Das Volkskomitee der Provinz Thanh Hoa hat den Beschluss Nr. 56/2024 über die Bedingungen und Mindestflächen für die Landaufteilung und Landkonsolidierung für jede Art von Land in der Provinz erlassen. Dieser Beschluss tritt am 1. Oktober in Kraft.
Gemäß der Entscheidung muss bei städtischen Grundstücken die Fläche des aufzuteilenden Grundstücks so bemessen sein, dass das verbleibende Grundstück und die nach der Aufteilung entstandenen Grundstücke eine Fläche von 40 m² und eine Seitenlänge von mindestens 3 m aufweisen. Insbesondere im Bezirk Hai Thanh der Stadt Nghi Son beträgt die Mindestfläche nach der Aufteilung 30 m² bei einer Seitenlänge von 3 m.
Bei ländlichen Wohngrundstücken muss die Fläche des aufgeteilten Grundstücks so bemessen sein, dass das verbleibende Grundstück und die nach der Teilung entstandenen Grundstücke eine Fläche von 50 m² und eine Seitenlänge von mindestens 4 m aufweisen. Insbesondere in der Gemeinde Nghi Son der Stadt Nghi Son, der Gemeinde Ngu Loc des Bezirks Hau Loc und der Gemeinde Quang Nham des Bezirks Quang Xuong beträgt die Mindestfläche nach der Teilung 30 m² und die Seitenlänge 3 m.
Bei landwirtschaftlichen Flächen muss die Fläche des aufzuteilenden Grundstücks so bemessen sein, dass das verbleibende Grundstück und die nach der Aufteilung entstandenen Grundstücke eine Mindestfläche aufweisen. Insbesondere müssen die Flächen für einjährige Kulturen, mehrjährige Kulturen, Aquakultur und Salzproduktion eine Mindestfläche von 500 m² aufweisen. Die Mindestfläche für Schutzwaldflächen und Produktionswaldflächen beträgt 3.000 m².
Eine Ecke des Stadtzentrums von Thanh Hoa (Illustration: Thanh Tung).
Zuvor hatte das Volkskomitee der Provinz Binh Dinh bereits den Beschluss Nr. 31/2024 erlassen, der die Bedingungen und die Mindestfläche für die Landaufteilung und Landzusammenlegung für jede Art von Land in der Provinz festlegt. Dieser Beschluss tritt am 15. August in Kraft.
Gemäß den neuen Vorschriften muss städtisches Wohngrundstück nach der Aufteilung eine Mindestfläche von 40 m² sowie eine Mindestbreite (Front) und -länge (Tiefe) von 3 m aufweisen. Ländliches Wohngrundstück muss nach der Aufteilung eine Mindestfläche von 50 m² sowie eine Mindestbreite (Front) und -länge (Tiefe) von 4 m aufweisen.
Bei nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken beträgt die Mindestfläche für die Unterteilung von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken, die kein Wohngrundstück sind (nicht Teil von vom Staat zugewiesenen oder gepachteten Investitionsprojekten), 100 m², mit einer Breite (Front) und Länge von 0,5 m oder mehr.
Darüber hinaus legt das Volkskomitee der Provinz auch die Mindestfläche und -größe nach der Unterteilung landwirtschaftlicher Flächen fest, beispielsweise: Flächen für einjährige Pflanzen und Salzherstellungsflächen sind 500 m² groß und müssen mindestens 5 m breit und lang sein; Flächen für mehrjährige Pflanzen und Aquakulturflächen sind 1.000 m² groß und müssen mindestens 10 m breit und lang sein;
Produktionswaldflächen sind 5.000 m² groß und haben eine Breite und Länge von mindestens 50 m. Andere landwirtschaftliche Flächen, deren Ursprung nicht aus einem Investitionsprojekt stammt, werden vom Staat zugeteilt oder gepachtet und haben eine Fläche von 500 m² mit einer Breite und Länge von mindestens 5 m.
[Anzeige_2]
Quelle: https://dantri.com.vn/bat-dong-san/quy-dinh-moi-nhat-ve-phan-lo-tach-thua-dat-tai-thanh-hoa-va-binh-dinh-20240923072349166.htm
Kommentar (0)