Das Ministerium für öffentliche Sicherheit hat gerade das Rundschreiben Nr. 83/2024 über den Aufbau, die Verwaltung, den Betrieb, die Nutzung und die Verwendung des Überwachungssystems zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr herausgegeben. Darin ist eine Bestimmung zur Dezentralisierung der Verwaltung und des Betriebs des Verkehrsüberwachungssystems enthalten.

Insbesondere Artikel 6 des Rundschreibens legt fest, dass die Verkehrspolizeibehörde das Verkehrsüberwachungssystem auf Schnellstraßen verwaltet und betreibt, mit Ausnahme der Schnellstraßen, denen der Minister für öffentliche Sicherheit die Zuständigkeit zuweist und die der öffentlichen Sicherheit der Provinzen und zentral verwalteten Städte übertragen wurden, um Patrouillen zu organisieren, Kontrollen durchzuführen und Verstöße zu ahnden.

z6078246686073_0aecc807edce2be226d0c8b1f68afaee.jpg
Die Verkehrspolizei wird das Überwachungssystem auf den Autobahnen verwalten und betreiben. Foto: Dinh Hieu

Die Polizei der Provinzen und zentral verwalteten Städte verwaltet und betreibt das Verkehrsüberwachungssystem auf Straßen innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Provinzen und zentral verwalteten Städte sowie auf zugewiesenen und dezentralisierten Schnellstraßen, um Patrouillen zu organisieren, Kontrollen durchzuführen und Verstöße zu ahnden.

Die Einheit, die das Verkehrsüberwachungssystem verwaltet und betreibt, überwacht, prüft und bewertet regelmäßig den Betrieb der Verkehrsüberwachungsausrüstung, der Ausrüstung, die das Verkehrsüberwachungssystem unterstützt, der Ausrüstung in der Verkehrsüberwachungszentrale, der Übertragungsleitungen und der Software des Verkehrsüberwachungssystems, um einen stabilen Betrieb des Systems sicherzustellen; prüft regelmäßig den Status und die Datenspeicherkapazität des Verkehrsüberwachungssystems; bewertet die Bildaufzeichnung der Verkehrsüberwachungsausrüstung.

Informationen und Daten im Verkehrsüberwachungssystem werden gemäß den Vorschriften des Ministers für öffentliche Sicherheit zur Verwaltung, Verbindung und Weitergabe von Überwachungskameradaten in der öffentlichen Volkssicherheit verwaltet, klassifiziert und weitergegeben.

Die für die Verwaltung und den Betrieb des Verkehrsüberwachungssystems zuständige Einheit muss Vorschriften für die Verwaltung, den Betrieb, die Nutzung und die Verwendung des Verkehrsüberwachungssystems erarbeiten und einen Plan für die Handhabung und Wiederherstellung des Systems und der Daten im Falle von Störungen entwickeln. Vor der Verkündung von Vorschriften für die Verwaltung, den Betrieb, die Nutzung und die Verwendung des Verkehrsüberwachungssystems muss die Provinz- und Gemeindepolizei eine schriftliche Stellungnahme der Verkehrspolizeibehörde einholen.