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Ab dem 1. Juli 2025 werden die Altersbezüge auf das Vierfache des alten Niveaus erhöht.

Báo Tiền PhongBáo Tiền Phong06/12/2024

Neben der monatlichen Rente erhalten die Mitarbeiter bei Renteneintritt eine einmalige Leistung.
Derzeit gilt die Mindestbeitragspflicht von 20 Jahren in der Sozialversicherung (SV) für den Rentenbezug als zu lang. Dies mindert die Motivation der Arbeitnehmer, sich langfristig zu beteiligen und in Rente zu bleiben. Infolgedessen scheuen viele Arbeitnehmer die Geduld, die SV sofort zu kündigen. Dies beeinträchtigt ihr zukünftiges Leben, insbesondere diejenigen, die trotz langer SV-Zahlungen ihre Erwerbsfähigkeit verloren haben und bei Renteneintritt ohne Einkommen sind.
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Rentenleistungen auf das Vierfache des alten Niveaus erhöht. Foto 1
Das Sozialversicherungsgesetz 2024 wurde vonder Nationalversammlung verabschiedet und tritt am 1. Juli 2025 offiziell in Kraft. Es enthält viele wichtige Inhalte, darunter die Anpassung der Bedingungen für den Rentenbezug und die Erhöhung der Einmalleistungen. Um Arbeitnehmer im Sozialversicherungssystem zu halten und ihren Lebensunterhalt zu sichern, wurde das Sozialversicherungsgesetz 2024 von der Nationalversammlung verabschiedet und tritt am 1. Juli 2025 offiziell in Kraft. Es enthält viele wichtige Inhalte, darunter die Anpassung der Bedingungen für den Rentenbezug und die Erhöhung der Einmalleistungen. Bedingungen für den Bezug von Einmalleistungen bei Pensionierung ab 1. Juli 2025 Gemäß dem aktuellen Sozialversicherungsgesetz 2014 erhalten Arbeitnehmer, die mehr Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben als die Anzahl der Jahre, die einem Rentensatz von 75 % entsprechen, bei Pensionierung zusätzlich zu ihrer Rente eine Einmalleistung. Voraussetzung für den Bezug einer Einmalrente bei Pensionierung ist nach den geltenden Bestimmungen also, dass die Beitragsdauer in der Sozialversicherung mehr Jahre beträgt als die Anzahl der Jahre, die einem Rentensatz von 75 % entsprechen. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich nach der Anzahl der Sozialversicherungsbeitragsjahre, die über der Anzahl der Jahre liegen, die einem Rentensatz von 75 % entsprechen. Für jedes Sozialversicherungsbeitragsjahr wird 0,5 Monate des durchschnittlichen monatlichen Sozialversicherungseinkommens berechnet. Mit dem Sozialversicherungsgesetz 2024, in Kraft ab 1. Juli 2025, wurde diese Regelung jedoch angepasst. Und zwar wie folgt: Gemäß den Bestimmungen in Absatz 1, Artikel 68 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 (in Kraft ab 1. Juli 2025) erhalten männliche Arbeitnehmer mit einer Sozialversicherungsbeitragszeit von mehr als 35 Jahren und weibliche Arbeitnehmerinnen mit einer Sozialversicherungsbeitragszeit von mehr als 30 Jahren bei Renteneintritt zusätzlich zur Rente einen einmaligen Zuschuss. Ab dem 1. Juli 2025 ist also eine höhere Sozialversicherungsbeitragszeit Voraussetzung für den Erhalt einer einmaligen Rente bei Renteneintritt: – 35 Jahre für männliche Arbeitnehmer, – 30 Jahre für weibliche Arbeitnehmer.

Ab dem 1. Juli 2025 werden die Rentenleistungen auf das Vierfache des alten Niveaus erhöht. Foto 2 Auch die Höhe des einmaligen Zuschusses ändert sich und wird in Absatz 2, Artikel 68 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 geregelt.

Auch die Höhe der Einmalleistungen ändert sich und wird im Sozialversicherungsgesetz 2024, Absatz 2, Artikel 68, aufgeteilt in 2 Fälle, geregelt.
Erstens: Wenn der Arbeitnehmer rentenberechtigt ist und das Verfahren zum Bezug von Rentenleistungen abschließt, wird der einmalige Zuschuss auf das 0,5-fache des als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge verwendeten Durchschnittsgehalts für jedes Beitragsjahr berechnet, das über die Bestimmungen in Absatz 1, Artikel 68 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 hinausgeht, und zwar bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Renteneintrittsalter. In diesem Fall entspricht der einmalige Zuschuss den geltenden Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes 2014. Zweitens: Wenn der Arbeitnehmer rentenberechtigt ist, aber weiterhin Sozialversicherungsbeiträge zahlt, beträgt der Zuschuss das 2-fache des als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge verwendeten Durchschnittsgehalts für jedes Beitragsjahr, das über die vorgeschriebene Anzahl von Jahren hinausgeht (ab dem Zeitpunkt nach Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Renteneintrittsalters bis zum Zeitpunkt des Ruhestands und Bezugs von Rentenleistungen).
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Rentenleistungen auf das Vierfache des alten Niveaus erhöht. Foto 3

Falls der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Rente hat, aber weiterhin Sozialversicherungsbeiträge zahlt, beträgt der Zuschuss das Zweifache des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient, für jedes über die vorgeschriebene Zahl von Jahren hinausgehende Beitragsjahr.

In diesem Fall ist die einmalige Leistung viermal höher als die aktuelle Leistung gemäß dem Sozialversicherungsgesetz 2014. So berechnen Sie die einmalige Leistung bei Renteneintritt ab dem 1. Juli 2025. Das Ministerium für Arbeit, Invaliden und Soziales gibt zur Berechnung der einmaligen Leistung folgende Hinweise: Beispiel: Herr D. arbeitet unter normalen Arbeitsbedingungen und hat bei Erreichen des Rentenalters 38 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Herr D. geht jedoch nicht in Rente, um eine Rente zu beziehen, sondern arbeitet noch drei weitere Jahre weiter und zahlt Sozialversicherungsbeiträge ein, bevor er in Rente geht. Bei Renteneintritt hat Herr D. insgesamt 41 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Somit hat Herr D. zusätzlich zur Rente auch Anspruch auf eine einmalige Leistung. Die Berechnungsformel lautet wie folgt: – 3 Jahre Sozialversicherungsbeiträge über 35 Jahre vor dem Rentenalter, jedes Jahr entspricht dem 0,5-fachen des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient: 3 Jahre x 0,5 = 1,5. – 3 Jahre Sozialversicherungsbeiträge über 35 Jahre nach dem Rentenalter, jedes Jahr entspricht dem 2-fachen des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient: 3 Jahre x 2 = 6. Somit hat Herr D. bei seiner Pensionierung Anspruch auf eine einmalige Rente in Höhe des 7,5-fachen (1,5 + 6) des Durchschnittsgehalts, das als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge dient. Quelle: https://tienphong.vn/tu-172025-tro-cap-khi-nghi-huu-tang-gap-4-lan-muc-cu-post1697858.tpo

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