Am 3. Juni verabschiedete der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung ein Dekret zur Änderung von Artikel 10 des Bevölkerungsdekrets. Die offizielle Abschaffung der Ein- oder Zwei-Kind-Regelung stellt nicht nur eine rechtliche Anpassung dar, sondern auch eine „Befreiung“ des Managementdenkens und eröffnet neue Verantwortung für die Verbesserung der Bevölkerungsqualität.
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