Geben Sie den Schulen die Wahl der Lehrbücher zurück
Das Rundschreiben 27/2023/TT-BGDDT zur Regelung der Lehrbuchauswahl an allgemeinbildenden Einrichtungen ersetzt das Rundschreiben 25/2020/TT-BGDDT, das von Oktober 2020 bis heute galt und ab 12. Februar in Kraft tritt.
Der größte Unterschied dieses neuen Rundschreibens besteht darin, dass das Recht zur Entscheidung über die Auswahl der Lehrbücher den Bildungseinrichtungen übertragen wird und nicht wie zuvor den Volkskomitees der Provinzen.
Die Rückgabe der freien Lehrbuchwahl an die Schulen ist eine der wichtigsten Bildungsmaßnahmen, die im Februar in Kraft traten.
Konkret wird der Lehrbuchauswahlrat der Bildungseinrichtung vom Rektor der Bildungseinrichtung oder dem Direktor des Weiterbildungszentrums, dem Direktor des Berufsbildungs-Weiterbildungszentrums, dem Leiter der Bildungseinrichtung, die das allgemeine Bildungsprogramm, das Weiterbildungsprogramm auf Mittel- und Oberschulniveau umsetzt, eingerichtet, um den Leiter der Bildungseinrichtung bei der Organisation der Lehrbuchauswahl zu unterstützen.
In dem Rundschreiben heißt es außerdem klar: „Personen, die an der Zusammenstellung von Lehrbüchern mitgewirkt haben oder die Zusammenstellung, Veröffentlichung, den Druck und die Verteilung von Lehrbüchern (in der vom Minister für Bildung und Ausbildung genehmigten Liste der Lehrbücher) geleitet haben; Eltern, Schwiegereltern, Ehefrauen oder Ehemänner; Geschwister und Schwäger von Personen, die an der Zusammenstellung von Lehrbüchern mitgewirkt haben oder die Zusammenstellung, Veröffentlichung, den Druck und die Verteilung von Lehrbüchern geleitet haben; Personen, die in Verlagen und Organisationen mit Lehrbüchern arbeiten, dürfen nicht am Rat teilnehmen.“
Da das neue Rundschreiben das Recht zur Auswahl der Lehrbücher den Bildungseinrichtungen zuweist, ist das Ministerium für Bildung und Ausbildung dafür verantwortlich, die Aufzeichnungen der seiner Verwaltung unterstehenden Bildungseinrichtungen über die Lehrbuchauswahl zu beurteilen und dem Ministerium für Bildung und Ausbildung über die Beurteilungsergebnisse und die Liste der von den seiner Verwaltung unterstehenden Bildungseinrichtungen ausgewählten Lehrbücher Bericht zu erstatten.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung beurteilt die Dossiers zur Lehrbuchauswahl der ihm unterstehenden Bildungseinrichtungen; überprüft die Berichte des Ministeriums für Bildung und Ausbildung über die Beurteilungsergebnisse und die Liste der von den Bildungseinrichtungen ausgewählten Lehrbücher; fasst die Ergebnisse zusammen, erstellt eine Liste der von den Bildungseinrichtungen ausgewählten Lehrbücher und legt sie dem Volkskomitee der Provinz zur Prüfung und Genehmigung vor.
Anstatt wie in der alten Verordnung direkt einen Lehrbuchauswahlrat für die gesamte Provinz einzurichten, besteht in der neuen Verordnung lediglich die Aufgabe, über die Genehmigung der von den Bildungseinrichtungen ausgewählten (vom Ministerium für Bildung und Ausbildung vorgelegten) Liste der Lehrbücher zu entscheiden.
Abschaffung der Abiturklassifizierung
Gemäß dem Rundschreiben 31/2023/TT-BGDDT zu den Vorschriften für die Berücksichtigung und Anerkennung des Mittelschulabschlusses, gültig ab 15. Februar, gibt es ab dem Schuljahr 2024-2025 einige wichtige Neuerungen im Mittelschulabschluss.
Bildungseinrichtungen, die das allgemeine Bildungsprogramm der Sekundarstufe I durchführen, führen höchstens zwei Abschlussprüfungen durch. Die erste Abschlussprüfung findet unmittelbar nach Schuljahresende statt. Die zweite Abschlussprüfung (falls erforderlich) findet vor Beginn des neuen Schuljahres statt.
Bildungseinrichtungen, die Weiterbildungsprogramme auf Sekundarstufe durchführen, organisieren die Abschlussanerkennung mindestens einmal unmittelbar nach dem Ende des Schuljahres.
Nach der neuen Regelung werden auf den Abschlusszeugnissen der Mittelschule nicht mehr die Noten „sehr gut“, „gut“ oder „durchschnittlich“ vergeben, wie es in der alten Regelung vorgesehen war. Schülerinnen und Schüler gelten als Absolventinnen und Absolventen der Mittelschule, wenn sie unter 21 Jahre alt sind, die allgemeine Schulbildung auf Mittelschulniveau oder die Weiterbildung auf Mittelschulniveau abgeschlossen haben und einen vollständigen Antrag auf Anerkennung ihres Abschlusses vorlegen.
Für die Anerkennung von Sekundarschulabschlüssen richtet der Leiter des Bildungsministeriums für jede Schule einen Anerkennungsausschuss ein. Dieser Ausschuss besteht aus mindestens sieben Mitgliedern, die Anzahl muss jedoch ungerade sein. Der Ausschuss prüft die Schülerunterlagen, erstellt eine Liste der abschlussberechtigten Schüler und genehmigt diese. Auf Grundlage dieser Liste entscheidet das Bildungsministerium über die Anerkennung der Sekundarschulabschlüsse und die Ausstellung von Zeugnissen.
Gemäß den alten Bestimmungen (Beschluss 11/2006/QD-BGDDT) werden Schüler der Mittelstufe einmal jährlich direkt nach Schuljahresende (gemäß der Jahresabrechnung des Ministeriums für Bildung und Ausbildung) für die Anerkennung ihres Abschlusses in Betracht gezogen. Laut Jahresabrechnung gilt die Anerkennung des Abschlusses der Mittelstufe gemäß Beschluss 11/2006/QD-BGDDT noch bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024.
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