Eine Boeing 737 Max 8 der Ethiopian Airlines bereitet sich während eines Demonstrationsfluges auf den Start vor, um den Flugbetrieb vom Bole International Airport in Addis Abeba, Äthiopien, am 1. Februar 2022 wieder aufzunehmen. (Quelle: Reuters) |
Laut Flugverfolgungsdaten von FlightRadar24 verließ die 737 MAX 8 am 24. Januar den US-Bundesstaat Washington, nachdem sie an China Southern Airlines ausgeliefert worden war. Anschließend machte das Flugzeug Zwischenstopps auf Hawaii und den Nördlichen Marianen, bevor es in Guangzhou in Südchina landete.
China, das erste Land, das die MAX stilllegte, nachdem es 2018 und 2019 zu zwei Abstürzen der MAX 8 gekommen war, erteilte Boeing im vergangenen Monat die Erlaubnis, die Auslieferung der 737 MAX 8 an inländische Fluggesellschaften wieder aufzunehmen.
Chinesische Fluggesellschaften haben bei Boeing mindestens 209 MAX-Flugzeuge bestellt, teilte der Luftfahrtdatenanbieter Cirium mit.
Chinas grünes Licht ist ein Schub für Boeing, das durch den jüngsten Absturz seiner von Alaska Airlines betriebenen 737 MAX 9-Maschine schwer getroffen wurde. Die US-Luftfahrtbehörde FAA hat Boeing verboten, die Produktion seines meistverkauften Schmalrumpfflugzeugs zu erhöhen. Derzeit betreibt keine Fluggesellschaft in China die MAX 9.
Der beispiellose Eingriff der FAA in die Produktionspläne könnte die Auslieferung neuer Flugzeuge an Fluggesellschaften weiter verlangsamen. Sollte China jedoch weiterhin MAX-Importe zulassen, wird es von den Produktionsengpässen, mit denen Boeing konfrontiert ist, nicht betroffen sein, da Dutzende von Flugzeugen für chinesische Kunden bereits zur Auslieferung bereitstehen. Cirium schätzt, dass chinesische Fluggesellschaften in diesem Jahr 64 und im Jahr 2025 58 MAX 8 erhalten werden.
China ist einer der am schnellsten wachsenden Luftfahrtmärkte weltweit . Boeing prognostiziert, dass das Land bis 2042 20 % der weltweiten Flugzeugnachfrage abdecken wird.
Derzeit haben weder Boeing noch China Southern Airlines noch die Zivilluftfahrtbehörde der Volksrepublik China zu den oben genannten Informationen Stellung genommen.
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