Gemäß Artikel 57 des Gesetzes über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit, das von der Nationalversammlung verabschiedet wurde und ab dem 1. Januar 2025 offiziell in Kraft tritt, ist es mit einem Führerschein der Klasse B1 nicht mehr möglich, wie bisher Fahrzeuge (einschließlich Autos) zu führen.
Konkret berechtigt der Führerschein der Klasse B1, der bisher zum Führen von Personenkraftwagen und leichten Lastkraftwagen berechtigte, künftig nur noch zum Führen von dreirädrigen Motorrädern und Fahrzeugen der Klasse A1, darunter auch zweirädrige Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 oder einer Elektromotorleistung von bis zu 11 kW.
Mit dem B1-Führerschein ist das Autofahren nicht mehr erlaubt.
Neben den Änderungen beim B1-Führerschein sieht das neue Gesetz auch klarere Regelungen für andere Führerscheinklassen vor. Konkret:
Klasse B: Erlaubt das Fahren von Personenkraftwagen mit bis zu 8 Sitzplätzen, Lastkraftwagen und Spezialfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg.
Klasse C1: Erlaubt das Fahren von LKWs mit einem Gewicht von 3.500 kg bis 7.500 kg.
Klasse C: Erlaubt das Fahren von Lkws über 7.500 kg.
Klasse D1, D2, D: Wird an Fahrer von Personenkraftwagen mit 16 bis 29 Sitzplätzen und entsprechenden Fahrzeugen mit Anhänger ausgegeben.
Darüber hinaus sind auch die Führerscheinklassen BE, C1E, CE, D1E, D2E und DE klar abgestuft, um den Anforderungen beim Führen größerer Anhänger gerecht zu werden.
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Quelle: https://www.congluan.vn/tu-1-1-2025-bang-lai-xe-b1-chi-duoc-dieu-khien-xe-moto-post310220.html
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