Sollten Sie schnelle Geldtransfer 247 wählen
Aufgrund der nationalen Feiertage am 2. September schließen die Banken ihre Filialen und Transaktionsbüros vom 1. bis 4. September. Am 5. September öffnen die Bankfilialen und Transaktionsbüros wieder.
Während der Feiertage bieten die Banken weiterhin den Service „Fast Transfer 247“ über Internet-Banking und Mobile-Banking-App, Geldtransfers über Geldautomaten usw. an.
Allerdings werden reguläre Interbanküberweisungen ab dem 31. August, 16:00 Uhr, ausgesetzt, Transaktionen nach dieser Uhrzeit werden am ersten Werktag nach dem Feiertag (5. September) durchgeführt.
Auch bei Online-Kredit- oder Dispoanträgen stellen die Banken die Annahme/Auszahlung von Anträgen ab dem 31. August, 17:00 Uhr, vorübergehend ein. Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Anträge werden am nächsten Werktag, dem 5. September, ausgezahlt.
Die Funktionen der E-Banking-Anwendung werden von den Banken weiterhin gepflegt, beispielsweise: Registrierung zur Eröffnung einer Kreditkarte; Aktivieren/Sperren/Entsperren einer Kreditkarte; Bezahlen des Kreditkartensaldos; Registrierung für die automatische Abbuchung (sofern das Debitkonto über genügend Guthaben verfügt); Bezahlen von Rechnungen, Aufladen von Diensten usw.
Hinweise für Kreditnehmer oder Einleger
Einige Banken beraten ihre Kunden zum Online-Festgeldgeschäft, zur Sparbuchauflösung, zur Kreditauflösung oder zur Kreditrückzahlung während der Ferienzeit.
Laut VPBank werden Kunden mit Online-Festgeldgeschäften während dieser Zeit folgende Zinsen berechnet:
Für neue Sparkonten, die ab dem 31. August um 21:30 Uhr eröffnet werden, werden die Zinsen ab dem 1. September berechnet.
Für neue Sparkonten, die ab dem 1. September um 21:00 Uhr eröffnet werden, werden die Zinsen ab dem 5. September berechnet.
Online- und Schalterspareinlagen mit automatischer Verlängerungsfrist, die auf Feiertage (1. September – 4. September) fallen, werden weiterhin normal verlängert.
Online- und Schalterspareinlagen, die nicht automatisch verlängert werden und deren Fälligkeitsdatum auf einen Feiertag fällt, werden automatisch wie folgt verrechnet:
Die am 1. September fällige Zahlung wird am 31. August um 0:30 Uhr automatisch ausgezahlt.
Bei Zahlungsfrist vom 2. bis 5. September erfolgt die Zahlung automatisch am 1. September um 00:00 Uhr.
Die Zinslaufzeit wird auf Basis der tatsächlichen Laufzeit der Einlage berechnet.
Spareinlagen mit planmäßigen Einzahlungen vom 1. bis 4. September werden automatisch nach folgendem Schema abgebucht:
Fällt der Termin auf den 1. September, erfolgt die Abbuchung automatisch am 1. September um 18:30 Uhr.
Fällt der Termin auf den 2.-5. September, erfolgt die Abbuchung automatisch am 5. September um 18:00 Uhr.
Für die darauffolgenden Unterrichtsstunden gilt weiterhin der zuvor festgelegte Zeitplan.
Während dieser Zeit können Kunden Online-Einlagen vorzeitig zurückzahlen, mit Ausnahme des Prosperity-Produkts und von Einlagen, die als Sicherheit für Kredite dienen.
Bei sparbuchgesicherten Krediten, deren Laufzeit mit der Laufzeit der Spareinlage übereinstimmt und deren Schlussverrechnungstermin zwischen dem 1. und 4. September liegt, erfolgt eine Umschuldung des Kredits auf den 5. September, das Sparbuch verlängert sich automatisch um die nächste Laufzeit vom 1. bis 4. September.
VPBank weist darauf hin, dass Kunden für alle Kredite und Überziehungskredite mit Rückzahlungsplänen vom 1. bis 4. September spätestens am 5. September eine Zahlungsbenachrichtigung erhalten.
Bei allen Krediten, Kreditkartensalden und Überziehungskrediten, die zwischen dem 1. und 4. September überfällig sind, müssen die Kunden den gesamten überfälligen Saldo (Hauptbetrag, Zinsen, Verzugszinsen, Verzugszinsen usw.) vor 17:00 Uhr am 31. August bezahlen.
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