Die spezielle Verbrauchssteuer auf Klimaanlagen sollte abgeschafft werden.
Báo Lao Động•28/11/2024
Die Abgeordnetender Nationalversammlung lehnen die Einbeziehung von Klimaanlagen in die Sonderverbrauchssteuer mit der Begründung ab, dass „die Klimaanlagen nicht schuld sind“.
Delegierter Truong Trong Nghia (Delegation Ho-Chi-Minh -Stadt) sprach sich gegen die Einbeziehung von Klimaanlagen in die Verbrauchsteuer aus. Foto: Nationalversammlung Am Nachmittag des 27. November diskutierte die Nationalversammlung im Saal den Gesetzentwurf zur Sonderverbrauchssteuer (geändert). Delegierter Ha Sy Dong (Quang Tri Delegation) erklärte, dass Klimaanlagen seit 1998 einer Sonderverbrauchssteuer von 20 % unterliegen und 2008 auf 10 % gesenkt wurden. Laut dem Delegierten galten Klimaanlagen früher als Luxus, doch heute, mit der gesellschaftlichen Entwicklung, sind sie zu einem unverzichtbaren Bedürfnis im Berufs- und Privatleben geworden. „Vietnam ist wahrscheinlich das einzige Land weltweit , das eine Sonderverbrauchssteuer auf Klimaanlagen erhebt“, sagte der Delegierte. Delegierter Ha Sy Dong (Quang Tri Delegation) äußerte sich zur Sonderverbrauchssteuer. Foto: Nationalversammlung Die Delegation von Quang Tri erklärte, dass andere Länder Klimaanlagen auf zwei Arten kontrollieren: durch die Kontrolle von Kältemittellösungsmitteln und durch die Energieeffizienz. Vietnam verfügt derzeit über Vorschriften zur Kontrolle von Kältemittellösungsmitteln, die auf eine Reduzierung der Importquoten für Kältemittel abzielen, die sich negativ auf die Ozonschicht und den Treibhauseffekt auswirken. Laut Unternehmen sind die Importquoten gesunken, und die Kosten für den Kauf von Kältemittellösungsmitteln sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen (durchschnittlich um etwa 15–20 % pro Jahr). Vietnam hat auch Vorschriften zur Energieeffizienz von Klimaanlagen erlassen, die zunehmend auf eine Erhöhung der Mindestenergieeffizienz abzielen. „Daher ist die spezielle Verbrauchssteuer auf Klimaanlagen nicht mehr notwendig und sollte abgeschafft werden“, schloss der Delegierte. In Bezug auf Benzin erklärte der Delegierte, dass viele Länder Benzin besteuern, in der Regel mit einer speziellen Verbrauchssteuer oder einer Umweltschutzsteuer. „Ich habe jedoch kein Land gefunden, das eine spezielle Verbrauchssteuer und eine Umweltschutzsteuer erhebt“, so der Delegierte. Benzinprodukte unterliegen derzeit zwei Steuern mit dem gleichen verbrauchsbeschränkenden Charakter: der speziellen Verbrauchssteuer und der Umweltschutzsteuer. Die Delegierten schlugen vor, die Abschaffung der Sonderverbrauchssteuer auf Benzin zu prüfen und gegebenenfalls die Umweltschutzsteuer an die Ziele dieser Steuer anzupassen. Delegierter Truong Trong Nghia (Delegation Ho-Chi-Minh-Stadt) lehnte die Einbeziehung von Klimaanlagen in die Sonderverbrauchssteuer ebenfalls ab, da diese nicht schuld seien. „Klimaanlagen tragen zu besseren Lebensbedingungen bei. Es ist besser, die Menschen in der Bedienung, dem Zeitpunkt und der Art der Bedienung zu unterweisen, als eine Sonderverbrauchssteuer einzuführen“, sagte der Delegierte.
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