Ein in Nga Bay City in der Provinz Hau Giang ansässiges Unternehmen hat eine Anfrage an die Steuerbehörde (Finanzministerium) gesendet.
Dementsprechend wurde das Unternehmen in der Gemeinde Hiep Thanh (Gebiet III), Stadt Nga Bay, Provinz Hau Giang, gegründet und betrieben. Während seines Betriebs erfüllte das Unternehmen die Bedingungen und wandte einen Vorzugssteuersatz von 10 % sowie die Befreiungs- und Ermäßigungsfrist gemäß Artikel 15-16 des Dekrets 218/2013/ND-CP an (Befreiungsfrist von 4 Jahren, 50 % Ermäßigung in den nächsten 9 Jahren).
Ab dem 1. Juli 2025 wurde die Gemeinde Hiep Thanh gemäß der Resolution 1668/NQ-UBTVQH15 in den Bezirk Nga Bay (neue Verwaltungseinheit) eingegliedert. Daher änderten sich Name und Ebene der Verwaltungseinheit von „Gemeinde“ in „Bezirk“, und das neue Gebiet ist noch nicht im Anhang der bevorzugten Gebiete des Dekrets 218/2013/ND-CP aufgeführt. III.
Die Unternehmen empfehlen dem Finanzministerium, Leitlinien zu den folgenden Themen bereitzustellen:
- Bestimmung des Gebiets: Wird der Bezirk Nga Bay nach der Fusion weiterhin als „Gebiet mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen“ eingestuft, um weiterhin Anreize gemäß Punkt a, Klausel 1, Artikel 15, Dekret 218/2013/ND-CP anzuwenden?
- Anreize aufrechterhalten: Falls der Bezirk Nga Bay nicht mehr zu den „besonders schwierigen“ Gebieten gehört, kann das Unternehmen dann für den verbleibenden Anreizzeitraum gemäß Klausel 10, Artikel 1 des Dekrets 12/2015/ND-CP weiterhin von den Körperschaftsteueranreizen (Steuersatz und Befreiungs- und Ermäßigungszeitraum) profitieren oder ist es notwendig, Anpassungsverfahren durchzuführen?
- Welche Unterlagen müssen Unternehmen dem Finanzamt als Grundlage für eine Genehmigung vorlegen?
Zu dieser Frage antwortete das Finanzministerium wie folgt:
„1. Zur Bestimmung bevorzugter Investitionsstandorte
1.1. Für Investitionsprojekte, deren Investitionspolitik genehmigt wurde/für die ein Investitionsregistrierungszertifikat ausgestellt wurde:
Artikel 13 des Investitionsgesetzes und Artikel 4 des Dekrets Nr. 31/2021/ND-CP vom 26. März 2021, in dem die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Investitionsgesetzes detailliert beschrieben und geregelt wird, sehen die Garantie von Investitionsanreizen im Falle von Gesetzesänderungen vor.
Dementsprechend umfassen garantierte Investitionsanreize: „Investitionsanreize sind in der Investitionslizenz, der Geschäftslizenz, dem Investitionsanreizzertifikat, dem Investitionszertifikat, dem Investitionsregistrierungszertifikat oder anderen Dokumenten festgelegt, die von zuständigen Personen oder zuständigen staatlichen Stellen ausgestellt und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen angewendet werden. Dabei umfasst der Inhalt der Investitionsanreize die Form der Investitionsanreize basierend auf dem Investitionsstandort, der in der Entscheidung zur Genehmigung der Investitionspolitik und dem Investitionsregistrierungszertifikat festgelegt wurde.“
Daher wird auf der Grundlage der oben genannten Bestimmungen empfohlen, im Falle der Einrichtung einer neuen Verwaltungseinheit durch eine zuständige Behörde aufgrund von Umstrukturierungen und Grenzanpassungen weiterhin Anreize im Zusammenhang mit dem Investitionsanreizbereich anzuwenden, der in der Entscheidung zur Genehmigung der Investitionspolitik und der erteilten Investitionsregistrierungsbescheinigung festgelegt ist.“
2. Zur Anpassung von Investitionsprojekten
Das Investitionsgesetz (Artikel 41) und das Dekret Nr. 31/2021/ND-CP (Kapitel IV, Abschnitt 4) sehen keine Anpassung von Investitionsprojekten im Falle von Änderungen der Verwaltungsgrenzen vor. Gemäß den in Artikel 13 des Investitionsgesetzes und Artikel 4 des Dekrets Nr. 31/2021/ND-CP festgelegten Grundsätzen werden Projekte, für die Investitionsrichtlinienbeschlüsse/Investitionsregistrierungszertifikate erteilt wurden, weiterhin gemäß diesem Dokument umgesetzt.
Falls der Investor sein Investitionsprojekt anpassen muss, beachten Sie bitte die folgenden Vorschriften:
Bei Projekten, die für die Investitionspolitik genehmigt wurden, erfolgt die Projektanpassung je nach Inhalt der Anpassung gemäß den in Klausel 3, Artikel 41 des Investitionsgesetzes und Abschnitt 4, Kapitel IV des Dekrets Nr. 31/2021/ND-CP festgelegten Grundsätzen.
Bei Projekten, die im Rahmen des Investitionsregistrierungszertifikats durchgeführt werden, erfolgt die Anpassung des Inhalts des Investitionsregistrierungszertifikats gemäß den Bestimmungen von Artikel 39 Absatz 2, Artikel 41 des Investitionsgesetzes und Artikel 47 des Dekrets Nr. 31/2021/ND-CP.
Auf Grundlage der oben genannten Bestimmungen werden die Steuerzahler aufgefordert, die Bestimmungen von Artikel 13 des Investitionsgesetzes und Artikel 4 des Regierungserlasses Nr. 31/2021/ND-CP vom 26. März 2021 einzuhalten.
Quelle: https://baoquangninh.vn/huong-dan-doanh-nghiep-ve-uu-dai-thue-uu-dai-dau-tu-khi-thay-doi-don-vi-hanh-chinh-3374059.html
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