Strengere Vorschriften
Dementsprechend legt Dekret Nr. 61 die Bedingungen für die Verleihung des Titels genauer fest. Dazu gehören: Personen, die in öffentlichen kulturellen und künstlerischen Einrichtungen kulturell und künstlerisch tätig sind; Personen, die in nicht-öffentlichen kulturellen und künstlerischen Einrichtungen kulturell und künstlerisch tätig sind; Personen, die in der Lehre oder im Management im Bereich Kultur und Kunst tätig sind, aber dennoch an professionellen kulturellen und künstlerischen Darbietungen teilnehmen, sowie Personen, die freiberuflich in kulturellen und künstlerischen Tätigkeiten tätig sind.

Diese Regelung hilft dem Gemeinderat, Bewerbungen für einzelne Titel praxisgerecht entgegenzunehmen. Gleichzeitig werden die Themen „Dreharbeiten von Filmen mit mehreren Genres“, „Musiker, die Musikwerke komponieren“ und „Fotografen“ hinzugefügt. Die Ergänzung der Themen soll der Realität kultureller und künstlerischer Aktivitäten in einigen Bereichen Rechnung tragen und die Rechte von Personen, die in kulturellen und künstlerischen Aktivitäten tätig sind, bei der Berücksichtigung von Titeln gewährleisten.
Das Dekret enthält außerdem detailliertere und spezifischere Vorschriften zur Berechnung der Zeit für kulturelle und künstlerische Aktivitäten von Einzelpersonen, die Künste ausüben, und Einzelpersonen, die kulturelle und künstlerische Werke schaffen, um die Bedingungen für kulturelle und künstlerische Aktivitäten von Einzelpersonen vollständig abzudecken, insbesondere für Einzelpersonen, die beruflich und freiberuflich in kulturellen und künstlerischen Aktivitäten tätig sind.
Zu den Kriterien für die Verleihung von Titeln (festgelegt in den Artikeln 7 und 8 des Dekrets): Vorschriften zu den Kriterien für die Verleihung der Titel „Volkskünstler“ und „Verdienter Künstler“ gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Nachahmung und Belobigung 2022; detaillierte Vorschriften zur Berechnung der Leistungen und der Zeit für jedes Fach.
Dementsprechend gilt für Einzelpersonen, die gemäß den Bestimmungen in Punkt a, b, Klausel 4, Artikel 7 und Punkt a, b, c, Klausel 4, Artikel 8 (berücksichtigt gemäß den Vergabekriterien) berücksichtigt werden: Fügen Sie spezifischere Bestimmungen hinzu, dass es sich beim Goldpreis einer Einzelperson um den Nationalen Goldpreis handeln muss , „… bei dem es 1 Nationalen Goldpreis für eine Einzelperson gibt“ (Dekret Nr. 40/2021/ND-CP legt fest: bei dem es 1 Goldpreis für eine Einzelperson gibt ). Mit solchen spezifischen Bestimmungen erhalten die Räte auf allen Ebenen ein einheitliches Verständnis und eine klarere Grundlage bei der Beurteilung des Talents von Einzelpersonen anhand der Auszeichnungen, die die Einzelperson erhalten hat.
Für Musikwerke und fotografische Werke gemäß Punkt c, Klausel 4, Artikel 7 und Punkt d, Klausel 4, Artikel 8 gilt: Das Werk muss über mindestens 2 National Gold Awards verfügen.
Für Personen, die gemäß den Bestimmungen in Punkt d, Absatz 4, Artikel 7 und Punkt d, Absatz 4, Artikel 8 berücksichtigt werden: Fügen Sie Personen hinzu, die in den folgenden Genres arbeiten: Kammersymphonie, Ballett, Musikdrama, die nach den Kriterien „herausragende Beiträge, herausragendes künstlerisches Talent, Nichterfüllung der Kriterien für Auszeichnungen gemäß den Vorschriften“ (für die Berücksichtigung des Titels „Volkskünstler“) oder „herausragende Beiträge, herausragendes künstlerisches Talent, Nichterfüllung der Kriterien für Auszeichnungen gemäß den Vorschriften“ (für die Berücksichtigung des Titels „Verdienter Künstler“) berücksichtigt werden, da für diese Kunstformen, obwohl sie als „wissenschaftliche Musik“ gelten, selten Wettbewerbe organisiert werden und daher keine Auszeichnungen vergeben werden. Mit dieser Regelung wird vermieden, dass Künstler, die in dieser Kunstform arbeiten, nicht geehrt werden.
Das Dekret sieht außerdem spezifischere Regelungen für ältere Menschen vor; Personen, die als Dozenten an kulturellen und künstlerischen Ausbildungsstätten tätig sind, … die viele herausragende Beiträge in Kunstformen und Berufen geleistet haben … und noch immer aktiv an professionellen Aktivitäten der darstellenden Künste auf Provinz- und Landesebene teilnehmen.
Für Dozenten ist es klar vorgeschrieben, dass sie drei Studierende direkt ausbilden, die bei nationalen und internationalen Kunstwettbewerben Goldpreise gewonnen haben (Standard „Volkskünstler“) oder drei Studierende direkt ausbilden, darunter zwei Studierende, die bei nationalen und internationalen Kunstwettbewerben Goldpreise gewonnen haben, und einen Studierenden, der bei nationalen und internationalen Kunstwettbewerben Silberpreise gewonnen hat (Standard „Verdienter Künstler“). Dozenten, die weiterhin aktiv in der darstellenden Kunst tätig sind, können den Titel „Volkskünstler“ oder „Verdienter Künstler“ führen.

Besondere Regelungen zu den Arbeitsgrundsätzen des Title Review Council
Was den Rat zur Verleihung der Titel „Volkskünstler“ und „Verdienter Künstler“ (festgelegt in den Artikeln 10, 11 und 12 des Dekrets) betrifft, so legt Dekret 61 auch die Arbeitsprinzipien jeder Ebene des Rates konkret fest und nennt klar die Verantwortlichkeiten jeder Ebene des Rates.
Für den Basisrat: Unter Punkt d, Klausel 3, Artikel 10 wird festgelegt: Der Rat berücksichtigt den Verlauf und die Dauer kontinuierlicher oder kumulativer beruflicher Aktivitäten im Bereich Kultur und Kunst; er bewertet das Ansehen, die Fachkenntnisse und den Einfluss jedes Einzelnen mit einem Dossier, in dem er die Kandidatur für den Titel „Volkskünstler“ oder „Verdienter Künstler“ gemäß den in Artikel 7 oder Artikel 8 dieses Dekrets festgelegten Kriterien vorschlägt.
Eine klare Definition dieser Verantwortlichkeiten gewährleistet die Qualität der dem Rat auf höherer Ebene vorgelegten Dokumente. Niemand kann das künstlerische Talent und den künstlerischen Prozess eines Künstlers so gut und standardisiert beurteilen wie diejenigen, die im selben Umfeld und Beruf leben und arbeiten. Bei Dokumenten, die gemäß Punkt d, Absatz 4, Artikel 7 oder Punkt d, Absatz 4, Artikel 8 geprüft werden, muss der Rat auf Basisebene zudem eine umfassende Überprüfung und Bewertung der vier Kriterien für die Verleihung des Titels „Volkskünstler“ oder „Verdienter Künstler“ vornehmen, in der die professionellen Aktivitäten im Bereich der darstellenden Künste konkret aufgeführt sind: der Umfang der Kunstprogramme; Programme zur Erfüllungpolitischer Aufgaben, an denen der Künstler beteiligt ist. Auf dieser Grundlage kann der Rat auf höherer Ebene diese Fälle prüfen.
Für die Räte auf Minister- und Provinzebene gilt: Punkt d, Klausel 3, Artikel 11 legt fest: Der Rat überprüft die Aufzeichnungen, Verfahren und Vergabeverfahren des Basisrates; bewertet das Ansehen, die Fachkompetenz und den Einfluss jeder Person mit einer Bewerbung um den Titel „Volkskünstler“ oder „Verdienter Künstler“ gemäß den in Artikel 7 oder Artikel 8 dieses Dekrets festgelegten Kriterien.
Für den Fachrat auf Landesebene gilt: Unter Punkt c, Absatz 1, Artikel 12 ist festgelegt: Der Rat überprüft die Unterlagen, Anordnungen und Verfahren zur Verleihung des Titels des Ministerrats oder Provinzrats; er bewertet das Ansehen, die Fachkompetenz und den Einfluss jedes Einzelnen mit einem Dossier, in dem die Verleihung des Titels „Volkskünstler“ oder „Verdienter Künstler“ gemäß den in Artikel 7 oder Artikel 8 dieses Dekrets festgelegten Kriterien vorgeschlagen wird.
Für den Rat auf Landesebene: Unter Punkt c, Klausel 2, Artikel 12 wird festgelegt: Der Rat überprüft die Unterlagen, die Reihenfolge und die Verfahren zur Prüfung und Vergabe von Titeln des spezialisierten Rates auf Landesebene; er bewertet das Ansehen, die Fachkompetenz und den Einfluss jeder Person mit einer Bewerbung für den Titel „Volkskünstler“ oder „Verdienter Künstler“ gemäß den in Artikel 7 oder Artikel 8 dieses Dekrets festgelegten Kriterien.

Spezifische Anweisungen zur Einreichung von Bewerbungen
Bezüglich der Unterlagen, Reihenfolge und Verfahren für die Verleihung der Titel „Volkskünstler“ und „Verdienter Künstler“ (festgelegt in den Artikeln 13, 14, 15 und 16 des Dekrets). Artikel 13 des Dekrets regelt dementsprechend konkret die Vorgehensweise zur Einreichung der Unterlagen jedes Einzelnen gemäß Absatz 2, Artikel 1.
Die Artikel 14, 15 und 16 regeln den Zeitpunkt nach Abschluss der Ratssitzungen aller Ebenen. Das ständige Gremium des Rates ist dafür verantwortlich, die Ergebnisse der Auswahlverfahren für die Titel „Volkskünstler“ und „Verdienter Künstler“ dem untergeordneten Rat schriftlich mitzuteilen. Der Zeitpunkt, zu dem der untergeordnete Rat die schriftliche Mitteilung der Ergebnisse vom übergeordneten Rat erhält, ist für die schriftliche Mitteilung an alle Bewerber um die Titel „Volkskünstler“ und „Verdienter Künstler“ verantwortlich. Diese Regelungen schaffen günstige Bedingungen für alle Auswahlverfahren, insbesondere auf Provinzebene. Sie gewährleisten Transparenz, Zweckmäßigkeit, Wissenschaftlichkeit und Konsistenz auf allen Auswahlverfahrensebenen.
In Bezug auf die in Anhang 2 des Verordnungsentwurfs festgelegte Umrechnung der Auszeichnungen wird die Umrechnung der Auszeichnungen für die Leistung einiger am Werk beteiligter Komponenten wie Musiker (Musiker im Bühnenorchester), Tontechniker, Beleuchter usw. hinzugefügt. Diese sind unverzichtbare Komponenten von Programmen und Stücken und tragen wesentlich zum Erfolg des Stücks bei, wurden jedoch nicht in Auszeichnungen umgewandelt, und im Preissystem professioneller Kunstfestivals werden dieser Personengruppe selten Einzelpreise verliehen. Die Umrechnung der Auszeichnungen soll Nachteile für Künstler vermeiden.
Der Anhang ergänzt zudem die Umrechnungstabelle der Auszeichnungen für Musikwerke und Fotowerke, die Grundlage für die Berechnung der Leistungen der Urheber der Werke bei der Verleihung der Titel „Volkskünstler“ und „Verdienter Künstler“ ist.
Laut der elektronischen Zeitung To Quoc
Quelle
Kommentar (0)