Im Verordnungsentwurf, der eine Reihe von Artikeln des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit detailliert beschreibt, schlug das Ministerium für öffentliche Sicherheit vor, dass vier Fahrzeugtypen mit Fahrtüberwachungsgeräten (GSHT) und Bildaufzeichnungsgeräten für den Fahrer ausgestattet sein müssen.

Konkret sieht Artikel 25 des Dekretentwurfs vor, dass Nutzfahrzeuge, Traktoren, Krankenwagen und Verkehrsrettungsfahrzeuge mit GSHT-Ausrüstung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit (TTATGT) ausgestattet sein müssen, gültig ab 1. Januar 2025.

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Fahrzeugerweiterung muss Fahrtüberwachungsgeräte installieren. Foto: Dokument

Im Vergleich zu den geltenden Vorschriften ist der Einbau von GSHT-Geräten und Fahrerbildaufzeichnungsgeräten im oben genannten Verordnungsentwurf daher umfangreicher.

Zu den Fahrzeugtypen, die derzeit mit GHST-Geräten ausgestattet sein müssen, gehören: Fahrzeuge zum Personentransport, Fahrzeuge zum Gütertransport und Shuttle-Fahrzeuge.

Dementsprechend heißt es im Entwurf eindeutig, dass das GSHT-Gerät den nationalen technischen Vorschriften entsprechen und einen kontinuierlichen Betrieb während der Fahrt des Fahrzeugs gewährleisten muss.

Das GSHT-Gerät muss die Mindestanforderungen für die Speicherung und Übertragung von Informationen wie Route, Betriebsgeschwindigkeit, ununterbrochener Fahrzeit und anderen Informationen und Daten an das GSHT-Datenverwaltungssystem der Verkehrspolizeibehörde (Ministerium für öffentliche Sicherheit) gewährleisten.

Informationen und Daten der in diesen Fahrzeugen installierten GPS-Geräte werden verwendet, um die Sicherheit und den Straßenverkehr zu gewährleisten, Gesetzesverstöße zu ahnden und den Straßenverkehr zu steuern. Sie werden mit der vietnamesischen Straßenverwaltung ( Verkehrsministerium ) und den zuständigen Behörden verbunden und an diese weitergegeben.

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Verkehrspolizeibehörde die Daten zu Fahrzeugverstößen ein Jahr lang speichert.

Darüber hinaus müssen Transportunternehmen, Rettungsdienste und Verkehrsrettungseinheiten den Betrieb der in Transportunternehmensfahrzeugen, Sattelschleppern, Rettungswagen und Verkehrsrettungsfahrzeugen installierten GSHT-Geräte aufrechterhalten, um die Bereitstellung der vorgeschriebenen Informationen sicherzustellen.

Insbesondere ist es nicht gestattet, technische Maßnahmen, Peripheriegeräte oder andere Maßnahmen zu verwenden, um den Betrieb zu stören, GPS- oder GSM-Wellen zu unterbrechen (oder zu stören) oder die Daten des in Nutzfahrzeugen, Traktoren, Krankenwagen oder Verkehrsrettungsfahrzeugen installierten GPS-Geräts zu verfälschen.

Vor dem Führen eines Fahrzeugs muss der Fahrer seine Daten mit seinem Personalausweis in das Kartenlesegerät des GPS-Geräts des Fahrzeugs eintragen und sich nach Beendigung der Fahrt abmelden, um die ununterbrochene Lenkzeit und die Arbeitszeit während des Tages zu bestimmen.

In Bezug auf die Regelung zur Installation von Bildaufzeichnungsgeräten für Fahrer sieht der Verordnungsentwurf vor, dass Personenkraftwagen mit 8 oder mehr Sitzplätzen (ohne Fahrersitz), die im Transportgewerbe, in Sattelschleppern, Krankenwagen und zur Verkehrsrettung eingesetzt werden, mit Bildaufzeichnungsgeräten für Fahrer ausgestattet werden müssen.

Die Speicherdauer der Fahrzeugbilder beträgt mindestens die letzten 24 Stunden für Fahrzeuge, die auf Strecken bis zu 500 km verkehren, und mindestens die letzten 72 Stunden für Fahrzeuge, die auf Strecken über 500 km verkehren.

Zusätzlich müssen die Bilder des im Fahrzeug verbauten Bildaufzeichnungsgerätes mit einer Frequenz von 12 – 20 Mal/Stunde (entspricht 3 – 5 Minuten/Datenübertragung) an den Transportbetrieb übermittelt und für mindestens die letzten 72 Stunden gespeichert werden.

Im Gespräch mit VietNamNet äußerte ein Verkehrsexperte seine Zustimmung zur Ausweitung der Zahl der Fahrzeuge, die mit GPS-Ortungsgeräten ausgestattet werden müssen, darunter auch Krankenwagen.

Diese Person räumte ein, dass private Krankenwagendienste seit langem chaotisch und ohne konkrete Regelungen zu Preisen oder Betriebsbedingungen operieren. Daher seien in letzter Zeit viele herzzerreißende Geschichten im Zusammenhang mit dieser Art von Transportgeschäften passiert.

So wurden beispielsweise im März 2023 für einen Krankenwagen der Huynh Quoc 115 Emergency Transport Company Limited (Bezirk 8, Ho-Chi-Minh-Stadt) 3,5 Millionen VND für eine 4 km lange Strecke von Bezirk 10, Bezirk Tan Binh, zum Cho Ray Hospital „zu viel“ berechnet.

Im August 2023 musste die Familie von Herrn TG (36 Jahre alt, wohnhaft in der Provinz Ca Mau ) bis zu 16 Millionen VND für einen Krankenwagen ausgeben, um ihr Kind zur Notfallbehandlung von Ca Mau nach Ho-Chi-Minh-Stadt zu bringen. Obwohl sie viel Geld ausgaben, um ihr Kind zu retten, überlebte das Baby nicht. Da dem Vater das Geld ausging, musste er den Leichnam des Kindes in eine Styroporbox legen, um es in seine Heimatstadt zurückzubringen.

„Ich glaube, dass das Fehlen spezifischer Vorschriften für Krankenwagen der Grund dafür ist, dass die Leute in diese unangenehmen Situationen geraten“, sagte dieser Experte.

Daher ist er der Ansicht, dass die Pflicht zur Installation von GPS-Geräten und Geräten zur Aufzeichnung von Bildern der Fahrer in Krankenwagen ein notwendiges Instrument ist, um diesen Transportdienst transparent zu machen.