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Ministerium für öffentliche Sicherheit schlägt Fälle der Beschlagnahmung von Motorrädern und Autos vor

Việt NamViệt Nam05/08/2024

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Bei wiederholtem oder mehrmaligem Verstoß gegen die Vorschriften zum „Wheelie-Motorrad“ wird das Fahrzeug beschlagnahmt.

Das Ministerium für öffentliche Sicherheit bittet um Stellungnahmen zu einem Verordnungsentwurf über Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung und -sicherheit. Der Entwurf sieht vor, dass einige Verstöße neben Geldstrafen auch die Beschlagnahmung von Fahrzeugen nach sich ziehen.

Fälle von Motorradbeschlagnahmung

Dem Entwurf zufolge sollen Motorradfahrer bei wiederholten oder wiederholten Verstößen gegen folgende Gesetze mit der Beschlagnahmung ihres Fahrzeugs rechnen müssen:

Halten Sie während der Fahrt beide Hände vom Lenkrad fern, fahren Sie mit den Füßen, sitzen Sie während der Fahrt seitlich oder liegen Sie auf dem Sitz, wechseln Sie während der Fahrt den Fahrer, drehen Sie sich zum Fahren um oder fahren Sie mit verbundenen Augen.

Unregelmäßiges Fahren oder Schlangenlinienfahren auf Stadt- und Vorstadtstraßen. Fahren auf einem Rad eines Zweirads oder auf zwei Rädern eines Dreirads. Fahren in Gruppen von zwei oder mehr Fahrzeugen mit einer Geschwindigkeit, die die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung überschreitet.

Werden die oben genannten Taten ohne Fahrzeugzulassungsbescheinigung oder unter Verwendung einer Fahrzeugzulassungsbescheinigung begangen, die nicht von einer zuständigen Behörde ausgestellt wurde, mit falscher Fahrgestellnummer oder Motornummer oder mit Löschung ohne Nachweis der Herkunft des Fahrzeugs, wird das Fahrzeug gemäß dem Entwurf beschlagnahmt.

Darüber hinaus werden Radfahrern, Motorradfahrern und Fahrern anderer einfacher Fahrzeuge die Fahrzeuge entzogen, wenn sie die folgenden Verhaltensweisen rückfällig oder wiederholt verletzen: Zickzackfahren, Schlingern, gegenseitiges Verfolgen auf der Straße; Fahren mit einem Fahrrad oder Motorrad auf einem Rad oder Fahren mit einem Cyclo auf zwei Rädern.

Fall der Autobeschlagnahmung

Der Entwurf sieht Fälle vor, in denen Personenkraftwagen (einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger) und ähnliche Fahrzeuge, Personenkraftwagen und vierrädrige Lastkraftwagen beschlagnahmt werden, wenn:

Fahrer, die Fahrzeuge (einschließlich Anhänger und Sattelauflieger) fahren, deren Fahrerlaubnis abgelaufen ist. Fahrer, die Fahrzeuge fahren, die unter Verstoß gegen die Vorschriften hergestellt oder zusammengebaut wurden (einschließlich landwirtschaftlicher Fahrzeuge, denen die Straßenzulassung entzogen wurde, sowie gezogene Anhänger und Sattelauflieger).

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Das Fahren ohne die vorgeschriebene Zulassungsbescheinigung führt zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs (Symbolfoto)

Diese Handlungen führen zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs (ausgenommen sind Fahrzeuge mit 10 oder mehr Sitzplätzen, die für die Personenbeförderung genutzt werden und deren Nutzungsdauer die Geschäftsbedingungen der eingetragenen Gewerbeform überschreitet, jedoch nicht mehr als 20 Jahre ab dem Herstellungsjahr beträgt; Fahrzeuge mit weniger als 10 Sitzplätzen, die für die Personenbeförderung genutzt werden). Das Fahren ohne die vorgeschriebene Zulassungsbescheinigung oder die Verwendung einer abgelaufenen Zulassungsbescheinigung (einschließlich Anhänger und Sattelanhänger).

Darüber hinaus wird das Fahrzeug auch dann beschlagnahmt, wenn die oben genannten Handlungen ohne Fahrzeugzulassungsbescheinigung oder mit einer Fahrzeugzulassungsbescheinigung vorgenommen werden, die nicht von einer zuständigen Behörde ausgestellt wurde, mit falscher Fahrgestellnummer oder Motornummer des Fahrzeugs oder mit gelöschten Informationen (einschließlich Anhänger und Sattelanhänger) und ohne dass die Herkunft des Fahrzeugs nachgewiesen werden kann (ohne Dokumente, Bescheinigungen über die Übertragung des Fahrzeugbesitzes oder Dokumente, Bescheinigungen über die legale Herkunft des Fahrzeugs).

Außerdem sollen laut Verordnungsentwurf Fahrzeuge beschlagnahmt werden, die illegal an Rennen auf der Straße teilnehmen (ausgenommen gezogene oder gerittene Tiere) …

TH (laut Vietnamnet)

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Quelle: https://baohaiduong.vn/bo-cong-an-de-xuat-cac-truong-hop-bi-tich-thu-xe-may-o-to-389382.html

Etikett: Beschlagnahme

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