Die Gebührensenkung ab dem 1. Juli wird Unternehmen und Menschen dabei helfen, Produktion und Geschäfte zu stabilisieren und so zur wirtschaftlichen Erholung und zum Wachstum beizutragen.

Demnach werden rund 46 Gebühren und Entgelte nach unten angepasst, und zwar um 50 Prozent gegenüber dem alten Niveau vom 1. Juli bis 32. Dezember 2026.

Beispielsweise beträgt die Gebühr für die Erteilung einer Lizenz zur Gründung und zum Betrieb einer Bank 50 % der in Punkt a, Abschnitt 1, Gebührenverzeichnis in Klausel 1, Artikel 4, Rundschreiben Nr. 150/2016 des Finanzministers festgelegten Gebühr.

Die Gebühren für die Bewertung beschränkter Geschäftsgüter und -dienstleistungen im kommerziellen Sektor, die Gebühren für die Bewertung bedingter Geschäftsgüter und -dienstleistungen im kommerziellen Sektor für Geschäftseinheiten, bei denen es sich um Organisationen und Unternehmen handelt, sowie die Gebühren für die Bewertung bedingter Geschäftsgüter und -dienstleistungen im kommerziellen Sektor für Geschäftseinheiten, bei denen es sich um Geschäftshaushalte und Einzelpersonen handelt, betragen 50 % der in Artikel 4 des Rundschreibens Nr. 168/2016 des Finanzministers festgelegten Gebührenhöhe.

Der neue Inhalt des Rundschreibens 64 legt außerdem fest, dass die Gebühr für das Ein- und Ausfliegen von Flughäfen für ausländische Flüge zu vietnamesischen Flughäfen 50 % des in Klausel 1, Artikel 4 des Rundschreibens 194 von 2016 des Finanzministers festgelegten Gebührensatzes entspricht.

Darüber hinaus werden zahlreiche andere Gebühren um 50 % des alten Gebührensatzes reduziert, beispielsweise: Gebühr für die Binnenschifffahrtsmeldung; Bewertungsgebühr für die Erteilung einer Geschäftslizenz für kryptografische Produkte und Dienste; Bewertungsgebühr für die Genehmigung von Brandschutz- und -bekämpfungskonzepten; Gebühr für die Erteilung einer Lizenz zur Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland für einen begrenzten Zeitraum; Gebühr für gewerbliches Eigentum; Bewertungsgebühr für die Erteilung einer Geschäftslizenz für internationale Reisedienstleistungen, Geschäftslizenz für inländische Reisedienstleistungen usw.

Mit dem neuen Rundschreiben werden auch die Gebühren für die Ausstellung, Änderung und Neuausstellung von Personalausweisen ins Auge gefasst. Ab dem 1. Juli beträgt diese Gebühr 50 % der im Rundschreiben Nr. 73/2024 des Finanzministers festgelegten Gebühr.

Laut baotintuc.vn

Quelle: https://huengaynay.vn/kinh-te/giam-phi-le-phi-ho-tro-doanh-nghiep-va-nguoi-dan-tu-1-7-155221.html