Frage:
Ich möchte wissen, in welchen Fällen die Kosten für ärztliche Untersuchung und Behandlung direkt von der Krankenversicherung (HI) übernommen werden, welche Unterlagen erforderlich sind und wo diese einzureichen sind? – Frau Le Ngan Hoa (Thanh Tri, Hanoi).
Die Sozialversicherung von Hanoi antwortete:
Gemäß Artikel 31 des konsolidierten Gesetzes zur Krankenversicherung und den Artikeln 28, 29 und 30 des Dekrets 146/2018/ND-CP
1. Für eine Direktzahlung kommen unter anderem folgende Fälle infrage:
- Bei ärztlicher Untersuchung und Behandlung in einer medizinischen Einrichtung, mit der kein Krankenkassenvertrag besteht.
- Im Falle einer medizinischen Untersuchung und Behandlung, die nicht den Bestimmungen des Artikels 28 des Krankenversicherungsgesetzes entspricht (medizinische Untersuchung und Behandlung ohne Vorlage der Krankenversicherungskarte und/oder zugehöriger Dokumente (Personalausweis, Überweisungsschein, Terminschein für eine erneute Untersuchung)).
2. Verfahren: Gemäß Artikel 28, Dekret 146/2018/ND-CP:
1. Bei den Dokumenten handelt es sich um Fotokopien (mit Originalen zum Vergleich). Darin enthalten sind:
Krankenversicherungskarte, Personalausweis gemäß Absatz 1, Artikel 15 dieses Dekrets;
Entlassungspapiere aus dem Krankenhaus, Untersuchungsbogen oder Untersuchungsbuch der ärztlichen Untersuchung oder Behandlung, für die eine Kostenübernahme beantragt wird.
2. Rechnungen und zugehörige Dokumente.“
3. Reichen Sie den Antrag bei der Sozialversicherungsbehörde auf Bezirksebene Ihres Wohnorts ein (gemäß Artikel 29, Dekret 146/2018/ND-CP).
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/truong-hop-nao-duoc-thanh-toan-truc-tiep-phi-kham-chua-benh-bao-hiem-y-te.html
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