Gemäß dem Landgesetz von 2024 ist das Zertifikat über Landnutzungsrechte und Eigentum an mit dem Land verbundenen Immobilien (allgemein bekannt als „Rotes Buch“) ein Rechtsdokument des Staates zur Bestätigung der gesetzlichen Landnutzungsrechte und des Eigentums an mit dem Land verbundenen Immobilien der Person mit Landnutzungsrechten und Eigentum an mit dem Land verbundenen Immobilien.
Für an Grundstücke gebundene Immobilien wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Bescheinigung über die Landnutzungsrechte und das Eigentum an den an Grundstücken gebundenen Immobilien, einschließlich der an Grundstücke gebundenen Häuser und Bauwerke, ausgestellt.
Zertifikate über Landnutzungsrechte, Zertifikate über Landnutzungsrechte, Eigentumsrechte an Häusern und andere mit Grundstücken verbundene Vermögenswerte, wie sie in den einschlägigen Gesetzen vorgeschrieben sind, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Gesetzes umgesetzt werden, haben den gleichen Rechtswert wie Zertifikate über Landnutzungsrechte und Eigentumsrechte an mit Grundstücken verbundenen Vermögenswerten in diesem Gesetz.
Im Vergleich zum Bodengesetz von 2013 ist der Name des neuen Roten Buches kürzer, wobei der Ausdruck „Eigentum an Häusern und anderen mit Grundstücken verbundenen Vermögenswerten“ durch „Eigentum an mit Grundstücken verbundenen Vermögenswerten“ ersetzt wird.

Das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt schlägt ein neues Formular für die Bescheinigung über Landnutzungsrechte und Eigentumsrechte an Grundstücken vor, das nur zwei Seiten und einen QR-Code umfasst. Foto: Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt
Rote Bücher mit alten Namen, die vor dem Inkrafttreten des Landgesetzes 2024 ausgegeben wurden, haben den gleichen Wert wie die neuen roten Bücher und sind weiterhin rechtsgültig. Sie müssen nicht gegen neue Bücher eingetauscht werden. Personen, die ihre Bücher eintauschen möchten, werden von staatlichen Stellen betreut.
Neue rote Bücher werden nach einem landesweit einheitlichen Formular herausgegeben, das vom Minister für natürliche Ressourcen und Umwelt (TN-MT) vorgeschrieben wird.
Laut dem Rundschreibenentwurf zur Regelung der Bescheinigung über Landnutzungsrechte, Eigentumsverhältnisse an mit Grundstücken verbundenen Vermögenswerten und Katasteraufzeichnungen (kurz „Bescheinigung“), zu dem das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt vor Kurzem Stellungnahmen eingeholt hat, wird das neue rote Buchformular nur noch zwei statt der derzeitigen vier Seiten umfassen.
Auf dem neuen roten Buchformular wird der QR-Code oben rechts auf Seite eins gedruckt.
Das Staatswappen wird verkleinert und in der linken Ecke der ersten Seite platziert, statt wie bisher in der Mitte.
In der Mitte der ersten Seite steht in großen Großbuchstaben das Wort „Zertifikat“. Darunter steht in kleineren Großbuchstaben „Landnutzungsrechte, Eigentum an mit dem Land verbundenen Vermögenswerten“. Dies ersetzt die aktuellen Worte „Landnutzungsrechte, Eigentum an Häusern und mit dem Land verbundenen Vermögenswerten“.
Informationen zu den mit dem Grundstück verbundenen Landnutzern und -eigentümern; Grundstücksinformationen einschließlich Grundstücksnummer, Grundstückstyp, Nutzungsdauer, Nutzungsform, Nutzungsursprung, Adresse; Informationen zu mit dem Grundstück verbundenen Vermögenswerten; Grundstücksdiagramm, all dies finden Sie auf Seite eins.
In den letzten 20 Jahren hat das Rote Buch seinen Namen entsprechend den Änderungen des Bodengesetzes dreimal geändert. Das Bodengesetz von 2003 legt fest, dass das Rote Buch „Zertifikat der Landnutzungsrechte“ heißt, während das Bodengesetz von 2013 vorsieht, dass das Rote Buch „Zertifikat der Landnutzungsrechte, Hausbesitzrechte und mit dem Land verbundenen Vermögenswerte“ heißt.
Quelle
Kommentar (0)