Ich habe 2012 mein Universitätsstudium abgeschlossen, war seit 2013 als Lehrkraft an einer weiterführenden Schule tätig und wurde 2020 Vollzeitlehrerin. Ich habe mich um eine Versetzung von der alten Stufe III als Sekundarschullehrerin in die neue Stufe III beworben, wurde jedoch abgelehnt, da ich den alten Dienstgrad nicht neun Jahre lang innehatte. Ist das korrekt? (trinhthuy***@gmail.com)
* Antwort:
Die Vergabe der Berufsbezeichnungen von Mittelschullehrern erfolgt gemäß den Bestimmungen in Artikel 7 des Rundschreibens Nr. 03/2021/TT-BGDDT des Ministers für Bildung und Ausbildung vom 2. Februar 2021 zur Festlegung von Kodizes, Standards für Berufsbezeichnungen und Ernennungen sowie der Gehaltsregelung für Lehrpersonal an öffentlichen Mittelschulen, geändert und ergänzt in Klausel 8, Artikel 3 des Rundschreibens Nr. 08/2023/TT-BGDDT des Ministers für Bildung und Ausbildung vom 14. April 2023.
Dementsprechend erfolgt die Ernennung zur Berufsbezeichnung „Lehrer/in an Gymnasium III“ (Kennzeichen V.07.04.32) für eine/n Lehrkraft/Lehrer/in an Gymnasium III (Kennzeichen V.07.04.12), die/der die Ausbildungsvoraussetzungen für eine/n Lehrkraft/Lehrerin an Gymnasium III (Kennzeichen V.07.04.32) erfüllt.
Die Standards für die Ausbildungsqualifikationen von Sekundarschullehrern der Stufe III (Code V.07.04.32) werden gemäß den Bestimmungen von Punkt a, Klausel 3, Artikel 3 des Rundschreibens Nr. 03/2021/TT-BGDDT umgesetzt, und zwar wie folgt:
„Sie müssen mindestens einen Bachelor-Abschluss im Lehramt für die Mittelstufe vorweisen. Falls es in Ihrem Fach nicht genügend Lehrkräfte mit einem Bachelor-Abschluss im Lehramt gibt, müssen diese einen Bachelor-Abschluss in einem relevanten Hauptfach und ein Zertifikat über die pädagogische Ausbildung für die Mittelstufe gemäß dem vom Bildungsminister herausgegebenen Programm vorweisen.“
Auf Grundlage der o.g. Regelungen erfolgt bei Erfüllung der o.g. Ausbildungsstandards eine sofortige Überführung in die Berufsbezeichnung „Lehrer/in an Gymnasien III“ (Kennziffer V.07.04.32), ohne dass zuvor die Berufsbezeichnung „Lehrer/in an Gymnasien III“ (Kennziffer V.07.04.12) geführt werden muss.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Richtlinien für Lehrer haben, senden Sie diese bitte an die folgende Rubrik: Leserbriefkasten – Education & Times Newspaper: 15, Hai Ba Trung (Hoan Kiem, Hanoi).
E-Mail: [email protected]
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/quy-dinh-xet-chuyen-tu-giao-vien-thcs-hang-iii-cu-sang-hang-iii-moi-post740314.html
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