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Werden 5-stellige Kennzeichen ab 15. August als Typenschilder geführt?

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế13/08/2023

Lassen Sie mich fragen: Werden 5-stellige Nummernschilder ab dem 15. August automatisch als Identifikationsschilder erkannt? – Leser Hoang Phuong
Biển số xe 5 số có được xác định là biển số định danh từ ngày 15/8?

Gilt ein 5-stelliges Kennzeichen als Typenschild?

Gemäß den Klauseln 1, 2, 3 und 4, Artikel 39 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA lauten die Übergangsbestimmungen wie folgt:

- Für Fahrzeuge, die vor dem 15. August 2023 mit 5-stelligen Kennzeichen zugelassen wurden, bei denen das Entzugsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wird dieses Kennzeichen als Kennzeichen zur Identifikation des Fahrzeughalters ermittelt.

- Bei Fahrzeugen mit 5-stelligem Kennzeichen wird, sofern der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren vor dem 15. August 2023 abgeschlossen hat, das Kennzeichen an das Kennzeichenlager übertragen, um vorschriftsmäßig ein neues Kennzeichen auszustellen.

- Fahrzeuge, die mit 5-stelligen Nummernschildern mit den Symbolen „LD“, „DA“, „MĐ“, „R“ zugelassen sind, dürfen auch bei Änderung oder Neuzulassung der Nummernschilder weiterhin am Verkehr teilnehmen, außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter das Nummernschild gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ändern muss.

- Fahrzeuge, die mit 3- oder 4-stelligen Nummernschildern zugelassen wurden, dürfen weiterhin am Verkehr teilnehmen, außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter auf ein neues Identifikationsnummernschild umsteigen muss oder wenn der Fahrzeughalter Verfahren zur Ausstellung einer neuen Fahrzeugzulassungsbescheinigung, zur Änderung des Nummernschilds, zur Neuausstellung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung, zur Neuausstellung des Nummernschilds oder zur Registrierung einer Namensänderung oder zur Überführung des Fahrzeugs gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA durchführt. Dann wird das 3- oder 4-stellige Nummernschild widerrufen und gemäß den Vorschriften in ein neues Identifikationsnummernschild geändert.

– Für die Gemeindepolizei, die vor dem 15. August 2023 mit der Registrierung von Motorrädern beauftragt wurde, gelten weiterhin die Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA für die Registrierung von Fahrzeugen.

Für Fahrzeuge , die vor dem 15. August 2023 mit einem 5-stelligen Kennzeichen zugelassen wurden, bei denen das Entzugsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wird dieses Kennzeichen als Halterkennzeichen bestimmt.

Verantwortung des Fahrzeughalters

Gemäß Artikel 6 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA bestehen die Pflichten der Fahrzeughalter wie folgt:

- Halten Sie die Bestimmungen des Gesetzes zur Fahrzeugzulassung ein. Führen Sie die Fahrzeugzulassung über das öffentliche Dienstleistungsportal durch und geben Sie die für die Fahrzeugzulassung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß, vollständig und genau an.

Sie sind gesetzlich für die Rechtmäßigkeit des Fahrzeugs und der Fahrzeugunterlagen verantwortlich. Jegliche Handlungen zur Fälschung von Unterlagen, illegale Eingriffe in das öffentliche Serviceportal, das Fahrzeugregistrierungs- und -verwaltungssystem zur Änderung elektronischer Dateninformationen oder zur Änderung der Motornummer und Fahrgestellnummer des Fahrzeugs für die Fahrzeugregistrierung sind strengstens untersagt.

- Bringen Sie das Fahrzeug zur Überprüfung der Erstzulassung, der Fahrzeugübertragungszulassung, der Fahrzeugverlegung, der Renovierung und der Lackfarbänderung zu der in Artikel 4 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Fahrzeugzulassungsstelle.

Falls die Zulassungsbescheinigung oder das Nummernschild unkenntlich gemacht, beschädigt oder verloren geht, muss der Fahrzeughalter die Verfahren zur Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung oder eines neuen Nummernschilds (nachfolgend „Ausstellung“ genannt) bzw. zur Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung oder des Nummernschilds (nachfolgend „Neuausstellung“ genannt) gemäß den Vorschriften erklären und abschließen.

– Innerhalb von 30 Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung über die technische Sicherheit und den Umweltschutz für ein modifiziertes Kraftfahrzeug durch eine zuständige Behörde oder ab einer Änderung der Angaben zum Namen des Fahrzeugeigentümers oder ab einer Änderung der Adresse des Firmensitzes oder des Wohnorts in eine andere Provinz oder zentral verwaltete Stadt oder ab dem Ablauf der Zulassungsbescheinigung muss sich der Fahrzeugeigentümer an die Zulassungsbehörde wenden, um die Verfahren zur Neuausstellung oder zum Widerruf der Zulassungsbescheinigung und des Nummernschilds (nachfolgend „Widerrufsverfahren“ genannt) gemäß den Vorschriften durchzuführen.

- Bei Verkauf, Schenkung, Vererbung, Tausch, Einlage, Zuteilung oder Übertragung eines Fahrzeugs (nachfolgend „Fahrzeugbesitzübertragung“ genannt):

+ Der Fahrzeughalter muss die Zulassungsbescheinigung und das Kennzeichen aufbewahren (nicht an die Organisation oder Person weitergeben, die die Übertragung des Fahrzeugbesitzes entgegennimmt) und die Zulassungsbescheinigung und das Kennzeichen der Fahrzeugzulassungsbehörde vorlegen, um das Widerrufsverfahren durchzuführen. Im Falle einer Übertragung des Fahrzeugbesitzes mit dem Kennzeichen, bei dem der Zuschlag für die Auktion erteilt wurde, muss der Fahrzeughalter die Zulassungsbescheinigung der Fahrzeugzulassungsbehörde vorlegen, um das Widerrufsverfahren durchzuführen.

+ Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Fertigstellung der Unterlagen zur Übertragung des Fahrzeugbesitzes muss der Fahrzeugeigentümer das Widerrufsverfahren abschließen. Falls die oben genannte Frist verstrichen ist und der Fahrzeugeigentümer das Widerrufsverfahren nicht abschließt oder die Fahrzeugzulassungsbescheinigung und das Nummernschild nicht an die Organisation oder Person übergibt, die die Fahrzeugeigentumsübertragung erhält, um das Widerrufsverfahren abzuschließen, erlässt die Fahrzeugzulassungsbehörde vor der Bearbeitung des Falls eine Entscheidung, mit der sie den Fahrzeugeigentümer wegen der nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Widerrufsverfahrens bestraft.

Falls der Fahrzeugeigentümer nach der Übertragung des Fahrzeugbesitzes das Widerrufsverfahren nicht durchführt, ist er/sie gesetzlich für alle Verstöße im Zusammenhang mit diesem Fahrzeug verantwortlich.

+ Nachdem der Fahrzeughalter das Rückrufverfahren abgeschlossen hat, führt die Organisation oder Einzelperson, die die Eigentumsübertragung erhält, das Fahrzeugregistrierungsverfahren gemäß den Vorschriften durch.

- Innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum, an dem das Fahrzeug seine Gültigkeit verliert, das Fahrzeug defekt ist und nicht mehr verwendet werden kann oder das Fahrzeug aus objektiven Gründen zerstört wird, muss der Fahrzeughalter dies auf dem öffentlichen Serviceportal erklären und den Fahrzeugschein und das Kennzeichen bei der Fahrzeugzulassungsbehörde oder der Gemeindepolizei (unabhängig vom Wohnort des Fahrzeughalters) einreichen, um das Rückrufverfahren durchführen zu lassen.


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