Gleichzeitig werden die Delegierten auch über die Verabschiedung einer Resolution zur allgemeinen Einführung der Vorschulerziehung für Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren abstimmen.
Die Bestimmungen in Artikel 2 des Resolutionsentwurfs legen eindeutig die Befreiung von Studiengebühren für Vorschulkinder, Grundschüler und Schüler allgemeinbildender Programme an öffentlichen Bildungseinrichtungen sowie eine Studiengebührenunterstützung für Vorschulkinder, Grundschüler und Schüler allgemeinbildender Programme an nichtöffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen fest.
Die Entscheidungsbefugnis über die Höhe der Studienbeihilfe liegt beim Volksrat der Provinz oder der zentral verwalteten Stadt. Dieser richtet sich nach dem von der Regierung vorgeschriebenen Rahmen für Studiengebühren, darf jedoch die Studiengebührenhöhe nicht öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen überschreiten.
Bezüglich der Umsetzungskosten (Artikel 3) heißt es im Resolutionsentwurf eindeutig, dass der Staatshaushalt und der Zentralhaushalt Gemeinden in Schwierigkeiten sowie solche, deren Haushalte noch nicht ausgeglichen sind, bei der Umsetzung der Politik unterstützen werden (einschließlich Gemeinden, die bereits Schulgeldbefreiungen und -unterstützung eingeführt haben). Bezüglich des Inkrafttretens (Artikel 5) wird die Regelung ab dem Schuljahr 2025/2026 angewendet, sodass die Regierung ab dem heutigen Inkrafttreten der Resolution Zeit hat, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Quelle: https://quangngaitv.vn/quoc-hoi-se-bieu-quyet-ve-mien-ho-tro-hoc-phi-cho-hoc-sinh-6504172.html
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