ANTD.VN – Das Finanzministerium hat gerade das Rundschreiben 67/2023/TT-BTC herausgegeben, das eine Reihe von Artikeln des Gesetzes über das Versicherungsgeschäft regiert, und das Dekret Nr. 46/2023/ND-CP, das die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über das Versicherungsgeschäft detailliert beschreibt.
Rundschreiben 67 enthält viele Neuerungen, insbesondere eine Verbesserung der Vorschriften für Versicherungsvertreter, die eine gesunde und rechtsorientierte Entwicklung des Bancassurance-Kanals unterstützen dürften.
Konkret ändert und ergänzt das Rundschreiben eine Reihe von Vorschriften, wie etwa: Erhöhung der Provisionen für Versicherungsvertreter bei Lebensversicherungen, Ratenversicherungen und gemischten Versicherungen; gleichzeitige Änderung des Rückstellungssatzes für das erste Jahr bei allgemeinen Versicherungen und fondsgebundenen Versicherungen; Regelung der Bonushöhe, der Unterstützung für Versicherungsvertreter und anderer Leistungen, wie im Versicherungsagenturvertrag vereinbart.
Somit stellt Rundschreiben 67 zusammen mit dem Gesetz über das Versicherungsgeschäft und dem Dekret 46/2023/ND-CP einen Schritt zur Vervollständigung der Vorschriften im Zusammenhang mit den Aktivitäten von Versicherungsagenturen dar und unterstützt dadurch Agenturkanäle, einschließlich Agenten, die Kreditinstitute sind, dabei, systematischer, gesünder und sicherer zu arbeiten.
Viele Menschen sind in letzter Zeit wegen vager Ratschläge beim Abschluss einer anlagegebundenen Versicherung verärgert. |
Muss den Beratungsprozess bei Investment-Linked-Versicherungen aufzeichnen
Rundschreiben 67 legt eindeutig fest, dass Versicherungsvertreter oder Mitarbeiter der Agenturorganisation, die direkt als Versicherungsvertreter tätig sind, während der Beratung zu Versicherungsprodukten dem Versicherungskäufer vollständige und genaue Informationen über Versicherungsprodukte zur Verfügung stellen müssen. Dabei verwenden sie die von der Versicherungsgesellschaft oder der Niederlassung einer ausländischen Nichtlebensversicherungsgesellschaft bereitgestellten Dokumente.
Für komplexe Versicherungsprodukte wie beispielsweise Investment-Linked-Versicherungsprodukte wurde mit Rundschreiben Nr. 67 eine Regelung ergänzt, die Versicherungsvertreter zur Aufzeichnung des Versicherungsberatungsprozesses verpflichtet.
Darüber hinaus enthält das Rundschreiben neue Anforderungen an die Dokumente in Versicherungsverträgen. Bei langfristigen Lebensversicherungsprodukten mit Barwert ist die Versicherungsgesellschaft dafür verantwortlich, dem Versicherungsnehmer nun eine schriftliche Zusammenfassung auszuhändigen und deren Bestätigung einzuholen. Diese erleichtern dem Versicherungsnehmer den Zugang zu Informationen und helfen ihm, das Produkt sowie seine Rechte und Pflichten beim Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags besser zu verstehen, bevor er sich für den Vertragsabschluss entscheidet.
Die 21-tägige Bedenkzeit für den Versicherungsabschluss beginnt mit der Bestätigung des Erhalts der oben genannten Unterlagen durch den Versicherungsnehmer.
Nicht zum Verkauf vor und nach 60 Tagen nach Kreditauszahlung
Um das Recht der Kunden auf aktive Mitwirkung besser zu schützen, wurde im Rundschreiben Nr. 67 eine Bestimmung hinzugefügt, die besagt, dass es Kreditinstituten innerhalb von 60 Tagen vor und nach 60 Tagen ab dem Datum der Auszahlung des gesamten Kredits nicht gestattet ist, Kunden zu anlagegebundenen Versicherungsverträgen zu beraten, sie ihnen vorzustellen, anzubieten oder den Abschluss solcher Verträge zu vermitteln.
Darüber hinaus enthält Rundschreiben Nr. 67 eine Reihe von Bestimmungen, um die Verantwortung der Unternehmen bei der Überwachung und Kontrolle der Qualität ihrer Bancasurance-Aktivitäten weiter zu stärken. Versicherungsunternehmen müssen daher regelmäßige Überwachungen und Kontrollen durchführen, um die Qualität der Einführung von Versicherungsprodukten und der Beratungstätigkeiten der Mitarbeiter von Agenturorganisationen sicherzustellen. Sie müssen sich umgehend mit den Agenturorganisationen abstimmen, um Inspektionen durchzuführen, zu prüfen und Beschwerden von Versicherungsnehmern im Zusammenhang mit der Beratung von Mitarbeitern von Agenturorganisationen zu bearbeiten sowie etwaige Verstöße zu ahnen.
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