
Foto: Vu Thao
Der Windpark Chu Prong von HBRE verfügt über eine Leistung von 50 MW und umfasst 12 Windturbinen. Gemäß der Umweltgenehmigung darf das Projekt Abwasser in die Umwelt einleiten und die vorgeschriebenen Umweltschutzauflagen einhalten. Außerdem sind die Grenzwerte für Lärm und Vibrationen gewährleistet und die Umweltschutzauflagen sowie die Anforderungen an Abfallmanagement, Prävention und Reaktion auf Umweltvorfälle erfüllt.
Die HBRE Gia Lai Wind Power Joint Stock Company darf die lizenzierten Inhalte erst nach Abschluss der entsprechenden Umweltschutzarbeiten ausführen. Die Abfallbehandlungsanlagen müssen regelmäßig und ordnungsgemäß betrieben werden und es muss sichergestellt werden, dass der Abfall nach der Behandlung den technischen Umweltstandards entspricht. Zur Einhaltung der Umweltschutzanforderungen müssen Maßnahmen zur Minimierung von Lärm und Vibrationen ergriffen werden. Der Abfall muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden.
Gleichzeitig ist das Unternehmen gesetzlich verantwortlich, wenn Schadstoffe, Lärm und Vibrationen nicht den in der Genehmigung zulässigen Anforderungen entsprechen, und muss die Einleitung von Abwasser, Abgasen, Lärm und Vibrationen unverzüglich einstellen, um Abhilfemaßnahmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu ergreifen. Die Umweltschutzanforderungen der Umweltgenehmigung und die gesetzlichen Bestimmungen zum Umweltschutz müssen korrekt und vollständig umgesetzt werden. Vorfälle mit Abfallbehandlungsanlagen oder andere Vorfälle, die zu Umweltverschmutzung führen, müssen der Umweltgenehmigungsbehörde und den lokalen Behörden rechtzeitig gemeldet werden. Sollten während des Umsetzungsprozesses Änderungen gegenüber den in dieser Genehmigung festgelegten Inhalten auftreten, müssen diese der Genehmigungsbehörde unverzüglich gemeldet werden.
Die Laufzeit der Lizenz beträgt 10 Jahre (vom Datum der Lizenzerteilung 24.06.2025 bis 24.06.2035).
Quelle: https://baogialai.com.vn/cap-giay-phep-moi-truong-cho-cong-ty-co-phan-phong-dien-hbre-gia-lai-post329723.html
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