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Befreiung von der Kennzeichengebühr für dreirädrige Motorräder für Behinderte ab 22. Oktober

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế10/09/2023

Gemäß Artikel 6 des Rundschreibens 60/2023/TT-BTC sind ab dem 22. Oktober 2023 die Zulassungs- und Kennzeichengebühren für dreirädrige Motorräder speziell für Behinderte befreit. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Artikel.
Miễn lệ phí cấp biển số xe mô tô ba bánh chuyên dùng cho người khuyết tật từ ngày 22/10
Gemäß Artikel 6 des Rundschreibens 60/2023/TT-BTC werden ab dem 22. Oktober 2023 die Kennzeichengebühren für dreirädrige Motorräder für Menschen mit Behinderungen befreit.

Der Finanzminister hat am 7. September 2023 das Rundschreiben 60/2023/TT-BTC herausgegeben, das die Erhebungssätze, die Erhebung, Zahlung und Verwaltung von Gebühren für die Zulassung und Nummernschildausgabe von Straßenkraftfahrzeugen regelt.

Befreiung von der Kennzeichengebühr für dreirädrige Motorräder für Behinderte ab dem 22. Oktober 2023

Gemäß Artikel 6 des Rundschreibens 60/2023/TT-BTC sind die folgenden Fälle von der Zulassungsgebühr und den Nummernschildern für Straßenkraftfahrzeuge befreit:

- Diplomatische Missionen, Konsulate, Repräsentanzen internationaler Organisationen, die dem System der Vereinten Nationen angehören.

- Diplomatische Beamte, Konsularbeamte, technisches Verwaltungspersonal ausländischer diplomatischer Missionen und Konsularbüros, Mitglieder internationaler Organisationen, die dem System der Vereinten Nationen angehören, und deren Familienangehörige, die keine vietnamesischen Staatsbürger sind oder keinen ständigen Wohnsitz in Vietnam haben, erhalten vom vietnamesischen Außenministerium oder den (vom Außenministerium autorisierten) lokalen Außenbehörden einen Diplomatenausweis, einen offiziellen Personalausweis oder eine Konsularbescheinigung.

In diesem Fall muss der Anmelder bei der Anmeldung eines Zertifikats oder eines Fahrzeugkennzeichens der Zulassungsstelle einen Diplomatenausweis, einen amtlichen Personalausweis oder eine konsularische Bescheinigung gemäß den Vorgaben des Außenministeriums vorlegen.

- Andere ausländische Organisationen und Einzelpersonen (Vertretungen zwischenstaatlicher internationaler Organisationen außerhalb des Systems der Vereinten Nationen, Vertretungen nichtstaatlicher Organisationen, Delegationen internationaler Organisationen, Mitglieder anderer Behörden und Organisationen), die nicht den Bestimmungen von Absatz 1 und Absatz 2, Artikel 6 des Rundschreibens 60/2023/TT-BTC unterliegen, aber von der Zahlung von Gebühren für die Ausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern befreit sind oder diese Gebühren nicht zahlen müssen, gemäß internationalen Verpflichtungen, internationalen Verträgen, denen die Sozialistische Republik Vietnam angehört, oder internationalen Abkommen zwischen vietnamesischen und ausländischen Unterzeichnern.

In diesem Fall muss die Organisation oder Einzelperson der Registrierungsbehörde Folgendes vorlegen: Eine Kopie der internationalen Verpflichtung, des internationalen Vertrags oder der internationalen Vereinbarung.

- Dreirädriges Motorrad für Behinderte.

Derzeit beträgt die Gebühr für die Ausstellung neuer Zulassungspapiere mit Nummernschildern für dreirädrige Motorräder für Behinderte gemäß Artikel 5 des Rundschreibens 229/2016/TT-BTC:

- Bereich I: 50.000 VND;

- Bereich II: 50.000 VND;

- Bereich III: 50.000 VND.

So sollen nach der Neuregelung ab dem 22. Oktober 2023 für dreirädrige Krafträder speziell für Menschen mit Behinderungen die Zulassungs- und Kennzeichengebühren entfallen.

Einige Hinweise bei der Zulassung und Kennzeichenvergabe ab dem 22. Oktober 2023

Gemäß den Klauseln 2, 3 und 4, Artikel 5 des Rundschreibens 60/2023/TT-BTC lauten einige Hinweise zur Fahrzeugzulassung und Nummernschildausgabe ab dem 22. Oktober 2023 wie folgt:

- Organisationen und Einzelpersonen mit Hauptsitz oder Wohnsitz in einem beliebigen Gebiet müssen Gebühren für Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschilder gemäß den für dieses Gebiet vorgeschriebenen Gebührensätzen entrichten.

Im Falle der Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Neufahrzeuge, die bei Auktionen ersteigert werden, muss die gewinnende Organisation oder Einzelperson die Gebühren für die Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Fahrzeuge wie folgt entrichten:

+ Bei der Anmeldung zur Bescheinigungs- und Kennzeichenvergabe im Gebiet I gilt die Gebührenerhebungsstufe im Gebiet I;

+ Für die Registrierung von Zertifikaten und Kennzeichen in den Bereichen II und III gilt die Gebührenstufe im Bereich II.

- Für Polizeiautos und Motorräder, die zu Sicherheitszwecken eingesetzt werden und in Gebiet I oder bei der Verkehrspolizeibehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit registriert sind, gilt der Gebührensatz in Gebiet I.

- Der Wert eines Motorrads, der als Grundlage für die Berechnung der Gebühr für die Erteilung einer Zulassungsbescheinigung und eines Kennzeichens dient, ist der Preis für die Berechnung der Zulassungsgebühr zum Zeitpunkt der Zulassung.

Rundschreiben 60/2023/TT-BTC tritt am 22. Oktober 2023 in Kraft und ersetzt Rundschreiben 229/2016/TT-BTC.


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