1. Berichtigung nicht mehrwertsteuerpflichtiger Gegenstände
Gemäß Artikel 5 des Mehrwertsteuergesetzes 2024 (gültig ab 1. Juli 2025) werden die Bestimmungen zu nicht der Mehrwertsteuer unterliegenden Gegenständen in Artikel 5 angepasst. Steuerrecht Die Wertschöpfung 2008 stellt sich wie folgt dar:
+ Entfernen Sie einige Themen, die gemäß den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes von 2008 nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, darunter:
+ Düngemittel; Spezialmaschinen und -geräte für die landwirtschaftliche Produktion; Offshore-Fischereifahrzeuge;
+ Wertpapierverwahrung; Marktorganisationsdienstleistungen von Börsen oder Wertpapierhandelszentren; sonstige Wertpapiergeschäftstätigkeiten...
- Exportierte Produkte sind Ressourcen und Mineralien, die abgebaut und zu anderen Produkten verarbeitet wurden, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen und gemäß der von der Regierung vorgeschriebenen Liste angewendet werden müssen.
- Importierte Waren, die gemäß den staatlichen Bestimmungen die Verhütung von Naturkatastrophen, Katastrophen, Epidemien und Kriegen unterstützen und fördern, unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.
2. Anpassung der Mehrwertsteuersätze für bestimmte Waren und Dienstleistungen
In Absatz 2, Artikel 9 des Mehrwertsteuergesetzes von 2024 wird der Mehrwertsteuersatz für nicht steuerpflichtige Produkte auf 5 % steuerpflichtig angepasst:
+ Dünger
+ Fischereifahrzeuge im Meer
+ Produkte, für die ein Steuersatz von 5 % auf 10 % geändert wird:
+ Unverarbeitete Waldprodukte
+ Zucker; Nebenprodukte der Zuckerproduktion, einschließlich Melasse, Bagasse, Schlamm
+ Spezialgeräte und Werkzeuge für Lehre, Forschung und wissenschaftliche Experimente
+ Kulturelle Aktivitäten, Ausstellungen, Sport und Sport; Kunstdarbietungen; Filmproduktion; Filmimport, -vertrieb und -vorführung
3. Weitere Fälle der Steuerrückerstattung
Gemäß Artikel 15 des Mehrwertsteuergesetzes von 2024 gelten ab dem 1. Juli 2025 zusätzliche Fälle der Mehrwertsteuerrückerstattung: Unternehmen produzieren und liefern nur Waren und Dienstleistungen, die einer Steuer von 5 % unterliegen. Wenn nach 12 Monaten (oder 4 Quartalen) der nicht vollständig abgezogene Vorsteuerbetrag 300 Millionen VND oder mehr beträgt, wird ihnen der Betrag erstattet.
4. Fügen Sie Subjekte hinzu, die einen Steuersatz von 0 % anwenden
Gemäß Absatz 1, Artikel 9 des Mehrwertsteuergesetzes von 2024 werden zusätzliche Subjekte hinzugefügt, die einem Steuersatz von 0 % unterliegen, darunter:
+ Internationaler Transport
+ Bau- und Montagearbeiten im Ausland, in zollfreien Zonen
+ Waren, die in Quarantänegebieten an Personen (Ausländer oder Vietnamesen) verkauft werden, die die Ausreiseformalitäten abgeschlossen haben; Waren, die in Duty-Free-Shops verkauft werden.
+ Zu den Exportdienstleistungen zählen: Fahrzeugvermietungen außerhalb des vietnamesischen Staatsgebiets sowie Luft- und Seefahrtsdienstleistungen, die direkt für den internationalen Transport oder über Agenten erbracht werden.
5. Zusätzliche Bestimmungen für Aktionswaren
Gemäß Artikel 7 des Mehrwertsteuergesetzes von 2024 wird es durch die folgenden Bestimmungen ergänzt: Der steuerpflichtige Preis für Waren und Dienstleistungen, die für Werbeaktionen gemäß den Bestimmungen des Handelsgesetzes verwendet werden, wird auf 0 festgelegt.
6. Änderungen der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen
Gemäß Absatz 2, Artikel 14 des Mehrwertsteuergesetzes von 2024 müssen für alle gekauften Waren und Dienstleistungen bargeldlose Zahlungsdokumente vorliegen, mit Ausnahme einiger von der Regierung vorgeschriebener Sonderfälle.
Außerdem werden gemäß Absatz 2, Artikel 14 Dokumente wie Packliste, Frachtbrief und Versicherungsdokumente (sofern vorhanden) als Grundlage für den Vorsteuerabzug für exportierte Waren hinzugefügt.
7. Steuercode in persönliche Identifikationsnummer ändern
Gemäß Klausel 2, Artikel 38 des Rundschreibens 86/2024/TT-BTC müssen Steuerzahler und Steuerbehörden ab dem 1. Juli 2025 Steuerbehörden, zuständige Stellen, Organisationen und Einzelpersonen verwenden anstelle von Steuercodes persönliche Identifikationsnummern.
8. Unternehmen müssen sich für elektronische Identifikationskonten registrieren.
Gemäß Artikel 40 Absatz 4 des Dekrets 69/2024/ND-CP verfallen ab dem 1. Juli 2025 die Konten auf dem Nationalen Portal des öffentlichen Dienstes und im Verwaltungsverfahrenssystem auf allen Ebenen. Unternehmen und Organisationen dürfen für elektronische Verwaltungsverfahren nur noch vom Ministerium für öffentliche Sicherheit ausgestellte elektronische Identifikationskonten verwenden.
9. Änderung des Steuerberechnungspreises für importierte Waren
Gemäß Artikel 7 des Mehrwertsteuergesetzes von 2024 umfasst der Preis für die Berechnung der Mehrwertsteuer auf importierte Waren: Einfuhrsteuerpreis + Einfuhrsteuer (einschließlich etwaiger Zusatzsteuern) + besondere Verbrauchsteuer (falls zutreffend) + Umweltschutzsteuer (falls zutreffend).
10. Änderung des Mehrwertsteuersatzes
Das Dekret 180/2024/ND-CP tritt am 30. Juni 2025 außer Kraft. Daher werden Waren- und Dienstleistungsgruppen, für die derzeit der ermäßigte Steuersatz von 10 % gilt, gemäß dem Mehrwertsteuergesetz von 2024 wieder zum Satz von 10 % zurückkehren.
Falls die zuständige Behörde nach dem 30. Juni 2025 ein Dokument zur Regelung der Mehrwertsteuersenkung herausgibt, wird die Mehrwertsteuersenkungspolitik ab dem 1. Juli 2025 weiterhin angewendet.
Quelle: https://baoquangninh.vn/10-thay-doi-quan-trong-ve-chinh-sach-thue-tu-ngay-1-7-2025-3363164.html
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