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Ab welchem ​​Alkoholpegel wird das Fahrzeug beschlagnahmt?

Người Đưa TinNgười Đưa Tin13/02/2024

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Gemäß den Vorschriften wird das Fahren unter Verstoß gegen die Alkoholkonzentration bestraft. Die aktuelle Strafe für Verstöße gegen die Alkoholkonzentration ist im Dekret 100/2019/ND-CP (geändert im Dekret 123/2021/ND-CP) festgelegt. Konkret:

Strafe für Alkoholkonzentration für Motorradfahrer

Geldstrafe von 2–3 Millionen VND, wenn die Alkoholkonzentration 50 mg/100 ml Blut oder 0,25 mg/1 Liter Atemluft nicht überschreitet. Zusätzliche Strafe: Führerscheinentzug für 10–12 Monate.

Geldstrafe von 4–5 Millionen VND bei einem Alkoholgehalt von über 50–80 mg/100 ml Blut oder über 0,25–0,4 mg/1 Liter Atemluft. Zusätzliche Strafe: Entzug des Führerscheins für 16–18 Monate.

Geldstrafe von 6 bis 8 Millionen VND, wenn die Alkoholkonzentration 80 Milligramm pro 100 Milliliter Blut oder 0,4 Milligramm pro Liter Atemluft übersteigt. Zusätzliche Strafe ist der Entzug des Führerscheins für 22 bis 24 Monate.

Strafe für Alkoholkonzentration für Autofahrer

Geldstrafe von 6 bis 8 Millionen VND, wenn die Alkoholkonzentration 50 Milligramm pro 100 Milliliter Blut oder 0,25 Milligramm pro Liter Atemluft nicht überschreitet. Zusätzliche Strafe: Führerscheinentzug für 10 bis 12 Monate.

Geldstrafe von 16 bis 18 Millionen VND, wenn die Alkoholkonzentration 50 bis 80 Milligramm pro 100 Milliliter Blut oder 0,25 bis 0,4 Milligramm pro Liter Atemluft übersteigt. Zusätzliche Strafe: Entzug des Führerscheins für 16 bis 18 Monate.

Geldstrafe von 30–40 Millionen VND, wenn die Alkoholkonzentration 80 Milligramm pro 100 Milliliter Blut oder 0,4 Milligramm pro Liter Atemluft übersteigt. Zusätzliche Strafe ist der Entzug des Führerscheins für 22–24 Monate.

Strafe für Alkoholkonzentration bei Radfahrern

Auch Fahrer von Fahrrädern, E-Bikes und E-Motorrädern, die gegen die Alkoholkonzentration verstoßen, werden mit einer Geldstrafe belegt. Konkret wird eine Geldstrafe von 80.000 bis 100.000 VND verhängt, wenn der Alkoholgehalt des Fahrers 50 Milligramm pro 100 Milliliter Blut oder 0,25 Milligramm pro Liter Atemluft nicht überschreitet.

Geldstrafen von 200.000 – 300.000 VND, wenn bei Radfahrern, Elektrofahrrädern oder Elektromotorrädern die Alkoholkonzentration 50 – 80 Milligramm/100 Milliliter Blut oder 0,25 – 0,4 Milligramm/1 Liter Atemluft übersteigt.

Geldstrafe von 400.000 – 600.000 VND, wenn die Alkoholkonzentration im Blut oder Atem 80 Milligramm/100 Milliliter Blut oder 0,4 Milligramm/1 Liter Atem übersteigt.

Strafen wegen Alkoholkonzentration für Fahrer von Traktoren und Spezialmotorrädern

Alkoholkonzentrationen von höchstens 50 Milligramm/100 Milliliter Blut oder höchstens 0,25 Milligramm/1 Liter Atemluft: Geldstrafe zwischen 3 und 5 Millionen VND; Aussetzung der Fahrerlaubnis (beim Fahren eines Traktors) und der Bescheinigung über die Ausbildung im Straßenverkehrsrecht (beim Fahren eines Spezialmotorrads) für 10 bis 12 Monate;

Bei einem Alkoholgehalt von mehr als 50 bis 80 Milligramm/100 Milliliter Blut oder mehr als 0,25 bis 0,4 Milligramm/1 Liter Atemluft: Geldstrafe zwischen 6 und 8 Millionen VND; Aussetzung der Fahrerlaubnis (beim Führen eines Traktors), Aussetzung der Ausbildung im Straßenverkehrsrecht (beim Führen eines Spezialmotorrads) für 16 bis 18 Monate;

Bei einem Alkoholgehalt von mehr als 80 Milligramm/100 Milliliter Blut oder mehr als 0,4 Milligramm/1 Liter Atemluft: Geldstrafe zwischen 16 und 18 Millionen VND; Aussetzung der Fahrerlaubnis (beim Führen eines Traktors), Aussetzung der Ausbildung im Straßenverkehrsrecht (beim Führen eines Spezialmotorrads) für 22 bis 24 Monate.

Das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss ist äußerst gefährlich und birgt ein hohes Unfallrisiko. Fahrern, die gegen die Promillevorschriften verstoßen, kann daher die vorübergehende Beschlagnahmung ihres Fahrzeugs drohen, um schwerwiegende Folgen für Personen und andere Verkehrsteilnehmer zu begrenzen.

Dies ist in Artikel 82 des Dekrets 100/2019/ND-CP, geändert durch das Dekret 123/2021/ND-CP, festgelegt. Um Verwaltungsverstöße unmittelbar zu verhindern, ist es der Verkehrspolizei daher gestattet, Fahrzeuge vorübergehend anzuhalten, bevor sie bei bestimmten Verstößen, einschließlich Verstößen gegen die Alkoholkonzentration, ein Bußgeld verhängt:

- Verstöße gegen die Alkoholkonzentration für Autofahrer gemäß Artikel 5 Punkt c, Absatz 6, Punkt c, Absatz 8 und Punkt Absatz 10.

- Verstoß gegen die Alkoholkonzentration für Motorradfahrer gemäß Punkt c Satz 6, Punkt c Satz 7, Punkt e Satz 8 Artikel 6.

- Verstoß gegen die Alkoholkonzentration für Fahrer von Traktoren und Spezialmotorrädern gemäß Punkt c, Absatz 6, Punkt b, Absatz 7, Punkt a, Absatz 9, Artikel 7.

- Verstoß gegen die Alkoholkonzentration für Fahrradfahrer gemäß Punkt q Satz 1, Punkt e Satz 3, Punkt c Satz 4 Artikel 8.

Mit der oben genannten Regelung können Personen, die mit Straßenfahrzeugen wie Autos, Motorrädern, Traktoren, Spezialmotorrädern oder Fahrrädern am Straßenverkehr teilnehmen, ihre Fahrzeuge wegen Verstoßes gegen die Alkoholkonzentration vorübergehend von der Verkehrspolizei beschlagnahmen lassen.

Bei der vorübergehenden Beschlagnahme des Fahrzeugs eines Verkehrssünders fertigt die Verkehrspolizei ein Protokoll über die vorübergehende Beschlagnahme des Fahrzeugs in zweifacher Ausfertigung an, holt die Unterschrift des Verkehrssünders ein und händigt ihm eine Ausfertigung zur Aufbewahrung aus (Artikel 125 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsübertretungen).

Die vorübergehende Festsetzung von Fahrzeugen aufgrund von Verstößen gegen die Alkoholkonzentration erfolgt gemäß den allgemeinen Bestimmungen zur vorübergehenden Festsetzung von Fahrzeugen in Artikel 125 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen. Dementsprechend beträgt die Dauer der vorübergehenden Festsetzung von Fahrzeugen mit Verstößen gegen die Alkoholkonzentration höchstens sieben Werktage ab dem Datum der vorübergehenden Festsetzung. Diese Frist wird ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Festsetzung des Fahrzeugs berechnet.

Die Dauer der Fahrzeugbeschlagnahme kann in folgenden Fällen verlängert werden:

- Falls die Akte zur Sanktionierung an die zuständige Behörde weitergeleitet werden muss: Die Fahrzeugbeschlagnahmedauer darf 10 Arbeitstage nicht überschreiten.

- In Fällen, in denen Einzelpersonen oder Organisationen eine Erklärung verlangen oder entsprechende Einzelheiten überprüfen müssen: Die Dauer der Fahrzeugbeschlagnahme darf einen Monat nicht überschreiten.

- In Fällen, in denen Einzelpersonen oder Organisationen eine Erklärung verlangen oder damit verbundene Details überprüfen müssen, die besonders schwerwiegend sind, viele komplizierte Details aufweisen und mehr Zeit zum Überprüfen und Sammeln von Beweisen erfordern: Die Fahrzeugbeschlagnahmedauer darf 2 Monate nicht überschreiten.

Minh Hoa (t/h)


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