In der Verordnung heißt es eindeutig, dass ausländische Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen, die grenzüberschreitende Informationen nach Vietnam übermitteln, sowie inländische Organisationen und Unternehmen, die soziale Netzwerkdienste anbieten, innerhalb von 90 Tagen ab dem 25. Dezember 2024 die aktiven Konten der Nutzer sozialer Netzwerkdienste gemäß Punkt e, Klausel 3, Artikel 23; Punkt b, Klausel 3, Artikel 27 der Verordnung 147/2024/ND-CP authentifizieren müssen.
Insbesondere gemäß den Bestimmungen von Punkt e, Klausel 3, Artikel 23; Punkt b, Klausel 3, Artikel 27 des Dekrets 147/2024/ND-CP erfolgt die Überprüfung der Konten von Benutzern sozialer Netzwerkdienste mithilfe von Mobiltelefonnummern in Vietnam.
Falls der Benutzer bestätigt, dass er/sie keine Mobiltelefonnummer in Vietnam hat, authentifiziert die ausländische Organisation oder Einzelperson, die Social-Networking-Dienste anbietet, das Konto anhand der persönlichen Identifikationsnummer.
Falls ein Benutzer eines sozialen Netzwerkdienstes die Livestream-Funktion für kommerzielle Zwecke nutzt, muss die ausländische Organisation oder Einzelperson, die den sozialen Netzwerkdienst bereitstellt, das Konto mithilfe einer persönlichen Identifikationsnummer authentifizieren.
Stellen Sie sicher, dass nur verifizierte Konten Informationen veröffentlichen (Artikel schreiben, kommentieren, Livestreams erstellen) und in sozialen Netzwerken teilen können.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/phai-xac-thuc-tai-khoan-mang-xa-hoi-bang-so-dien-thoai-di-dong-tu-25-12.html
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