kapital); Vereinfachung der Verfahren.
Der Gesetzesentwurf ermöglicht insbesondere die Aufteilung von Entschädigung, Unterstützung, Umsiedlung und Standorträumung in eigenständigen Projekten für alle Projektgruppen (einschließlich der Projekte der Gruppen B und C).
Der Premierminister ist befugt, ein Volkskomitee einer Provinz als zuständige Behörde für die Umsetzung von Projekten im Bereich von zwei oder mehr Verwaltungseinheiten auf Provinzebene zu ernennen. Der Vorsitzende des Volkskomitees einer Provinz kann ein Volkskomitee auf Bezirksebene als zuständige Behörde für die Umsetzung von Projekten im Bereich von zwei oder mehr Verwaltungseinheiten auf Bezirksebene ernennen oder die Projektdurchführung entsprechend seiner Befugnisse organisieren.
Der Gesetzesentwurf dezentralisiert die Befugnisse zur Anpassung des mittelfristigen öffentlichen Investitionsplans für das zentrale Haushaltskapital zwischen Ministerien, zentralen und lokalen Behörden und überträgt sie vom Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung auf den Premierminister.
Dezentralisierung der Entscheidungsbefugnis über die Verwendung der Kapitalreserven des Zentralhaushalts und des nicht zugewiesenen Kapitals des Zentralhaushalts im mittelfristigen öffentlichen Investitionsplan von der Nationalversammlung auf den Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung.
Der Entwurf sieht außerdem vor, den Umfang des öffentlichen Investitionskapitals zu erhöhen: für wichtige nationale Projekte ab 30 Milliarden VND oder mehr; für Projekte der Gruppen A, B und C in einer doppelt so großen Größenordnung wie in den aktuellen Regelungen vorgesehen.
Gleichzeitig werden die Entscheidungsbefugnisse über Investitionsrichtlinien für von ihren Behörden und Organisationen verwaltete Projekte der Gruppe A mit einem Kapital von weniger als 10,000 Milliarden VND dezentralisiert und auf die Leiter der Ministerien und Zentralbehörden übertragen. Projekte der Gruppe A mit einem Kapital von 10.000 bis 30.000 Milliarden VND unterliegen der Autorität des Premierministers.
Dezentralisieren Sie die Befugnisse des Volkskomitees auf allen Ebenen, über die Investitionspolitik für die von ihnen verwalteten Projekte der Gruppen B und C zu entscheiden und die mittelfristigen öffentlichen Investitionspläne für das von ihnen verwaltete lokale Haushaltskapital anzupassen.
Dezentralisierung der Befugnisse zur Ausweitung der Zeit für die Zuweisung von Mitteln aus dem zentralen Haushalt vom Premierminister auf die Ebene der Entscheidungsfindung in der Investitionspolitik; die Zuweisung von Mitteln aus dem lokalen Haushalt vom Volksrat der Provinzen auf den Vorsitzenden des Volkskomitees auf allen Ebenen.

Entsprechend verlängert sich die Kapitalzuteilungsfrist für Projekte der Gruppen A, B und C mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von weniger als 10.000 Milliarden VND um höchstens ein Jahr. Für Projekte der Gruppe A mit einem Investitionsvolumen von 10.000 bis 30.000 Milliarden VND verlängert sich die Kapitalzuteilungsfrist um höchstens zwei Jahre. Zusätzlich zu dieser Frist entscheidet der Premierminister über eine Verlängerung der Kapitalzuteilungsfrist des Zentralhaushalts.
Stellen Sie sicher, dass mit der Investition und dem Abschluss des Projekts Entschädigungs- und Umsiedlungsmaßnahmen verbunden sind.
Bei der Prüfung des Gesetzesentwurfs kam der Finanz- und Haushaltsausschuss der Nationalversammlung zu dem Schluss, dass es notwendig sei, das geänderte Gesetz über öffentliche Investitionen zu prüfen und der Nationalversammlung zur Prüfung vorzulegen, um die Wirksamkeit des öffentlichen Investitionsmanagements weiter zu erneuern und zu verbessern sowie Mängel, Nachteile und Probleme zu überwinden, die bei der Umsetzung des Gesetzes auftreten.
Hinsichtlich der Aufteilung von Entschädigung, Betreuung, Umsiedlung und Flächenräumung in eigenständigen Projekten wird in der Mehrheit der Stellungnahmen der Vorschlag der Regierung unterstützt, die Aufteilung von Entschädigung und Umsiedlung in eigenständigen Teilprojekten innerhalb des Gesamtprojekts für alle Projektgruppen zu ermöglichen.
Es wird jedoch empfohlen, die Artikel und Klauseln streng zu regeln, um sicherzustellen, dass Entschädigungs- und Umsiedlungsarbeiten mit Investitionen zur Fertigstellung des Projekts verbunden sind, um Verschwendung zu vermeiden, und dass die Gesamtzeit für die Beschaffung von Kapital zur Umsetzung von zwei unabhängigen Teilprojekten zur Fertigstellung der Programme und Projekte die Vorschriften zur Projektumsetzungszeit nicht überschreiten darf.

In Bezug auf die Erhöhung des Umfangs öffentlicher Investitionskapitalien heißt es in den meisten Stellungnahmen der Bewertungsagentur, dass die Regelung zur öffentlichen Klassifizierung öffentlicher Investitionsprojekte seit 2015 umgesetzt sei. Bislang hatten sich die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen sowie die Managementkapazitäten stark verändert, sodass eine Anpassung der Kriterien für die Klassifizierung von Projekten (die im Wesentlichen die Dezentralisierung fördern) notwendig sei.
Die Anpassung muss jedoch anhand eines einheitlichen Verhältnisses zwischen den Projekttypen berechnet werden. Es wird empfohlen, eine Erhöhung des Kapitalumfangs von Projektgruppen im Vergleich zu den geltenden Vorschriften in Betracht zu ziehen, um sie an das BIP-Wachstum, die Projektmanagementkapazität von Ministerien, Zweigstellen, Kommunen und den im Laufe der Jahre veröffentlichten nationalen Baupreisindex anzupassen.
Was die Dezentralisierung der Entscheidungsbefugnis über Investitionsrichtlinien für von den Kommunen verwaltete Projekte der Gruppen B und C an die Volkskomitees aller Ebenen betrifft, ist der Finanz- und Haushaltsausschuss der Ansicht, dass die Dezentralisierung der Entscheidungsbefugnis über Investitionsrichtlinien für von den Kommunen verwaltete Projekte der Gruppen B und C an die Volkskomitees aller Ebenen eine große Veränderung darstellt.
Darüber hinaus ist die Entscheidung über die Investitionspolitik für Projekte eine wichtige Angelegenheit auf lokaler Ebene. Daher ist nach dem aktuellen Gesetz über öffentliche Investitionen der Volksrat mit der Entscheidung über die Investitionspolitik für Projekte vertraut und das Volkskomitee auf gleicher Ebene mit der Entscheidung über Investitionsprojekte. Dies ist eine Maßnahme zur Machtkontrolle und zur Begrenzung von Machtmissbrauch.
Die Mehrheit der Experten geht daher davon aus, dass bei Projekten der Gruppe A der Volksrat der Provinz über die Investitionspolitik entscheidet und die Volkskomitees aller Ebenen dezentral über Investitionen in Projekte der Gruppen B und C entscheiden. Auf Bezirksebene ist es notwendig, die Entscheidungsbefugnis des Bezirksvolksrats über die Investitionspolitik für Projekte der Gruppe B zu dezentralisieren.
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