Das Gesundheitsministerium hat das Rundschreiben Nr. 36/2024 herausgegeben, das Gesundheitsstandards, Gesundheitsuntersuchungen für Fahrer und Betreiber von Spezialmotorrädern, regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen für Autofahrer und die Einrichtung einer Gesundheitsdatenbank für Fahrer und Betreiber von Spezialmotorrädern regelt. Das Rundschreiben tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Dementsprechend enthält Rundschreiben 36 im Vergleich zu den aktuellen Bestimmungen sieben neue Punkte, und zwar zu folgenden Vorschriften: anwendbare Gruppierung; Drogen- und Alkoholtests; Entfernung des Formulars für die regelmäßige Gesundheitsuntersuchung im alten Rundschreiben; Hinzufügen von Bestimmungen zur Gesundheitsdatenbank von Fahrern und spezialisierten Motorradfahrern; Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Gesundheitsuntersuchungsbescheinigungen für Fahrer.
Darüber hinaus enthält Rundschreiben 36 als Neuigkeit die Aufhebung der Regelung zur Mutterschaftsuntersuchung sowie einige Änderungen der Gesundheitsstandards für bestimmte Fachrichtungen wie Psychiatrie, Augenheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde usw.
In Bezug auf die Gruppierung legt Rundschreiben 36 fest, dass die Gesundheitsstandards für Fahrer und spezialisierte Motorradfahrer in drei Gruppen unterteilt werden, darunter:
Gruppe 1: Gilt für Gesundheitsuntersuchungen zur Ausstellung von A1-, B1-Führerscheinen und spezialisierten Motorradführerscheinen.
Gruppe 2: Gilt für die ärztlichen Untersuchungen zur Erteilung der Führerscheine der Klassen A und B.
Gruppe 3: Gilt für ärztliche Untersuchungen zur Erteilung von Führerscheinen der Klassen C1, C, D1, D2, D, BE, C1E, CE, D1E, D2E und DE.
Aktuelle Regelungen laut altem Rundschreiben: Gruppe 1 ist für Fahrer der Klasse A1; Gruppe 2: für Fahrer der Klasse B1; Gruppe 3: für Fahrer der Klassen: A2, A3, A4, B2, C, D, E, FB2, FC, FD, FE.
Rundschreiben 36 legt fest, dass für Personen mit einem vor dem 1. Januar 2025 ausgestellten Führerschein, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 89 Punkt a, Absatz 3 des Gesetzes über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit ihren Führerschein von der Klasse A1 in die Klasse A ändern oder neu ausstellen lassen müssen, bei der Gesundheitsuntersuchung die Gesundheitsstandards der Gruppe 1 gelten.
Gemäß Rundschreiben 36 besteht für Menschen mit Behinderung keine Verpflichtung, einen Spezialisten für Muskel-Skelett-Erkrankungen aufzusuchen (Klausel 4, Artikel 2).
Gesundheitsuntersuchung für behinderte Menschen, die einen Führerschein der Klasse A1 oder einen Führerschein der Klasse B beantragen, wie in Absatz 2, Artikel 57 des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit vorgeschrieben: Es gelten die in Anhang 1 des Rundschreibens 36 für Gesundheitsuntersuchungen vorgeschriebenen Gesundheitsstandards, es ist jedoch keine spezielle Untersuchung des Bewegungsapparats erforderlich.
Tests zur Gesundheitsprüfung des Fahrers
Rundschreiben 36 schreibt vor, dass bei der Gesundheitsuntersuchung bei der Ausstellung und Erneuerung eines Führerscheins nur auf Drogen (fünf Drogenarten) getestet wird; die aktuellen Vorschriften sehen Tests auf vier Arten vor. Drogentests sind obligatorisch, Alkoholtests jedoch nicht. Alkoholtests sind nur auf ärztliche Anordnung und im Verdachtsfall erforderlich.
Regelmäßige Gesundheitsuntersuchung für Autofahrer: obligatorische Alkohol- und Drogentests.
Rundschreiben 36 legt fest, dass das Gesundheitszeugnis ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung zwölf Monate gültig ist. Dies entspricht einer Verlängerung um sechs Monate gegenüber dem alten Rundschreiben. Darüber hinaus sieht Rundschreiben 36 einige Änderungen bei den Kriterien für psychische Gesundheit sowie Hals-Nasen-Ohren-Erkrankungen vor und streicht die Pflicht zur Mutterschaftsuntersuchung, da diese weniger mit der Gesundheit der Fahrerinnen und Fahrer zusammenhängt.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/tu-1-1-2025-ap-dung-7-diem-moi-trong-tieu-chuan-kham-suc-khoe-nguoi-lai-xe.html
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