Gemäß den Bestimmungen der Nationalen Technischen Verordnung über technische Sicherheitsqualität und Umweltschutz für Kraftfahrzeuge (QCVN 09:2015) muss jedes Kraftfahrzeug mit mindestens zwei symmetrischen Bremslichtern im Rücklichtcluster ausgestattet sein.
Diese Lichter müssen funktionsfähig sein, das Licht muss rot sein und eine ausreichende Intensität haben, um bei Tageslicht aus einer Entfernung von 20 Metern sichtbar zu sein.
Ein Vertreter des Prüfzentrums in Hanoi erklärte: „Bei der Inspektion eines Fahrzeugs muss der Prüfer zwei symmetrische Bremslichter überprüfen. Wenn eines dieser beiden Lichter nicht leuchtet, einen Riss aufweist oder die Anforderungen an die Lichtintensität nicht erfüllt, fällt das Fahrzeug bei der Inspektion durch.“
Fahrzeugen, bei denen eines der beiden symmetrisch an der Rückleuchte angebrachten Bremslichter defekt ist, wird die Zulassung verweigert.
Wenn die Bremslichter eines Fahrzeugs unvollständig, defekt oder nicht ordnungsgemäß installiert sind, beim Bremsen nicht aufleuchten, das Licht nicht rot ist oder die Lichtintensität nicht ausreicht, wird das Fahrzeug gemäß Rundschreiben 08/2023 als „beschädigt, schwerwiegend mangelhaft“ eingestuft und erfüllt die Inspektionsanforderungen nicht.
Insbesondere bei Fahrzeugen mit drei Bremslichtern, darunter ein zentrales Bremslicht am Rückspiegel und zwei symmetrische Bremslichter, gilt: Solange die beiden symmetrischen Bremslichter ordnungsgemäß funktionieren, besteht das Fahrzeug die Inspektion auch dann, wenn das zentrale Bremslicht nicht leuchtet.
Es gibt viele Gründe, warum Ihre Bremslichter beim Bremsen nicht aufleuchten. Eine der häufigsten Ursachen ist eine durchgebrannte Glühbirne oder ein defekter Bremspedalschalter.
Autos mit beschädigten Bremslichtern sind nicht nur für den Fahrer, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich.
Dieser Schalter befindet sich direkt an der Bremspedalwelle. Tritt der Fahrer auf das Bremspedal, aktiviert er die Bremslichter. Nach einer gewissen Nutzungsdauer kann dieser Schalter verschleißen oder kaputtgehen, wodurch die Bremslichter nicht mehr richtig funktionieren.
Darüber hinaus kann ein fehlerhaftes Antiblockiersystem (ABS) oder eine nicht vollständig angezogene Handbremse dazu führen, dass die Bremslichter an bleiben oder nicht ausgehen.
In diesen Fällen muss der Fahrer das Fahrzeug umgehend überprüfen und reparieren lassen, um die Sicherheit bei der Teilnahme am Straßenverkehr zu gewährleisten. Wird das Problem bei der Inspektion nicht behoben, kann die Zulassung des Fahrzeugs verweigert werden. Das Fahrzeug muss dann vor der erneuten Inspektion repariert werden.
Verwaltungsstrafen für Fahrzeuge mit minderwertigen Bremslichtern: Fahrer von Fahrzeugen mit minderwertigen Bremslichtern können neben der Verweigerung der Fahrzeugzulassung auch mit Verwaltungsstrafen belegt werden. Gemäß Dekret 100/2019/ND-CP können Fahrer mit einer Geldstrafe zwischen 300.000 und 400.000 VND belegt werden, wenn das Fahrzeug nicht über ausreichend Bremslichter verfügt, diese nicht funktionieren oder nicht den Konstruktionsnormen entsprechen.
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Quelle: https://www.congluan.vn/den-branh-o-to-mot-ben-bi-hong-co-duoc-dang-kiem-post305789.html
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