1. Illegale Änderung der Landnutzung für den Reisanbau
Gemäß Artikel 9 des Dekrets 91/2019/ND-CP wird die illegale Umwandlung von Land in Reisanbauflächen wie folgt bestraft:
Umwandlung von Reisfeldern in Dauerkulturland und Waldland.
Dieses Verhalten wird mit den dem jeweiligen Gebiet entsprechenden Strafen geahndet, insbesondere:
Unter 0,5 ha: Geldstrafe von 2 bis unter 5 Millionen VND; Von 0,5 bis unter 1 ha: Geldstrafe von 5 bis unter 10 Millionen VND; Von 1 ha bis unter 3 ha: Geldstrafe von 10 Millionen bis unter 20 Millionen VND; Ab 3 ha: Geldstrafe von über 20 Millionen bis unter 50 Millionen VND.
Umwandlung von Reisfeldern in Flächen für die Aquakultur und Salzgewinnung.
Bei Flächen unter 0,1 ha wird eine Geldstrafe von 3 bis 5 Millionen VND verhängt; bei Flächen von 0,1 bis 0,5 ha wird eine Geldstrafe von 5 bis 10 Millionen VND verhängt; bei Flächen von 0,5 bis 1 ha wird eine Geldstrafe von 10 bis 20 Millionen VND verhängt; bei Flächen von 1 bis 3 ha wird eine Geldstrafe von 20 bis 30 Millionen VND verhängt; bei Flächen über 3 ha wird eine Geldstrafe von 30 bis 70 Millionen VND verhängt.
Willkürliche Änderungen der Landnutzung ohne Genehmigung einer zuständigen staatlichen Behörde werden mit einer Geldstrafe geahndet. (Foto: Xuan Tien)
Umwandlung von Reisfeldern in nicht landwirtschaftliche Flächen in ländlichen Gebieten.
Unter 0,01 ha: Geldstrafe von 3 bis unter 5 Millionen VND; Von 0,01 bis unter 0,02 ha: Geldstrafe von 5 bis unter 10 Millionen VND; Von 0,02 bis unter 0,05 ha: Geldstrafe von 10 bis unter 15 Millionen VND; Von 0,05 bis unter 0,1 ha: Geldstrafe von 15 bis unter 30 Millionen VND; Von 0,1 bis unter 0,5 ha: Geldstrafe von 50 bis unter 80 Millionen VND; Von 0,5 bis unter 1 ha: Geldstrafe von 50 bis unter 80 Millionen VND; Von 1 bis unter 3 ha: Geldstrafe von 80 bis unter 120 Millionen VND; Ab 3 ha: Geldstrafe von 120 bis unter 250 Millionen VND.
Hinweis: Art und Höhe der Strafe für die Umwandlung von Reisanbauland in nicht landwirtschaftlich genutztes Land in städtischen Gebieten sind doppelt (2) so hoch wie die Strafe für die Umwandlung von Reisanbauland in nicht landwirtschaftlich genutztes Land in ländlichen Gebieten.
2. Willkürliche Änderung des Zwecks der Waldnutzung
Gemäß Artikel 10 des Dekrets 91/2019/ND-CP wird die willkürliche Änderung des Nutzungszwecks von Sonderwaldflächen, Schutzwaldflächen und Produktionswaldflächen ohne Genehmigung der zuständigen staatlichen Stellen mit folgenden Geldstrafen geahndet:
Umwandeln in einjährige Anbauflächen, mehrjährige Anbauflächen, Aquakulturflächen, Salzgewinnungsflächen und sonstige landwirtschaftliche Flächen.
Unter 0,5 ha: Geldstrafe von 3 bis unter 5 Millionen VND; Von 0,5 ha bis unter 1 ha: Geldstrafe von 5 bis unter 10 Millionen VND; Von 1 ha bis unter 5 ha: Geldstrafe von 10 bis unter 20 Millionen VND; Ab 5 ha: Geldstrafe von 20 bis unter 50 Millionen VND.
In nicht landwirtschaftlich nutzbares Land umwandeln.
Unter 0,02 ha: Geldstrafe von 3 bis unter 5 Millionen VND; Von 0,02 ha bis unter 0,05 ha: Geldstrafe von 5 bis unter 10 Millionen VND; Von 0,05 ha bis unter 0,1 ha: Geldstrafe von 10 bis unter 15 Millionen VND; Von 0,1 ha bis unter 0,5 ha: Geldstrafe von 15 bis unter 30 Millionen VND; Von 0,5 ha bis unter 1 ha: Geldstrafe von 30 bis unter 50 Millionen VND; Von 1 ha bis unter 5 ha: Geldstrafe von 50 bis unter 100 Millionen VND; Ab 5 ha: Geldstrafe von 100 bis unter 250 Millionen VND.
Hinweis: Im Falle der Umwandlung von Naturwald in Sonderwaldflächen, von Naturwald in Schutzwaldflächen oder von Naturwald in Produktionswaldflächen in andere Zwecke werden Art und Höhe der Strafe auf das Zweifache (2) der Strafe festgesetzt, die dem jeweiligen Fall der Zweckumwandlung wie oben beschrieben entspricht.
3. Willkürliche Änderung des Zwecks landwirtschaftlicher Flächennutzung
Artikel 11 des Dekrets 91/2019/ND-CP legt fest, dass die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, die kein Reisanbauland, kein Schutzwaldland, kein Sondernutzungswaldland oder kein Produktionswaldland sind, für andere Zwecke ohne Genehmigung der zuständigen staatlichen Stellen wie folgt bestraft wird:
Umnutzung der jährlichen Anbauflächen in Flächen für die Salzwasseraquakultur, Salzgewinnung und Aquakultur.
Unter 0,5 ha: Geldstrafe von 2 bis unter 5 Millionen VND; Von 0,5 ha bis unter 1 ha: Geldstrafe von 5 bis unter 10 Millionen VND; Von 1 ha bis unter 3 ha: Geldstrafe von 10 bis unter 20 Millionen VND; Ab 3 ha: Geldstrafe von 20 bis unter 50 Millionen VND.
Ändern Sie den Nutzungszweck landwirtschaftlicher Flächen, die nicht für Reisanbau, Schutzwald oder Sondernutzung bestimmt sind, in nicht landwirtschaftliche Flächen.
Unter 0,02 ha: Geldstrafe von 3 bis unter 5 Millionen VND; Von 0,02 ha bis unter 0,05 ha: Geldstrafe von 5 bis unter 8 Millionen VND; Von 0,05 ha bis unter 0,1 ha: Geldstrafe von 8 bis unter 15 Millionen VND; Von 0,1 ha bis unter 0,5 ha: Geldstrafe von 15 bis unter 30 Millionen VND; Von 0,5 ha bis unter 1 ha: Geldstrafe von 30 bis unter 50 Millionen VND; Von 1 ha bis unter 3 ha: Geldstrafe von 50 bis unter 100 Millionen VND; Ab 3 ha: Geldstrafe von 100 bis unter 200 Millionen VND.
Hinweis: Die Umwandlung von Land für den Anbau anderer einjähriger Pflanzen, Land für den Anbau mehrjähriger Pflanzen, Land für die Aquakultur, Land für die Salzproduktion oder anderes landwirtschaftliches Land in nicht landwirtschaftliche Flächen in städtischen Gebieten unterliegt der doppelten (2-fachen) Strafe für die Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen, die nicht für den Reisanbau, Schutzwald oder Sonderwald bestimmt sind, in nicht landwirtschaftliche Flächen.
Neben Geldstrafen müssen Einzelpersonen und Organisationen, die die Nutzung von Land willkürlich ändern, auch die Folgen beheben. (Foto: Xuan Tien)
4. Willkürliche Umwandlung nichtlandwirtschaftlicher Flächen in andere Zwecke
Gemäß Artikel 12 des Dekrets 91/2019/ND-CP wird die Nutzung von Land in der Gruppe der nichtlandwirtschaftlichen Flächen für andere als die von den zuständigen staatlichen Stellen genehmigten Zwecke mit folgenden Strafen geahndet:
Umwandlung von nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die kein Wohngrundstück sind und vom Staat durch Landnutzungsgebühren oder durch Pacht mit Einmalzahlung zugeteilt werden, in Wohngrundstücke in ländlichen Gebieten.
Unter 0,05 ha: Geldstrafe von 3 bis unter 5 Millionen VND; Von 0,05 ha bis unter 0,1 ha: Geldstrafe von 5 bis unter 10 Millionen; Von 0,1 ha bis unter 0,5 ha: Geldstrafe von 10 bis unter 20 Millionen VND; Von 0,5 ha bis unter 1 ha: Geldstrafe von 20 bis unter 40 Millionen VND; Von 1 ha bis unter 3 ha: Geldstrafe von 40 bis unter 80 Millionen VND; Ab 3 ha: Geldstrafe von 80 bis unter 160 Millionen VND.
Umwandlung von nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, bei denen es sich nicht um Wohngrundstücke handelt, die vom Staat ohne Landnutzungsgebühren oder Landpacht mit jährlicher Zahlung zugeteilt wurden, in Wohngrundstücke; Umwandlung von nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, bei denen es sich nicht um Wohngrundstücke handelt, die vom Staat ohne Landnutzungsgebühren zugeteilt wurden, in nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, die vom Staat mit Landnutzungsgebühren oder Landpacht in ländlichen Gebieten zugeteilt wurden.
Unter 0,1 ha wird eine Geldstrafe von 10 bis unter 20 Millionen VND verhängt; Von 0,1 ha bis unter 0,5 ha wird eine Geldstrafe von 20 Millionen bis unter 40 Millionen VND verhängt; Von 0,5 ha bis unter 1 ha wird eine Geldstrafe von 40 Millionen bis unter 80 Millionen VND verhängt; Von 1 ha bis unter 3 ha wird eine Geldstrafe von 80 Millionen bis unter 160 Millionen VND verhängt; Ab 3 ha wird eine Geldstrafe von 160 Millionen bis unter 300 Millionen VND verhängt.
Umwandlung von Grundstücken für den Bau öffentlicher Arbeiten, Grundstücken, die für öffentliche Zwecke mit gewerblichen Zwecken genutzt werden, Grundstücken für nichtlandwirtschaftliche Produktion und Unternehmen, bei denen es sich nicht um gewerbliche oder Dienstleistungsgrundstücke handelt, in gewerbliche oder Dienstleistungsgrundstücke; Umwandlung von gewerblichen oder Dienstleistungsgrundstücken, Grundstücken für den Bau öffentlicher Arbeiten in Grundstücke für nichtlandwirtschaftliche Produktionsstätten in ländlichen Gebieten.
Unter 0,1 ha: Geldstrafe von 7 bis unter 15 Millionen VND; Von 0,1 bis unter 0,5 ha: Geldstrafe von 15 bis unter 30 Millionen VND; Von 0,5 bis unter 1 ha: Geldstrafe von 30 bis unter 60 Millionen VND; Von 1 bis unter 3 ha: Geldstrafe von 60 bis unter 120 Millionen VND; Ab 3 ha: Geldstrafe von 120 bis unter 250 Millionen VND.
Hinweis: Im Falle der Nutzung von Land in der Gruppe der nicht landwirtschaftlichen Flächen für andere Zwecke, die von den zuständigen staatlichen Stellen in städtischen Gebieten nicht gestattet sind, beträgt die Geldstrafe das Zweifache der Geldstrafe für jeden entsprechenden Landtyp gemäß den oben genannten Bestimmungen und die Höchststrafe beträgt nicht mehr als 500.000.000 VND für Einzelpersonen und nicht mehr als 1.000.000.000 VND für Organisationen.
Wer den Zweck einer Landnutzung willkürlich ändert, muss neben einer Geldstrafe auch mit Abhilfemaßnahmen rechnen, wie etwa: Zwangswiederherstellung des Landes in seinen ursprünglichen Zustand vor dem Verstoß; Zwangsregistrierung des Landes gemäß den Vorschriften in Fällen, in denen die Bedingungen für die Anerkennung von Landnutzungsrechten erfüllt sind, und erzwungene Rückgabe illegaler Gewinne aus der willkürlichen Änderung des Zwecks.
CHAU THU
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