Ab dem 1. Januar 2025 wird die Verkehrspolizeibehörde das Verkehrsüberwachungssystem auf den Schnellstraßen verwalten, mit Ausnahme der Routen, die der Provinzpolizei vom Minister für öffentliche Sicherheit zur Patrouille, Kontrolle und Verfolgung von Verstößen zugewiesen wurden.
Das Ministerium für öffentliche Sicherheit hat kürzlich das Rundschreiben Nr. 83/2024 über den Aufbau, die Verwaltung, den Betrieb, die Nutzung und die Nutzung des Überwachungssystems zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr herausgegeben. Darin wird die Dezentralisierung der Verwaltung und des Betriebs des Verkehrsüberwachungssystems geregelt.
Insbesondere Artikel 6 des Rundschreibens legt fest, dass die Verkehrspolizeibehörde das Verkehrsüberwachungssystem auf Schnellstraßen verwaltet und betreibt, mit Ausnahme der Schnellstraßen, die vom Minister für öffentliche Sicherheit zugewiesen und an die öffentliche Sicherheit der Provinzen und zentral verwalteten Städte delegiert wurden, um Patrouillen zu organisieren, Kontrollen durchzuführen und Verstöße zu ahnden.
Die Polizei der Provinzen und zentral verwalteten Städte verwaltet und betreibt das Verkehrsüberwachungssystem auf Straßen innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Provinzen und zentral verwalteten Städte sowie auf zugewiesenen und dezentralisierten Schnellstraßen, um Patrouillen zu organisieren, Kontrollen durchzuführen und Verstöße zu ahnden.
Die Einheit, die das Verkehrsüberwachungssystem verwaltet und betreibt, überwacht, prüft und bewertet regelmäßig den Betrieb der Verkehrsüberwachungsausrüstung, der Ausrüstung, die das Verkehrsüberwachungssystem unterstützt, der Ausrüstung in der Verkehrsüberwachungszentrale, der Übertragungsleitungen und der Software des Verkehrsüberwachungssystems, um einen stabilen Betrieb des Systems sicherzustellen. Sie prüft regelmäßig den Status und die Datenspeicherkapazität des Verkehrsüberwachungssystems und bewertet die Bildaufzeichnung der Verkehrsüberwachungsausrüstung.
Informationen und Daten im Verkehrsüberwachungssystem werden gemäß den Vorschriften des Ministers für öffentliche Sicherheit zur Verwaltung, Verbindung und Weitergabe von Überwachungskameradaten in der öffentlichen Volkssicherheit verwaltet, klassifiziert und weitergegeben.
Die für die Verwaltung und den Betrieb des Verkehrsüberwachungssystems zuständige Stelle erlässt Vorschriften für dessen Verwaltung, Betrieb, Nutzung und Verwendung. Sie erstellt einen Plan für die Handhabung und Wiederherstellung des Systems und der Daten im Störungsfall. Vor der Bekanntgabe von Vorschriften für die Verwaltung, den Betrieb, die Nutzung und Verwendung des Verkehrsüberwachungssystems muss die Provinz- und Gemeindepolizei die Verkehrspolizeibehörde schriftlich um Stellungnahme bitten.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/tu-2025-phan-cap-quan-ly-van-hanh-he-thong-giam-sat-giao-thong-2354694.html
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