
Schaffung von 4 Stellen für nicht-professionelle Aktivisten auf Gemeindeebene
Gemäß den Vorschriften gibt es auf Gemeindeebene derzeit 11 nicht-berufliche Positionen, darunter: Stellvertretender Befehlshaber des Militärkommandos ; Stellvertretender Leiter des Inspektionsausschusses der Partei; Stellvertretender Vorsitzender des Komitees der Vaterländischen Front Vietnam; Stellvertretender Vorsitzender des Veteranenverbands; Stellvertretender Vorsitzender der Frauenunion; Stellvertretender Vorsitzender des Bauernverbands; Stellvertretender Sekretär des Jugendverbands; Vorsitzender des Seniorenverbands; Vorsitzender des Roten Kreuzes; Veterinär; Pflanzenschutz – Landwirtschaftliche Beratung – Forstwirtschaftliche Beratung – Fischereiliche Beratung. Auf Bezirks- und Stadtebene gibt es zwei zusätzliche Positionen: Leiter des Volksschutzausschusses, Stellvertretender Leiter des Volksschutzausschusses.
Auf der Grundlage der Empfehlungen der Basis und der gleichzeitigen Umsetzung der Anweisungen des Ständigen Parteiausschusses der Provinz sowie der Aufgabenzuweisung an das Volkskomitee der Provinz hat das Innenministerium eine Resolution ausgearbeitet, in der die Titel und Zulagenhöhen für nicht berufstätige Arbeiter auf Gemeinde-, Weiler-, Block- und Dorfebene, die monatlichen Unterstützungshöhen für Personen, die direkt an Aktivitäten auf Weiler-, Weiler-, Block- und Dorfebene teilnehmen, sowie die Zuteilung des geschätzten Betriebsbudgets gesellschaftspolitischer Organisationen auf Gemeindeebene in der Provinz festgelegt werden.

Dieser Resolutionsentwurf wurde vom Rechtsausschuss des Provinzvolksrats geprüft und es wurde vereinbart, ihn dem Provinzvolksrat zur Prüfung und Genehmigung auf der regulären Jahresendsitzung vorzulegen, die am Nachmittag des 5. Dezember 2023 beginnen soll.
Konkret bedeutet dies, dass die Zahl der Stellen für nicht berufstätige Arbeitnehmer auf Gemeindeebene zusätzlich zu den derzeit 11 Stellen laut Entwurf um vier weitere Stellen erweitert wird, und zwar: Parteikomiteebüro; Leiter von Kulturhäusern – Radiosendern; Schatzmeister; Leiter für Bauordnung – Verkehr – Umwelt (für Gemeinden und Städte in Bezirken) bzw. für städtische Ordnung (für Gemeinden und Bezirke in Städten und Gemeinden).

Sobald der Volksrat der Provinz diesen Beschluss verabschiedet und in Kraft tritt, wird es auf Gemeindeebene 15 Stellen für Hilfskräfte geben. Auf der Grundlage dieser 15 vom Volksrat der Provinz festgelegten Stellen wird das Volkskomitee der Bezirke diese jedes Jahr entsprechend der tatsächlichen Situation vor Ort neu besetzen und dabei Rationalisierung und Effizienz sicherstellen. Insbesondere darf die Gesamtzahl der gemäß Regierungserlass Nr. 33 vom 10. Juni 2023 zugewiesenen Vollzeitkräfte auf Gemeindeebene nicht überschritten werden.
Regelungen zu Zulagen für Teilzeitbeschäftigte im Weiler
Neben der Schaffung von vier Stellen für nicht-professionelle Arbeitskräfte auf Gemeindeebene legt der Resolutionsentwurf auch die Stellen und Zulagen für nicht-professionelle Arbeitskräfte in Dörfern, Weilern, Blöcken und Gemeinden sowie die monatliche Unterstützungshöhe für diejenigen fest, die direkt an Aktivitäten in Dörfern, Weilern, Blöcken und Gemeinden teilnehmen.

Konkret gibt es drei Positionen für nicht-professionelle Aktivisten in Dörfern, Weilern, Blöcken und Kommunen: Parteizellensekretär; Dorf-, Weiler-, Block- und Kommunenchef; und Leiter des Frontarbeitskomitees. Die monatliche Vergütung für diese drei Positionen ist in zwei Gruppen unterteilt:
In Weilern, Dörfern und Siedlungen mit 350 oder mehr Haushalten (500 oder mehr Haushalten in Blocks) oder in Gebieten mit komplizierter Sicherheit und Ordnung, an Grenzen und auf Inseln beträgt die monatliche Zulage für Parteizellensekretäre und Weilervorsteher das 2,1-fache des Grundgehalts und für Leiter des Frontarbeitskomitees das 1,8-fache des Grundgehalts.
In den übrigen Weilern und Blöcken beträgt die monatliche Zulage für den Parteizellensekretär und Weilerchef das 1,6-fache des Grundgehalts und für den Leiter des Frontarbeitskomitees das 1,3-fache des Grundgehalts.

Titel und monatliche Unterstützungsstufen für Personen, die direkt an Aktivitäten in Dörfern, Weilern, Blöcken und Kommunen mit 350 oder mehr Haushalten (500 oder mehr Haushalten bei Blöcken) oder in Gebieten mit komplexen Sicherheits- und Ordnungsstrukturen, Grenzen und Inseln teilnehmen, umfassen: Polizeibeamte, stellvertretende Leiter von Dörfern, Weilern und Kommunen erhalten 1,1 Grundgehaltsstufen; Dorfteamleiter erhalten 0,8 Grundgehaltsstufen und Leiter von Bauernverbänden, Veteranenverbänden, Frauenverbänden, Seniorenverbänden und Zweigstellensekretären der Jugendgewerkschaften erhalten 0,33 Grundgehaltsstufen.
In den übrigen Weilern beträgt die Zulage für die Positionen eines Polizeibeamten, stellvertretenden Dorfvorstehers, Weilervorstehers und Gemeindevorstehers das 0,95-fache des Grundgehalts; für den Weilerteamleiter das 0,7-fache und für den Leiter der Gewerkschafts- und Jugendgewerkschaftszweige das 0,28-fache des Grundgehalts. Die monatliche Unterstützungsstufe für den Leiter des Zivilschutzteams und den stellvertretenden Blockleiter beträgt das 0,75-fache des Grundgehalts; für das Mitglied des Zivilschutzteams das 0,45-fache des Grundgehalts. Für medizinisches Personal in Weilern, Dörfern und Gemeinden, das (gemäß den Regierungsvorschriften) auch Bevölkerungsarbeit in benachteiligten Gemeinden leistet, beträgt die Zulage das 0,65-fache des Grundgehalts und eine zusätzliche Unterstützung von 150.000 VND/Monat; in den übrigen Weilern beträgt die Zulage das 0,45-fache des Grundgehalts und eine zusätzliche Unterstützung von 150.000 VND/Monat.

Regelungen zur Verteilung der Betriebskosten an kommunale Organisationen
Der Resolutionsentwurf legt außerdem die Zuteilungsnormen für das Betriebsbudget soziopolitischer Organisationen auf Gemeindeebene fest, darunter: Veteranenverband, Frauenunion, Bauernverband und Ho Chi Minh-Kommunistische Jugendunion.
Für Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene des Typs I beträgt die maximale Unterstützung 20 Millionen VND pro Organisation und Jahr. Für Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene des Typs II beträgt die maximale Unterstützung 17,5 Millionen VND pro Organisation und Jahr. Für Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene des Typs III beträgt die maximale Unterstützung 15 Millionen VND pro Organisation und Jahr.
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass nicht berufstätige Arbeitnehmer auf Gemeinde-, Dorf-, Weiler-, Block- und Gemeindeebene, die eine andere nicht berufstätige Tätigkeit ausüben oder eine Tätigkeit ausüben, die direkt an Aktivitäten in dem Dorf, Weiler, Block oder der Gemeinde beteiligt ist, 100 % der Vergütung für die nicht berufstätige Tätigkeit bzw. 100 % der monatlichen Unterstützung für die Person erhalten, die direkt an Aktivitäten in dem Dorf, Weiler oder Block beteiligt ist, die die Tätigkeit gleichzeitig ausübt. Jede Person darf maximal zwei Tätigkeiten ausüben, einschließlich der gleichzeitigen Tätigkeit.
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