Das Bauministerium hat gerade über die Annahme, Überarbeitung und Fertigstellung des der Regierung vorgelegten Entwurfs für ein überarbeitetes Wohnungsbaugesetz berichtet, der einen Vorschlag für die Entwicklung von mehrstöckigen Wohngebäuden mit vielen Wohnungen für Haushalte und Einzelpersonen (auch als Mini-Apartments bekannt) enthält.
Das Ministerium empfiehlt daher, dass Haushalte und Einzelpersonen, die Mini-Apartments zum Kauf oder zur Miete bauen, die Voraussetzungen für Investoren in Wohnbauprojekten erfüllen müssen. Bauinvestitionen unterliegen den gleichen Vorschriften wie Wohnbauprojekte. Der Verkauf und die Miete von Wohnungen erfolgen gemäß den Vorschriften für Immobiliengeschäfte. Die Ausstellung von Zertifikaten für jede Wohnung erfolgt gemäß den Vorschriften für Grundstücke.
Das Ministerium erklärte, dass die Einrichtung von Investitionsprojekten im Wohnungsbau dazu beitragen werde, Mini-Apartments entsprechend den Planungs- und Bevölkerungsindikatoren eng zu verwalten und die technische und soziale Infrastruktur sicherzustellen. Dies schränke auch den Bau von Mini-Apartments ein, die nicht den Baugenehmigungen entsprechen oder den Vorschriften und Standards, insbesondere im Bereich Brandschutz, nicht entsprechen, wie es in letzter Zeit der Fall war.
Vorschläge zum Bau von Mini-Apartments erfordern Investitionsprojekte. (Abbildung: Cong Hieu).
Beim Bau von Mini-Mietwohnungen muss der Eigentümer die gleichen Bauinvestitionsvorschriften wie für Einfamilienhäuser einhalten. Das Brandschutzmanagement erfolgt gemäß den Vorschriften für Einfamilienhäuser in Kombination mit Produktion und Gewerbe. Die Verwaltung und der Betrieb von Mehrfamilienhäusern erfolgen gemäß den vom Bauminister erlassenen Vorschriften zur Verwaltung und Nutzung von Mehrfamilienhäusern.
In dem Bericht stellte das Bauministerium zwei Optionen für die Entwicklung dieser Art von Wohnraum vor.
Die erste Option für Haushalte und Einzelpersonen, die gemäß den Vorschriften das Recht haben, Wohngrundstücke zu nutzen: Beim Bau eines Hauses mit zwei oder mehr Stockwerken, wobei jedes Stockwerk eine Planung und Konstruktion von Wohnungen zum Verkauf oder zur Miete mit Kaufoption hat, müssen sie für jede Wohnung die Bedingungen erfüllen, um Investor eines Wohnungsbau-Investitionsprojekts zu sein.
Gleichzeitig werden Bauinvestitionen im Einklang mit den Bestimmungen des Baugesetzes und den einschlägigen Gesetzen für Wohnungsbauinvestitionsprojekte durchgeführt.
Der Verkauf und Mietkauf der in dieser Klausel genannten Wohnungen erfolgt gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes und des Immobiliengesetzes. Die Ausstellung von Zertifikaten für jede in dieser Klausel genannte Wohnung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Grundstücksgesetzes.
Darüber hinaus müssen beim Bau die Bestimmungen des Gesetzes über den Bau von Einfamilienhäusern eingehalten werden und der Brandschutz gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Verhütung und Bekämpfung von Bränden in Einfamilienhäusern in Verbindung mit Produktion und Gewerbe verwaltet werden.
Darüber hinaus erfolgen Verwaltung und Betrieb gemäß der vom Bauminister erlassenen Verordnung über die Verwaltung und Nutzung von Mehrfamilienhäusern.
Das Bauministerium erklärte, dass die Einrichtung von Investitionsprojekten im Wohnungsbau dazu beitragen werde, Mini-Apartments entsprechend den Planungs- und Bevölkerungsindikatoren eng zu verwalten und die technische und soziale Infrastruktur sicherzustellen. Dies schränke auch den Bau von Mini-Apartments ein, die nicht den Baugenehmigungen entsprechen oder den Vorschriften und Standards, insbesondere im Bereich Brandschutz, nicht entsprechen, wie es in letzter Zeit der Fall war.
Beim Bau von Mini-Mietwohnungen muss der Eigentümer die gleichen Bauinvestitionsvorschriften wie für Einfamilienhäuser einhalten. Das Brandschutzmanagement erfolgt gemäß den Vorschriften für Einfamilienhäuser in Kombination mit Produktion und Gewerbe. Die Verwaltung und der Betrieb von Mehrfamilienhäusern erfolgen gemäß den vom Bauminister erlassenen Vorschriften zur Verwaltung und Nutzung von Mehrfamilienhäusern.
Option 2: Ein Haus mit 22 oder mehr Stockwerken, wobei jedes Stockwerk mit zwei oder mehr Mietwohnungen geplant und gebaut ist, muss die Anforderungen dieses Gesetzes und die Bedingungen erfüllen. Insbesondere den privaten Nutzungsbereich der Wohnung, den gemeinschaftlichen Nutzungsbereich des Hauses und die Ausstattung für die gemeinsame Nutzung.
Wohnungen müssen geschlossen geplant und gebaut werden. Die Grundfläche jeder Wohnung darf nicht unter den nationalen technischen Normen für Mehrfamilienhäuser liegen. Die Planung und Bewertung des Brandschutzes und der Brandbekämpfung muss den Vorschriften für Mehrfamilienhäuser entsprechen.
Das Bauministerium ist jedoch der Ansicht, dass zur Miete errichtete Mini-Apartments nicht unbedingt alle Bedingungen erfüllen, wie sie im vom Ausschuss derNationalversammlung überarbeiteten Entwurf vorgesehen sind. Denn das Gesetz enthält spezifische Vorschriften zum Investitionsmanagement beim Bau von Einfamilienhäusern (die nicht der Projektvorbereitung unterliegen) sowie zum Brandschutz und zur Kampfsicherheit.
Der Gesetzentwurf sah außerdem vor, für jede Wohnung in einem „Mini-Apartmenthaus“ keine Zertifikate über Landnutzungsrechte und Hauseigentumsrechte auszustellen. Daher ist es nicht notwendig, wie bei Option 2 eine Unterscheidung zwischen gemeinschaftlich und privat genutzten Flächen vorzuschreiben.
Chau Anh
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