Frau Dang Thi Huyen Trang, Vorstandsvorsitzende der Savitax Tax Consulting Joint Stock Company, erklärte, dass es unter den Zulagen und Subventionen, die nicht der persönlichen Einkommenssteuer unterliegen, Härtefallzulagen für Arbeitnehmer gebe, unter anderem in Fällen plötzlicher Schwierigkeiten, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Geburt oder Adoption eines Kindes, verminderter Arbeitsfähigkeit, einmaliger Altersrente, monatlicher Sterbegeldleistungen und anderer Zulagen.

Auch einige andere Zulagen und Subventionen unterliegen nicht der Einkommensteuer, wie etwa: Abfindungen, Arbeitslosengeld, Zulagen für Gift- und Gefahrenstoffe, regionale Zulagen usw.

Von der Einkommensteuer befreites Einkommen

Laut Frau Trang gibt es derzeit fünf Einkommensarten, die von der Einkommensteuer befreit sind.

Dazu gehören: Einkommen aus Löhnen und Gehältern, darunter: Einkommen von Haushalten und Einzelpersonen, die direkt in der landwirtschaftlichen Produktion tätig sind; Löhne für Nachtarbeit und Überstunden; vom Sozialversicherungsfonds gezahlte Renten; Einkommen aus Löhnen und Gehältern von Besatzungsmitgliedern; Einkommen von Einzelpersonen, die Schiffseigner sind, und Einzelpersonen mit Nutzungsrechten für Schiffe.

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Es gibt fünf Einkommensarten, die von der Einkommensteuer befreit sind. Foto: Nam Khanh

Zweitens gibt es Einkommen im Zusammenhang mit Land: Einkommen aus der Übertragung von Häusern und Landnutzungsrechten; Einkommen aus dem Wert der Landnutzungsrechte von Einzelpersonen; Einkommen aus der Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen von Haushalten.

Drittens gibt es Einkünfte im Zusammenhang mit Geld: Einkünfte aus Zinsen auf Einlagen bei Kreditinstituten; Einkünfte aus Überweisungen.

Viertens sind Einkünfte im Zusammenhang mit Verwandten zu nennen: Einkünfte aus der Übertragung von Immobilien; Einkünfte aus Erbschaften oder Schenkungen von Immobilien.

Fünf sind Einkünfte im Zusammenhang mit wohltätigen Zwecken, wie etwa Einkünfte aus einem Wohltätigkeitsfonds.

10 Einkommen, die der Einkommensteuer unterliegen

Laut Frau Trang gibt es zehn Einkommensarten, die der persönlichen Einkommensteuer unterliegen.

Erstens, Einkünfte aus Gehältern und Löhnen: Gehälter, Löhne und Gehalts- und Lohnbeträge sowie Zulagen und Subventionen.

Zweitens, Einkünfte aus Geschäftstätigkeit: Produktion und Handel mit Waren und Dienstleistungen; selbstständige berufliche Tätigkeit von Einzelpersonen.

Drittens, Einkünfte aus Kapitalinvestitionen: Darlehenszinsen, Aktiendividenden, andere Formen.

Viertens, Einkünfte aus Kapitaltransfer: Kapitaltransfer in Wirtschaftsorganisationen ; Übertragung von Wertpapieren; andere Formen.

Jahr, Einkünfte aus Immobilienübertragungen: Übertragung von Landnutzungsrechten und mit dem Land verbundenen Vermögenswerten; Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten an Häusern; Übertragung von Landpachtrechten, Pachtrechten für Wasseroberflächen; sonstige Einkünfte aus Immobilienübertragungen.

Sechstens, Einkünfte aus Gewinnen: Gewinne aus Wetten, Gewinne aus Spielen und Wettbewerben mit Preisen, andere Formen von Gewinnen.

Sieben, Einnahmen aus Urheberrechten: Rechte an geistigem Eigentum; Technologietransfer.

Acht, Einnahmen aus Franchising.

Neuntens umfassen Einkünfte aus dem Erhalt von Geschenken: Wertpapiere, Kapital in Wirtschaftsorganisationen, Geschäftseinrichtungen, Immobilien und andere Vermögenswerte.

Zehntens umfassen Einkünfte aus Erbschaften: Wertpapiere, Kapital in Wirtschaftsorganisationen, Geschäftsbetriebe, Immobilien und sonstige Vermögenswerte.