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Ab dem 1. Juli werden medizinische Untersuchungen und Behandlungen außerhalb des Netzwerks zu 100 % krankenversichert

Ab dem 1. Juli können sich Krankenversicherte über eine 100-prozentige Kostenübernahme für medizinische Untersuchungen und Behandlungen freuen, auch in Einrichtungen außerhalb des Netzwerks.

Báo Hải DươngBáo Hải Dương11/06/2025

Patienten warten im Ho-Chi-Minh-Stadt-Onkologiekrankenhaus, Zweigstelle 2, Thu Duc City, auf eine medizinische Untersuchung, Juni 2024. Foto: Quynh Tran
Patienten warten auf eine medizinische Untersuchung im Ho-Chi-Minh-Stadt-Onkologiekrankenhaus, Zweigstelle 2, Thu Duc City, Juni 2024

Das Gesetz zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Krankenversicherungsgesetzes (HI) tritt am 1. Juli in Kraft. Frau Tran Thi Trang, Direktorin der Abteilung für Krankenversicherung ( Gesundheitsministerium ), sagte, dass dieses geänderte Gesetz im Vergleich zum alten Krankenversicherungsgesetz viele neue Punkte enthalte und die Rechte der Krankenversicherten erweitert seien.

Der Höhepunkt ist die Beseitigung der administrativen Hürden bei medizinischen Untersuchungen und Behandlungen ab dem 1. Juli. Krankenversicherte genießen bei Untersuchungen und Behandlungen in allen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes bundesweit vollen Versicherungsschutz. In seltenen und schweren Fällen werden sie direkt in spezialisierte medizinische Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen gebracht.

Das Gesetz ermöglicht insbesondere, dass in einigen Fällen medizinischer Untersuchungen und Behandlungen außerhalb des festgelegten Gebiets weiterhin 100 % der Krankenversicherungsleistungen in Anspruch genommen werden. Derzeit beträgt der Krankenversicherungsbeitrag für Patienten 80–95 % bzw. 100 %, abhängig von den auf der Krankenversicherungskarte des Versicherten ausgewiesenen Leistungen.

Die erste Gruppe, die 100 % der Leistungen der Krankenversicherung erhält, sind jene, die in Basis- oder Spezialeinrichtungen untersucht und behandelt werden und bei denen gemäß den Vorschriften des Gesundheitsministeriums die Diagnose schwerer oder seltener Krankheiten gestellt wird, die eine Operation oder hochtechnologische Behandlung erfordern. Diese vom Gesundheitsministerium herausgegebene Liste schwerer und seltener Krankheiten umfasst 62 Arten, darunter Infektionskrankheiten, Krebs, Stoffwechselstörungen, lysosomale Speicherkrankheiten, neurologische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenerkrankungen, Hautkrankheiten, angeborene Missbildungen und besondere Leiden wie Resistenzen gegen Tuberkulosemedikamente, Kriegsfolgen oder Erkrankungen nach Organtransplantationen.

Menschen mit diesen Erkrankungen können sich bei einer Erstdiagnose ohne Überweisung direkt in eine spezialisierte Einrichtung zur Untersuchung und Behandlung begeben und trotzdem gemäß den Vorschriften 100 % der Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Wenn Sie zur Vorsorgeuntersuchung zu einem Facharzt gehen und bei Ihnen die oben genannten Erkrankungen festgestellt werden, gelten die Leistungen der Krankenkasse ebenfalls bereits ab dem ersten Besuch.

Die zweite Gruppe umfasst Personen, die in Einrichtungen der Primärversorgung medizinisch untersucht und behandelt werden und eine stationäre Behandlung auf Basisniveau erhalten. Krankenversicherte haben daher in folgenden Situationen Anspruch auf 100 % Versicherungsschutz: Ärztliche Untersuchung und Behandlung in der ursprünglich landesweit registrierten Einrichtung; stationäre Behandlung in einer Einrichtung mit landesweiter Basiskrankenversicherung; ärztliche Untersuchung und Behandlung in einer Einrichtung mit Basiskrankenversicherung oder spezialisierter Krankenversicherung vor dem 1. Januar 2025, die von den zuständigen Behörden als Bezirkseinrichtung eingestuft wurde.

Darüber hinaus haben Angehörige ethnischer Minderheiten und arme Haushalte, die in wirtschaftlich und sozial benachteiligten Gebieten leben, sowie Menschen, die in Inselgemeinden und Inselbezirken leben, bei stationärer Behandlung in spezialisierten Einrichtungen ebenfalls Anspruch auf 100 % der Leistungen der Krankenversicherung.

Derzeit sind im ganzen Land mehr als 95,5 Millionen Menschen krankenversichert, was einer Krankenversicherungsdeckungsrate von 94,29 % entspricht.

HA (nach VnE)

Quelle: https://baohaiduong.vn/tu-1-7-kham-chua-benh-trai-tuyen-duoc-huong-100-bao-hiem-y-te-413778.html


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