Zu diesem Zeitpunkt verlieren die Verordnungen Nr. 61/2018/ND-CP vom 23. April 2018 zur Umsetzung des One-Stop-Mechanismus für die Abwicklung von Verwaltungsverfahren und Nr. 107/2021/ND-CP vom 6. Dezember 2021 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln der Verordnung Nr. 61/2018/ND-CP ihre Gültigkeit.
Anwendbare Objekte
Das Dekret Nr. 118/2025/ND-CP gilt für folgende Themen:
1. Behörden, die Verwaltungsverfahren durchführen:
a) Ministerien, Behörden auf Ministerebene sowie den Ministerien und Behörden auf Ministerebene unterstellte Abteilungen und Ämter haben die Aufgaben und Befugnisse, Verwaltungsverfahren abzuwickeln und an der Abwicklung von Verwaltungsverfahren mitzuwirken.
b) Die Volkskomitees der Provinzen und Gemeinden, die den Volkskomitees der Provinzen und Gemeinden unterstellten Fachorganisationen sowie die Verwaltungsräte der Industrieparks, der Freien Exportzonen, der Wirtschaftszonen und der Hochtechnologiezonen haben die Pflichten und Befugnisse, Verwaltungsverfahren zu regeln.
2. Kader, Beamte und öffentliche Angestellte, die für die Abwicklung von Verwaltungsverfahren zuständig sind, gehören zu den in Absatz 1 dieses Artikels genannten Stellen.
3. Unternehmen, die öffentliche Postdienste erbringen, Unternehmen, die Dienstleistungen zur Durchführung von Unterstützungsarbeiten im Rahmen von Dienstleistungsverträgen erbringen, Arbeitnehmer im Rahmen von Arbeitsverträgen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unterzeichnet wurden.
4. Organisationen und Einzelpersonen, die die Durchführung von Verwaltungsverfahren beantragen (nachfolgend „Organisationen und Einzelpersonen“ genannt).
5. Organisationen und Einzelpersonen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit der Durchführung von Verwaltungsverfahren beauftragt oder bevollmächtigt.
6. Ermutigen Sie öffentliche Dienstleistungseinheiten, staatliche Unternehmen und andere Behörden und Organisationen, dieses Dekret bei der Abwicklung von Verfahren für Organisationen und Einzelpersonen anzuwenden.
Beamte und Angestellte des Servicezentrums für öffentliche Verwaltung der Provinz Kon Tum während der Arbeitszeit. Bild: baochinhphu.vn |
Was man nicht tun sollte
Die Handlungen, die bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren im Rahmen des One-Stop- und One-Stop-Mechanismus nicht zulässig sind, sind in Artikel 5 des Dekrets Nr. 118/2025/ND-CP festgelegt. Im Einzelnen wie folgt:
1. Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Angestellte, die im Rahmen des One-Stop-Mechanismus in der Zentrale der One-Stop-Abteilung und der zuständigen Schlichtungsstelle mit der Leitung, dem Empfang von Dokumenten, der Lösung und der Rückgabe von Ergebnissen der Verwaltungsverfahrensbeilegung beauftragt sind, dürfen die folgenden Handlungen nicht vornehmen:
a) Machtmissbrauch, Schikanen, Ärger und Schwierigkeiten für Organisationen und Einzelpersonen, die Verwaltungsverfahren durchführen;
b) Organisationen und Einzelpersonen daran zu hindern, die Form der Einreichung von Dokumenten sowie den Erhalt und die Rückgabe von Ergebnissen der Verwaltungsverfahrensabwicklung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu wählen;
c) die Übermittlung, Versendung oder den Empfang elektronischer Daten rechtswidrig zu behindern oder zu verhindern; den Dateninhalt von Verwaltungsverfahren ganz oder teilweise rechtswidrig zu verändern, zu löschen, zu vernichten, zu verfälschen, zu kopieren oder zu verschieben;
d) Offenlegung von Informationen über Aufzeichnungen, Dokumente, personenbezogene Daten und Informationen im Zusammenhang mit den Geheimnissen von Organisationen und Einzelpersonen oder Nutzung dieser Informationen zum persönlichen Vorteil;
d) die Verweigerung der Leistung, die Verzögerung der Bearbeitungszeit von Verwaltungsverfahren oder die willkürliche Anforderung zusätzlicher Unterlagen oder Dokumente oder die Zahlung von Gebühren außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen;
e) Direkte Transaktionen durchführen und Organisationen und Einzelpersonen auffordern, Dokumente zu ergänzen und zu vervollständigen, ohne den Umweg über die zentrale Anlaufstelle zu nehmen, außer in Fällen, in denen das Gesetz etwas anderes vorsieht;
g) Verantwortungsabwälzung, mangelnde Kooperation, Ungerechtigkeit, mangelnde Objektivität und Nichtbeachtung der Gesetze bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren;
h) Verhalten und Kommunikation, die nicht den Vorschriften zur Bürokultur entsprechen;
i) Aufforderung zur erneuten Bereitstellung von Informationen, Unterlagen, elektronischen Dokumenten oder digitalisierten Dokumenten mit Rechtswert gemäß dem Gesetz, verbunden mit der Weitergabe von Daten während des Empfangs- und Bearbeitungsprozesses von Verwaltungsverfahren, mit Ausnahme der Verwendung zum Zwecke der Überprüfung und erneuten Prüfung der Echtheit digitalisierter Informationen, Unterlagen und Dokumente;
k) Sonstige Gesetzesverstöße bei der Ausübung der Dienstpflichten.
2. Organisationen und Einzelpersonen, die eine Lösung von Verwaltungsverfahren beantragen, dürfen folgende Handlungen nicht vornehmen:
a) Betrug, Identitätsbetrug, Aneignung oder illegale Verwendung von Aufzeichnungen, Dokumenten und Ergebnissen der Beilegung von Verwaltungsverfahren;
b) Behinderung der Abwicklung von Verwaltungsverfahren für Organisationen und Einzelpersonen;
c) die Anwendung sonstiger Tricks zur Täuschung oder Bestechung von Amtsträgern, Beamten, Angestellten des öffentlichen Dienstes und Mitarbeitern bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren;
d) Verleumdung, Widerrede, Petitionen, Beschwerden, Denunziationen, falsche Anschuldigungen ohne Grundlage und ohne Beweise zum Nachweis von Gesetzesverstößen durch Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und zuständige Behörden bei der Leitung, Entgegennahme, Lösung und Rückgabe der Ergebnisse der Beilegung von Verwaltungsverfahren;
d) Beleidigung des Rufs der zuständigen Behörden; Anwendung von Gewalt, Androhung von Gewalt, Beleidigung der Ehre und Würde von Kadern, Beamten , öffentlichen Angestellten, Angestellten und zuständigen Behörden im Prozess der Leitung, Entgegennahme, Lösung und Rückgabe der Ergebnisse der Beilegung von Verwaltungsverfahren;
e) unobjektive, unfaire, unehrliche, rechtswidrige oder nicht der Realität entsprechende Kommentare und Bewertungen in Bezug auf die Erfüllung der Aufgaben durch Kader, Beamte, öffentliche Angestellte, Angestellte und zuständige Behörden im Prozess der Anleitung, Entgegennahme, Lösung und Rückgabe der Ergebnisse der Beilegung von Verwaltungsverfahren;
g) Andere gesetzlich vorgeschriebene Verstöße.
3. Unternehmen, die öffentliche Postdienste erbringen, Unternehmen, die Dienstleistungen zur Durchführung von Unterstützungsarbeiten erbringen, Organisationen und Einzelpersonen, die mit der Durchführung von Verwaltungsverfahren beauftragt oder befugt sind, dürfen die folgenden Handlungen nicht durchführen:
a) Behinderung der Durchführung und Erledigung von Verwaltungsverfahren;
b) Täuschung von Amtsträgern, Beamten, Angestellten des öffentlichen Dienstes, zuständigen Stellen, Organisationen, Mietern oder zur Durchführung von Verwaltungsverfahren befugten Personen;
c) Offenlegung von Informationen über Aufzeichnungen, Dokumente, personenbezogene Daten und Informationen im Zusammenhang mit den Geheimnissen von Organisationen und Einzelpersonen oder Nutzung dieser Informationen zum persönlichen Vorteil;
d) Andere gesetzlich vorgeschriebene Verstöße.
Die People's Army Newspaper informiert die Leser ausführlicher über die wichtigen Inhalte des Dekrets Nr. 118/2025/ND-CP.
Volksarmee
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Quelle: https://baodaknong.vn/quy-dinh-moi-nhat-ve-thuc-dien-thu-tuc-hanh-chinh-theo-co-che-mot-cua-mot-cua-lien-thong-255224.html
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