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Die Staatsbank kann beschließen, Sonderkredite mit einem Zinssatz von 0 %/Jahr zu vergeben.

Am Morgen des 27. Juni stimmte die Nationalversammlung mit der Zustimmung der Mehrheit der Delegierten für die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über Kreditinstitute.

Hà Nội MớiHà Nội Mới27/06/2025

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Die Nationalversammlung stimmte für die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung mehrerer Artikel des Gesetzes über Kreditinstitute. Foto: Quochoi.vn

Bei der Vorlage eines zusammenfassenden Berichts über die Annahme und Erläuterung vor der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs durch die Nationalversammlung sagte die Gouverneurin der Staatsbank von Vietnam , Nguyen Thi Hong, dass die Mehrheit der Abgeordneten der Nationalversammlung mit der Dezentralisierung der Entscheidungsbefugnis über Sonderkredite für Darlehen mit einem Zinssatz von 0 %/Jahr und Darlehen ohne Sicherheiten (TSBĐ) vom Premierminister an die Staatsbank von Vietnam einverstanden sei.

Gleichzeitig müssen die Vorschriften zu Sonderzinssätzen für Kredite auf Grundlage der Stellungnahmen der zuständigen Behörden weiter verfeinert werden, um die Übereinstimmung mit der Praxis und den geldpolitischen Steuerungsmechanismen sicherzustellen.

Gouverneur Nguyen Thi Hong sagte, dass die Regierung in Umsetzung der Stellungnahmen der zuständigen Behörden vorgeschlagen habe, Absatz 1, Artikel 1 des Gesetzesentwurfs anzupassen, um sicherzustellen, dass Sonderkredite der Staatsbank nur dann vergeben werden, wenn Kreditinstitute in eine sehr schwierige Liquiditätslage geraten, oder um einen Sanierungsplan oder einen Zwangsübertragungsplan umzusetzen, mit dem Ziel, die legitimen Rechte der Einleger zu schützen und die Sicherheit des Kreditinstitutssystems zu gewährleisten.

Konkret geht es um Artikel 1 zur Änderung und Ergänzung einiger Artikel des Gesetzes über Kreditinstitute, in dem Absatz 1, Artikel 193 wie folgt geändert und ergänzt wird: „Die Staatsbank beschließt über die Gewährung von Sonderkrediten mit oder ohne Sicherheiten an Kreditinstitute in den in Absatz 1, Artikel 192 dieses Gesetzes genannten Fällen. Die Sicherheiten für Sonderkredite der Staatsbank werden vom Gouverneur der Staatsbank festgelegt. Der Zinssatz für Sonderkredite der Staatsbank beträgt 0 % pro Jahr.“

Gouverneurin Nguyen Thi Hong berichtete außerdem über die gründliche Überprüfung, bei der die Meinungen der Abgeordneten der Nationalversammlung und der für die Prüfung der Vorschriften zu den Bedingungen für das Recht auf Beschlagnahme von Sicherheiten für uneinbringliche Forderungen zuständigen Behörde berücksichtigt wurden. Außerdem wurden die Rollen, Verantwortlichkeiten und Koordinierungsmechanismen zwischen den Volkskomitees auf Gemeindeebene und der Polizei auf Gemeindeebene geklärt, um die legitimen Rechte und Interessen der Person, deren Sicherheiten beschlagnahmt werden, und der damit verbundenen Parteien zu gewährleisten. Weiterhin gelten zwei Vorschriften der Resolution Nr. 42/2017/QH14 der Nationalversammlung vom 21. Juni 2017 zur Pilotierung des Umgangs mit uneinbringlichen Forderungen von Kreditinstituten.

Um sicherzustellen, dass die Verfahren zur Beschlagnahme von Sicherheiten strikt durchgeführt werden, um sowohl Hindernisse zu beseitigen als auch mögliche Auswirkungen zu minimieren, schlägt die Regierung vor, den Gesetzesentwurf durch Hinzufügen von Punkt d, Absatz 2, Artikel 198a des Gesetzesentwurfs zu ändern, in dem festgelegt wird, dass „beschlagnahmte Sicherheiten die von der Regierung vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen müssen“.

Auf der Grundlage dieser ergänzenden Verordnung wird die Redaktionsagentur in Abstimmung mit den zuständigen Behörden, Ministerien und Zweigstellen (Ministerium für öffentliche Sicherheit, Justizministerium, Außenministerium usw.) die Bedingungen für die Besicherung uneinbringlicher Forderungen prüfen, die Kreditinstitute pfänden dürfen, um die Politik zur Entwicklung der Privatwirtschaft gemäß Resolution Nr. 68-NQ/TU zu konkretisieren.

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Die Gouverneurin der Staatsbank, Nguyen Thi Hong, stellt den Bericht vor. Foto: Quochoi.vn

Im Hinblick auf das Recht zur Pfändung von Sicherheiten (Artikel 198a) des kürzlich verabschiedeten Gesetzesentwurfs haben Kreditinstitute, ausländische Bankfilialen sowie Schuldenhandels- und -abwicklungsorganisationen das Recht, Sicherheiten für uneinbringliche Forderungen zu pfänden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Wenn ein Fall der Handhabung von Sicherheiten gemäß den Bestimmungen des Artikels 299 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegt; Der Garantievertrag enthält eine Vereinbarung, wonach der Garantiegeber dem Sicherungsnehmer das Recht einräumt, die Sicherheiten der uneinbringlichen Forderung zu pfänden, wenn ein Fall der Handhabung von Sicherheiten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherung der Erfüllung von Verpflichtungen vorliegt.

Die Sicherungsmaßnahme ist gegenüber einem Dritten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherung der Erfüllung von Verpflichtungen wirksam geworden. Bei den gesicherten Vermögenswerten handelt es sich nicht um strittige Vermögenswerte in einem Fall, der angenommen, aber noch nicht entschieden wurde oder bei einem zuständigen Gericht entschieden wird. Sie unterliegen keinen vom Gericht verhängten vorläufigen Notmaßnahmen. Sie werden nicht gepfändet oder unterliegen Maßnahmen zur Sicherung der Vollstreckung von Urteilen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Sie unterliegen keiner vorläufigen Aussetzung der Bearbeitung gemäß den Bestimmungen des Insolvenzrechts.

Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass Kreditinstitute, Zweigstellen ausländischer Banken sowie Schuldenhandels- und Abwicklungsorganisationen mindestens 15 Tage vor dem Datum der Beschlagnahme von Immobiliensicherheiten Verfahren durchführen müssen, um Informationen über den Zeitpunkt und den Ort der Beschlagnahme, die beschlagnahmten Sicherheiten und den Grund der Beschlagnahme öffentlich bekannt zu geben.

Vor der Beschlagnahme von unbeweglichem Vermögen müssen Kreditinstitute, Zweigstellen ausländischer Banken sowie Schuldenhandels- und -abwicklungsorganisationen Verfahren durchführen, um Informationen über das zu beschlagnahmende unbewegliche Vermögen und den Grund der Beschlagnahme öffentlich bekannt zu geben.

Quelle: https://hanoimoi.vn/ngan-hang-nha-nuoc-duoc-quyet-dinh-cho-vay-dac-biet-doi-voi-khoan-vay-co-lai-suat-0-nam-706974.html


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