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Ergänzung des Inhalts zu Kfz-Kennzeichenauktionen im Entwurf des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit

Bộ Công anBộ Công an22/05/2024

Der Gesetzentwurf zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit soll der 15.Nationalversammlung in ihrer 7. Sitzung zur Prüfung, Kommentierung und Genehmigung vorgelegt werden. Der Gesetzentwurf sieht Artikel 37 zur Versteigerung von Kfz-Kennzeichen vor.

Die Grundlage für die Aufnahme von Artikel 37 in den Gesetzentwurf lautet daher:

+ Gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Gesetzes über die Verwaltung und Nutzung öffentlichen Vermögens, des Gesetzes über Immobilienversteigerungen, des Straßenverkehrsgesetzes ... ist das Lager für Straßenfahrzeugnummern (Nummernschilder) öffentliches Eigentum und dient der staatlichen Verwaltung. Die Nutzung des Lagers für Nummernschilder ist jedoch mit Schwierigkeiten und rechtlichen Problemen verbunden, beispielsweise: Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Ausgabe von Nummernschildern durch Versteigerung. Es gibt keine Vorschriften für die Verwaltung versteigerter Nummernschilder, für die Rechte und Pflichten der Auktionsgewinner. Es gibt keine Vorschriften für die Bestimmung von Anfangspreisen ... Auf Grundlage von Recherchen und unter Bezugnahme auf internationale Erfahrungen mit der Nutzung und Verwaltung öffentlicher Vermögenswerte erließ die Nationalversammlung am 15. November 2022 die Resolution Nr. 73/2022/QH15 zur Pilotierung der Versteigerung von Autokennzeichen (weißer Hintergrund, schwarze Buchstaben und Zahlen) vom 15. September 2023 bis Ende Februar 2024. Infolgedessen wurden nach fünf Monaten der Umsetzung 15.185 Autokennzeichen online versteigert, mit einem Gesamtauktionspreis von über 2 Billionen VND. Davon gingen 14.062 Autokennzeichen als Gewinner der Auktion hervor und wurden von den Kunden zu einem Gesamtpreis von fast 1,4 Billionen VND bezahlt. Die Nummernschildauktion erfuhr große Aufmerksamkeit, Zustimmung und Unterstützung in der Öffentlichkeit.

Illustrationsfoto.
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+ Weitere Reform der Verwaltungsverfahren, Reduzierung des Dokumentenaufwands bei der Zulassung, vollständige Dezentralisierung der Fahrzeugzulassung an qualifizierte Bezirks- und Gemeindepolizei, um Fahrten und Wartezeiten für Privatpersonen und Unternehmen zu reduzieren und Verfahren und Gebühren für Zulassung und Kennzeichenvergabe transparent zu gestalten. Insbesondere wird die Umstellung von der Vergabe und Verwaltung von Kennzeichen pro Fahrzeug auf die Vergabe und Verwaltung von Kennzeichen pro Fahrzeug erforscht, sowie der Empfang und Nutzung elektronischer Daten über das öffentliche Dienstleistungsportal zur Registrierung und Vergabe von Kennzeichen, um dem nationalen Programm zur digitalen Transformation gerecht zu werden und den Zielen digitaler Bürger und einer digitalen Verwaltung gemäß Projekt 06 der Regierung gerecht zu werden.

+ Die Pilotversteigerung von Autokennzeichen gemäß Beschluss Nr. 73/2022/QH15 wird bis Juli 2026 durchgeführt (dem Zeitpunkt, an dem das Gesetz über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit, falls verabschiedet, in Kraft tritt). Nach Juli 2026 muss das Gesetz über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit geändert werden, falls die Versteigerung fortgesetzt wird. Andererseits wird die Versteigerung neuer Nummernschilder nur versuchsweise für Autokennzeichen mit weißem Hintergrund und schwarzen Buchstaben und Zahlen durchgeführt und wurde bisher nicht flächendeckend auf andere Arten von Autokennzeichen sowie Motorrad- und Motorradkennzeichen ausgeweitet. Sie entspricht daher nicht vollständig den Wünschen derjenigen, die Nummernschilder nach ihren eigenen Wünschen besitzen möchten.

Die Legalisierung der Bestimmungen der Resolution Nr. 73/2022/QH15 der Nationalversammlung vom 15. November 2022 über die Pilotversteigerung von Kfz-Kennzeichen im Gesetz über die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr ist dringend erforderlich, um den geltenden Vorschriften zur Ausgabe und Verwaltung von Kfz-Kennzeichen auf Grundlage der Identifikationsnummer des Fahrzeughalters zu entsprechen, die Ziele der digitalen Bürger und der digitalen Regierung gemäß Projekt 06 der Regierung zu erreichen und öffentliche Vermögenswerte effektiv zu nutzen und zu verwalten.

Artikel 37. Versteigerung von Kfz-Kennzeichen (im Entwurf des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit):

1. Bei den zur Versteigerung angebotenen Kennzeichen handelt es sich um die in Artikel 36 Absatz 2 Punkte c und d dieses Gesetzes genannten Kennzeichen von Personenkraftwagen, Motorrädern und Motorrollern.

2. Der Startpreis für ein zu versteigerndes Autokennzeichen beträgt mindestens 40 Millionen; der Startpreis für ein zu versteigerndes Motorradkennzeichen beträgt mindestens 5 Millionen. Die Regierung legt den Startpreis für die zu versteigernden Kennzeichentypen unter Berücksichtigung der jeweiligen sozioökonomischen Bedingungen fest.

3. Die Kaution darf nicht niedriger sein als der Startpreis des versteigerten Kennzeichentyps.

4. Die Preisstufe beträgt 10 % des Startpreises.

5. Kfz-Kennzeichenauktionen werden online durchgeführt.

6. Meldet sich nur eine Person zur Teilnahme an der Kfz-Kennzeichen-Auktion an, wird diese als Gewinner der Kfz-Kennzeichen-Auktion ermittelt.

7. Der Gewinner der Kfz-Kennzeichenauktion hat folgende Rechte:

a) nach Zahlung des vollen Auktionserlösbetrags einen Bescheid über die Bestätigung des Kennzeichens des Auktionsgewinners zu erhalten;

b) das am Fahrzeug der Person angebrachte Nummernschild des Auktionsgewinners bei der Polizeibehörde registrieren, die das Nummernschild des Auktionsgewinners verwaltet, oder am Wohnsitz der Person oder am Hauptsitz der Auktionsgewinnerorganisation;

c) das Fahrzeug mit dem Auktionskennzeichen zu übertragen, umzutauschen, zu verschenken oder zu vererben;

d) Wenn der Auktionsgewinner innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum der Ausstellung der Entscheidung zur Bestätigung des Auktionsgewinner-Kennzeichens verstirbt, ohne dass das Fahrzeugregistrierungsverfahren zur Anbringung des Auktionsgewinner-Kennzeichens abgeschlossen wurde, erhält der Erbe gemäß den Bestimmungen des Erbrechts den vom Auktionsgewinner gezahlten Betrag nach Abzug der Auktionsorganisationskosten.

8. Der Gewinner der Kfz-Kennzeichen-Auktion hat folgende Pflichten:

a) Den vollen Auktionspreis innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Auktionsergebnisses zu zahlen; der Auktionspreis beinhaltet nicht die Zulassungs- und Kennzeichengebühren. Zahlt der Auktionsgewinner nach Ablauf der Frist nicht oder nicht vollständig, wird das Auktionskennzeichen erneut versteigert oder in das Fahrzeugzulassungs- und -verwaltungssystem übertragen, ohne dass ihm die Anzahlung erstattet wird.

b) Das Kennzeichen des Auktionsgewinners muss innerhalb von 12 Monaten nach der Bekanntgabe des Zuschlagsbescheids zur Anbringung des Kennzeichens des Auktionsgewinners registriert werden. Bei höherer Gewalt oder objektiven Hindernissen kann diese Frist verlängert werden, höchstens jedoch um sechs Monate. Führt der Auktionsgewinner nach Ablauf der Frist das Kennzeichen des Auktionsgewinners nicht zur Anbringung des Kennzeichens des Auktionsgewinners durch, wird das Kennzeichen des Auktionsgewinners erneut versteigert, ohne dass ihm der gezahlte Zuschlagsbetrag erstattet wird.

c) Das Kennzeichen des Auktionsgewinnfahrzeugs darf nicht übertragen, getauscht, verschenkt oder vererbt werden, außer im Falle der Übertragung, des Tauschs, der Verschenkung oder der Vererbung des Fahrzeugs mit dem Auktionsgewinnkennzeichen;

d) Bestätigt der Auktionsteilnehmer das Auktionsprotokoll nicht oder zahlt der Auktionsgewinner nicht den vollen Auktionsgewinnbetrag, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet und der Bieter wird innerhalb von 12 Monaten von der Teilnahme an der Kfz-Kennzeichen-Auktion ausgeschlossen.

9. Die Fahrzeugzulassung und die Nummernschilder von Auktionsgewinnern werden nach der Übertragung, dem Tausch, der Schenkung oder der Vererbung von Fahrzeugen mit Auktionsgewinner-Nummernschildern gemäß den Bestimmungen von Artikel 38 dieses Gesetzes verwaltet, ausgestellt und widerrufen.

10. Der Erlös aus der Versteigerung von Kfz-Kennzeichen wird nach Abzug der Kosten für die Organisation der Auktion, der Werbekosten, der Kosten für die Verwaltung des Auktionssystems und anderer Kosten gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Staatshaushalt dem Zentralhaushalt zugeführt.

11. Die Regierung wird diesen Artikel näher regeln und die Reihenfolge und das Verfahren für die Versteigerung von Kfz-Kennzeichen festlegen.

Hoa Binh – Portal des Ministeriums für öffentliche Sicherheit

Quelle: https://bocongan.gov.vn/pbgdpl/van-ban-moi/bo-sung-noi-dung-ve-dau-gia-bien-so-xe-trong-du-thao-luat-trat-tu-an-toan-giao-thong-duong-bo-t1378.html


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