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Ab 1.2. werden für Autos Straßengebühren nach Inspektionszyklus gezahlt

Báo Thanh niênBáo Thanh niên28/01/2024

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Die Straßenbenutzungsgebühren werden jährlich, monatlich oder nach Fahrzeugprüfzyklus berechnet. Die Prüfstelle stellt eine Mautvignette entsprechend dem Mautzeitraum aus.

Từ 1.2, ô tô sẽ nộp phí đường bộ theo chu kỳ kiểm định- Ảnh 1.

Die Straßenbenutzungsgebühren werden jährlich, monatlich oder nach Fahrzeugprüfzyklus berechnet.

Der Straßenbenutzungsgebühr unterliegen demnach zugelassene (mit Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen versehene) und für den Verkehr geprüfte (mit einem Zertifikat für technische Sicherheit und Umweltschutz versehene) Kraftfahrzeuge, darunter: Autos, Traktoren und ähnliche Fahrzeuge.

Das Dekret legt fest, dass bei erstmaligen Fahrzeuginspektionen (mit Ausnahme von Militär- und Polizeifahrzeugen) der Zeitpunkt für die Berechnung der Straßenbenutzungsgebühren ab dem Datum berechnet wird, an dem für das Fahrzeug eine Inspektionsbescheinigung ausgestellt wird.

Bei umgebauten, funktionsgeänderten oder von einer Organisation auf eine Privatperson umgemeldeten Fahrzeugen (und umgekehrt) wird die Gebühr ab dem Datum der Funktionsänderung bzw. des Eigentümerwechsels gemäß der Zulassungsbescheinigung des neuen Fahrzeugs berechnet.

Die Straßenbenutzungsgebühren werden jährlich, monatlich oder nach dem jeweiligen Fahrzeugprüfzyklus berechnet. Die Prüfstelle stellt eine dem jeweiligen Gebührenzeitraum entsprechende Gebührenmarke aus. Im Einzelnen:

Straßenbenutzungsgebühren nach Prüfzyklus berechnen und bezahlen

Für Fahrzeuge mit einem Inspektionszyklus von einem Jahr oder weniger gilt: Der Fahrzeughalter muss die Straßenbenutzungsgebühr für den gesamten Inspektionszyklus bezahlen und erhält eine dem Gebührenzahlungszeitraum entsprechende Straßenbenutzungsgebühr-Zahlungsmarke.

Für Autos mit einem Inspektionszyklus von mehr als 1 Jahr (18 Monate, 24 Monate und 36 Monate): Fahrzeughalter müssen jährlich (12 Monate) Straßenbenutzungsgebühren entrichten oder für den gesamten Inspektionszyklus (18 Monate, 24 Monate und 36 Monate) bezahlen.

Bei Zahlung der Gebühren nach Prüfzyklus (18 Monate, 24 Monate und 36 Monate): Die Prüfstelle stellt eine dem Prüfzyklus entsprechende Straßenbenutzungsgebühren-Vignette aus. Nach Ablauf des Gebührenzahlungszeitraums (Prüfzyklus) muss der Fahrzeughalter zur Prüfung zur Prüfstelle gehen und die Gebühr für den nächsten Prüfzyklus entrichten.

Bei jährlicher Gebührenzahlung (12 Monate): Die Kontrolleinheit stellt eine Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke aus, die dem 12-monatigen Gebührenzahlungszeitraum entspricht.

Nach Ablauf der Gebührenzahlungsfrist (12 Monate) muss der Fahrzeughalter zur Prüfstelle gehen, um die Gebühr zu entrichten und sich eine Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke für die nächste Periode (12 Monate oder die verbleibende Zeit des Prüfzyklus) ausstellen zu lassen.

Kommt der Fahrzeughalter früher oder später als im Prüfzyklus angegeben zur Inspektion, prüft die Prüfstelle das Fahrzeug und berechnet die Straßenbenutzungsgebühr vom Ende des vorherigen Gebührenzahlungszeitraums bis zum Ende des nächsten Prüfzyklus. Beträgt der nächste Prüfzyklus mehr als 12 Monate, kann der Fahrzeughalter bis zu 12 Monate oder den gesamten Prüfzyklus bezahlen. Umfasst der Gebührenberechnungszeitraum keinen vollen Monat, berechnet sich die zu zahlende Gebühr, indem die ungerade Anzahl der Tage durch 30 Tage geteilt und mit der Gebühr für einen Monat multipliziert wird.

Falls der Fahrzeughalter die Straßenbenutzungsgebühr für vorherige Inspektionszyklen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bezahlt hat, muss er zusätzlich zur Gebühr für den nächsten Zyklus auch die ausstehende Gebühr für den vorherigen Zyklus bezahlen. Die Inspektionseinheit zieht die für den vorherigen Zyklus fällige Gebühr ein. Die zu zahlende Gebühr entspricht der für einen Monat erhobenen Gebühr multipliziert mit der verspäteten Zahlungsfrist.

Möchte der Fahrzeughalter die Straßenbenutzungsgebühr für einen längeren Zeitraum als den Inspektionszyklus bezahlen, wird die Inspektionseinheit die Gebühr einziehen und eine dem Gebührenzahlungszeitraum entsprechende Straßenbenutzungsgebühr-Zahlungsmarke ausstellen.

Muss ich für ein beschlagnahmtes oder wieder in Besitz genommenes Fahrzeug eine Gebühr bezahlen?

Für Fahrzeuge, die von den zuständigen staatlichen Stellen konfisziert oder eingezogen wurden; Fahrzeuge von Verwaltungsbehörden und öffentlichen Dienststellen (mit blauen Nummernschildern); Fahrzeuge, die von der Landesverteidigung und der Polizei liquidiert wurden; Fahrzeuge, die mit einer Hypothek belastet sind und von Kreditinstituten oder ausländischen Bankfilialen wieder in Besitz genommen wurden und deren Verkehr während der Dauer der Konfiszierung, des Einzugs und der bevorstehenden Liquidierung nicht überprüft wurde.

Bei einem Verkauf oder einer Liquidation des Fahrzeugs fallen für den neuen Eigentümer dann nur noch Straßenbenutzungsgebühren ab der Erstzulassung des Fahrzeugs an.

Bei der Inspektion des Fahrzeugs für den öffentlichen Verkehr muss der Fahrzeugeigentümer der Inspektionsbehörde relevante Dokumente vorlegen, wie etwa: Beschlagnahme- oder Widerrufsentscheidung der zuständigen Behörde; Entscheidung zur Rücknahme von verpfändetem Vermögen; Entscheidung zur Genehmigung der Liquidation von Vermögen im Besitz von Verwaltungsbehörden, öffentlichen Dienststellen, Verteidigungs- und Polizeieinheiten; Protokolle oder Verträge zum Abschluss von Verfahren zum Kauf von zu liquidierenden oder zu versteigernden Vermögenswerten.

Wird das Fahrzeug liquidiert oder versteigert und ist die Gebühr nach dem Zeitpunkt der erneuten Zulassung zur Verkehrszulassung entrichtet worden, so ist der Fahrzeugeigentümer verpflichtet, die Gebühr ab dem auf den Gebührenzahlungszeitraum des vorherigen Zyklus folgenden Zeitpunkt zu entrichten.

Die Gebühren können pro Kalenderjahr oder pro Monat bezahlt werden.

Behörden, Organisationen und Unternehmen, die Straßenbenutzungsgebühren nach Kalenderjahr entrichten müssen, müssen der Fahrzeugkontrollstelle eine schriftliche Mitteilung (zum ersten Mal oder wenn sich die Anzahl der Fahrzeuge erhöht oder verringert) senden und für ihre Fahrzeuge Straßenbenutzungsgebühren nach Kalenderjahr entrichten.

Fahrzeughalter müssen jährlich vor dem 1. Januar des Folgejahres die Gebühr für das Folgejahr bei der zuständigen Kontrollstelle entrichten. Bei der Erhebung der Gebühr stellt die Kontrollstelle jedem Fahrzeug eine Straßenbenutzungsgebühren-Vignette für den jeweiligen Gebührenzeitraum aus.

Unternehmen mit Straßenbenutzungsgebühren von 30 Millionen VND/Monat oder mehr müssen die Gebühren monatlich entrichten. Die Unternehmen müssen der Inspektionsstelle ein schriftliches Dokument (beim ersten Mal oder bei einer Erhöhung oder Verringerung der Fahrzeuganzahl) zusenden und die Gebühren für ihre Fahrzeuge entrichten.

Jeden Monat muss das Unternehmen vor dem 1. des Folgemonats zur Inspektionsstelle gehen (die für die Zahlung monatlicher Gebühren registriert ist), um die Straßenbenutzungsgebühr für den Folgemonat zu entrichten. Bei der Gebührenerhebung stellt die Gebührenerhebungsstelle eine dem Zahlungszeitpunkt entsprechende Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke aus.

Straßenbenutzungsgebührenordnung

Từ 1.2, ô tô sẽ nộp phí đường bộ theo chu kỳ kiểm định- Ảnh 2.
Chi tiết mức thu phí đường bộ mới áp dụng từ ngày 1.2.2024 - Theo Nghị định 90


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