Die Überprüfung der Fahrzeugbeleuchtung ist einer der wichtigsten Punkte bei der Fahrzeuginspektion. Wenn die am Fahrzeug installierten Lichter nicht die richtige Farbe haben, fällt das Fahrzeug bei der Inspektion durch.
Bei der Hotline der Zeitung „Giao Thong“ ging eine Leserfrage zum Problem eines defekten Frontlichts an einem Pkw ein. Ist es möglich, ein blau-weißes Ersatzlicht einzubauen?
Autobesitzer sollten beim Wechsel der Scheinwerfer an ihrem Auto unbedingt die Vorschriften zur Lichtfarbe beachten, um Verkehrssicherheitsrisiken und das Nichtbestehen der Hauptuntersuchung zu vermeiden (Symbolfoto).
Zu diesem Thema erklärte ein Vertreter eines Fahrzeugprüfzentrums in Hanoi , dass im Rundschreiben 30/2024 zur Regelung der Kraftfahrzeugprüfung eindeutig festgelegt sei, dass die Überprüfung der Scheinwerfer eines Fahrzeugs einer der Punkte im Rahmen der Kraftfahrzeugprüfung sei.
Gleichzeitig gelten für jeden Lichttyp eigene Vorschriften zur Lichtfarbe gemäß den nationalen technischen Standards für technische Sicherheitsqualität und Umweltschutz für Kraftfahrzeuge, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Konkret gilt für Frontlichter (Fernlicht, Abblendlicht), dass die Lichtfarbe beidseitig weiß oder gelb sein muss.
Signalleuchten wie: Blinker, Bremslichter, Rückfahrscheinwerfer, Kennzeichenbeleuchtung, Lichtfarbe muss weiß oder gelb sein.
Blinker und Warnblinkanlage, die Farbe der Frontlichter ist gelb, die Rücklichter sind gelb oder rot.
Bei Bremslichtern muss die Lichtfarbe rot sein, die Lichtfarbe von Rückfahrscheinwerfern und Kennzeichenbeleuchtung muss weiß sein.
Nebelscheinwerfer müssen, sofern zusätzlich verbaut, zur Sicherstellung der technischen Voraussetzungen über die Lichtfarbe Weiß oder Gelb verfügen.
Sollten Ersatzleuchten eingebaut werden und die Lichtfarbe nicht den oben genannten Vorschriften entsprechen, besteht das Fahrzeug die Lichtprüfung nicht und die Fahrzeugzulassung wird nicht erteilt.
So verstößt der Leser der Zeitung „Giao Thong“ gegen die Vorschriften: Die Frontscheinwerfer sind blau-weiß und nicht gleichzeitig weiß oder gelb. Das Fahrzeug erhält daher weder eine Zulassungsbescheinigung noch einen Prüfstempel. Der Fahrzeughalter muss das Fahrzeug zur Reparatur bringen, die anderen Scheinwerfer vorschriftsmäßig einbauen und es anschließend zu einer Zulassungsstelle zur erneuten Prüfung bringen.
Der Prüfer wird außerdem auf Schadensfehler, Defekte an Fahrzeuglichtern des falschen Typs oder falsche Lichtfarben in der Warnsoftware des Vietnam Registers aufmerksam machen, um andere Prüfeinheiten zu benachrichtigen, wenn dieses Fahrzeug geprüft wird.
Ein Vertreter des Prüfzentrums sprach näher über das blau-weiße Licht, nach dem ein Leser der Zeitung Giao Thong gefragt hatte. Es könnte sich um Xenonlicht handeln. Diese Art von Licht hat eine sehr hohe Lichtintensität, fünf- bis sechsmal höher als normales Licht. Im eingeschalteten Zustand strahlt dieser Lichtstreifen weißes Licht aus, das entgegenkommende Verkehrsteilnehmer blendet und somit ein hohes Risiko für die Verkehrssicherheit darstellt.
Daher wird Fahrzeugbesitzern empfohlen, diese Art von Leuchten nicht einzubauen, da sie die technische Sicherheit des Fahrzeugs nicht gewährleisten, bei der Hauptuntersuchung möglicherweise nicht durchfallen, ein hohes Risiko von Verkehrsunfällen bergen und außerdem zu einer Überprüfung durch die Verkehrspolizei und einer Verwaltungsstrafe wegen Veränderung der Fahrzeugstruktur führen können.
Das Dekret 100/2019/ND-CP sieht eine Geldstrafe von 800.000 bis 1.000.000 VND für das Fahren mit ungeeigneten Scheinwerfern im Straßenverkehr vor. Darüber hinaus wird dem Fahrer für ein bis drei Monate der Führerschein entzogen und er muss die Originalbeleuchtung des Fahrzeugs gemäß den Vorschriften wiederherstellen.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/truot-dang-kiem-vi-mau-den-thay-the-khong-dung-quy-dinh-192241105192137055.htm
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