Das Rundschreiben Nr. 35/2024 zur Regelung der Ausbildung, Prüfung und Erteilung von Führerscheinen (GPLX) wurde gerade vom Verkehrsministerium herausgegeben und enthält viele neue Punkte zur Erteilung und Änderung von GPLX.
Viele neue Regelungen zu abgelaufenen Führerscheinen
Das Verkehrsministerium hat das Rundschreiben Nr. 35/2024 erlassen, das die Ausbildung, Prüfung und Erteilung von Führerscheinen, die Erteilung und Nutzung internationaler Führerscheine sowie die Ausbildung, Prüfung und Erteilung von Schulungszertifikaten im Straßenverkehrsrecht regelt. Das Rundschreiben tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Der bemerkenswerte neue Punkt dieses Rundschreibens besteht darin, dass es im Vergleich zu den aktuellen Bestimmungen in Bezug auf Personen mit abgelaufenem Führerschein zahlreiche Änderungen gibt.
Das Rundschreiben 35/2024 des Verkehrsministeriums zur Umsetzung des Gesetzes zur Straßenverkehrssicherheit enthält viele Neuerungen bei der Ausbildung und Prüfung zum Führerschein (Illustrationsfoto).
Demnach müssen Personen mit Führerscheinen der Klassen B, C1, C, D1, D2, D, BE, C1E, CE, D1E, D2E, DE, die ab dem Ablaufdatum weniger als 1 Jahr abgelaufen sind, eine vorschriftsmäßige theoretische Prüfung ablegen. Führerscheine, die ab dem Ablaufdatum 1 Jahr oder länger abgelaufen sind, müssen eine theoretische Prüfung, eine praktische Fahrprüfung im Gelände und auf der Straße ablegen.
Das neue Rundschreiben des Verkehrsministeriums schreibt außerdem vor: Wer einen Führerschein der oben genannten Kategorien verliert, dessen Gültigkeit weniger als ein Jahr zurückliegt, muss eine theoretische Prüfung ablegen. Wer seinen Führerschein seit einem Jahr oder länger abläuft, muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung ablegen. Führerscheine müssen in diesem Fall in den Aufzeichnungen des Verkehrsministeriums verzeichnet sein und dürfen von den zuständigen Behörden nicht eingezogen oder bearbeitet werden.
Herr Luong Duyen Thong, Leiter der Abteilung für Fahrzeug- und Fahrertransportmanagement der vietnamesischen Straßenverwaltung, erläuterte dieses Problem und sagte, dass gemäß den aktuellen Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 04/2022 zu Ausbildung, Prüfung und Erteilung von Führerscheinen für Kraftfahrzeuge Folgendes gilt: Personen, deren Führerschein seit 3 Monaten bis weniger als einem Jahr abgelaufen ist, müssen die Theorieprüfung wiederholen, um ihren Führerschein wieder zu erhalten. Ab einem Jahr müssen sowohl Theorie als auch Praxis wiederholt werden.
Nach den oben genannten Bestimmungen ist Ihnen nach Ablauf der Führerscheingültigkeit das Führen eines Kraftfahrzeugs untersagt. Ist die Gültigkeitsdauer jedoch weniger als 3 Monate alt, können Sie trotzdem auf einen neuen Führerschein umsteigen und müssen die Theorieprüfung nicht wiederholen.
Das kürzlich vonder Nationalversammlung verabschiedete Gesetz über Verkehrssicherheit und -ordnung sieht jedoch Folgendes vor: Personen mit einem Führerschein können diesen vor dem auf dem Führerschein angegebenen Ablaufdatum ändern oder neu ausstellen lassen. Das bedeutet, dass Personen mit einem abgelaufenen Führerschein, selbst wenn dieser nur einen Tag abgelaufen ist, die Prüfung wiederholen müssen, wenn sie einen neuen Führerschein beantragen möchten.
Daher legt das Verkehrsministerium im Rundschreiben 35/2024 zur Umsetzung des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit Folgendes fest: Personen, deren Führerschein seit weniger als einem Jahr abgelaufen ist, müssen die Theorieprüfung wiederholen. Personen, deren Führerschein seit mehr als einem Jahr abgelaufen ist, müssen die praktische Prüfung wiederholen.
Verlorener Führerschein wird umgehend neu ausgestellt
In Bezug auf die Neuausstellung von Führerscheinen ermöglicht das Verkehrsministerium in einem neuen Rundschreiben Personen, deren Führerschein verloren gegangen und noch gültig ist, die sofortige Neuausstellung, ohne dass eine Überprüfung erforderlich ist. Die Neuausstellung verlorener Führerscheine erfolgt gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens.
Darüber hinaus legt das Verkehrsministerium fest, dass Führerscheine in folgenden Fällen nicht neu ausgestellt werden: Der Führerschein ist nicht im Führerscheininformationssystem der vietnamesischen Straßenverwaltung und nicht in der Liste der ausgestellten Führerscheine (Verwaltungsbuch) enthalten; Verkehrssündern, die der Aufforderung an die zuständige staatliche Behörde zur Klärung und Bearbeitung des Verstoßfalls nicht nachgekommen sind, wurde der Führerschein nicht neu ausgestellt.
Luong Duyen Thong, Leiter der Abteilung für Fahrzeug- und Fahrermanagement der vietnamesischen Straßenverwaltung, erklärte, Personen, die ihren Führerschein verloren hatten, hätten bisher zwei Monate warten müssen, bis das Verkehrsministerium geprüft habe, ob ihr Führerschein vorübergehend einbehalten oder entzogen worden sei. Zudem benötige die Verkehrspolizei Zeit, um die Fälle von vorübergehender Einbehaltung und Entzug zu erfassen, bevor sie die Daten aktualisieren und an die Verkehrsbehörde weiterleiten könne.
Dies ist möglich, da die Verkehrspolizei dank der modernen Technologie die Daten zur Bearbeitung von Verstößen bei vorübergehender Beschlagnahme oder Entzug des Führerscheins sofort aktualisieren kann. Die ausstellende Behörde aktualisiert die Datenbank, um Führerscheine zu überprüfen und neu auszustellen.
„Gemäß der neuen Regelung wird Personen, die ihren gültigen Führerschein verlieren, dieser sofort und ohne Wartezeit für eine Überprüfung neu ausgestellt. Die Regelung zielt darauf ab, Fälle zu klären, in denen der Führerschein tatsächlich verloren geht. Die zweimonatige Wartezeit wird das Leben vieler Menschen beeinträchtigen, insbesondere das von Fahrern im Transportgewerbe“, sagte Herr Thong.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/de-gplx-o-to-qua-han-du-chi-1-ngay-cung-phai-thi-lai-ly-thuyet-192241207212310981.htm
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