Vizepremierminister Le Minh Khai hat gerade den Beschluss Nr. 213/QD-TTg vom 1. März 2024 unterzeichnet, mit dem das Projekt zur allgemeinen Bestandsaufnahme des öffentlichen Vermögens bei Agenturen, Organisationen, Einheiten und Infrastrukturvermögen, das vom Staat investiert und verwaltet wird, genehmigt wird.
Allgemeine Bestandsaufnahme des öffentlichen Vermögens ab 1. Januar 2025.
Gemäß dem genehmigten Projekt umfasst der Umfang der allgemeinen Bestandsaufnahme des öffentlichen Vermögens bei Agenturen, Organisationen, Einheiten und Infrastrukturvermögen, das vom Staat im ganzen Land investiert und verwaltet wird:
– Öffentliches Vermögen bei Behörden, Organisationen und Einheiten gemäß Absatz 1, Artikel 4 des Gesetzes über die Verwaltung und Nutzung öffentlichen Vermögens, das die Kriterien für Anlagevermögen gemäß Rundschreiben Nr. 23/2023/TT-BTC des Finanzministers vom 25. April 2023 erfüllt (ausgenommen Sondervermögen bei Einheiten der Volksarmee und Vermögen auf der Liste der Staatsgeheimnisse), darunter: Büros, öffentliche Dienstleistungseinrichtungen (einschließlich Landnutzungsrechte für den Bau von Bürogebäuden, öffentlichen Dienstleistungseinrichtungen); Autos; besondere Anlagegüter; sonstige Anlagegüter.
- Vom Staat investiertes und verwaltetes Infrastrukturvermögen (ausgenommen Vermögenswerte, die teilweise vom Staat mit Finanzmitteln, Materialien usw. für Bauinvestitionen unterstützt werden), einschließlich:
+ Verkehrsinfrastrukturanlagen (Eisenbahn, Straße, Luftfahrt, Binnenwasserstraßen, Seeverkehr);
+ Infrastrukturanlagen für sauberes Wasser;
+ Bewässerungsinfrastrukturanlagen;
+ Kommerzielle Infrastrukturanlagen sind Märkte;
+ Infrastrukturanlagen von Industrieclustern und Industrieparks;
+ Infrastrukturanlagen der Wirtschaftszone ;
+ Infrastrukturanlagen von High-Tech-Zonen;
+ Infrastrukturanlagen konzentrierter Informationstechnologieparks;
+ Infrastrukturanlagen als Reaktion auf den Klimawandel sind Deiche;
+ Infrastrukturanlagen für Fischereihäfen;
+ Infrastrukturanlagen von Kultureinrichtungen, Sporteinrichtungen auf Basisebene (Gemeindeebene, Dorfebene), Kulturdörfern;
+ Technische Infrastrukturanlagen sind unterirdische urbane Bauräume.
Gegenstand der Bestandsaufnahme
In der Entscheidung heißt es eindeutig, dass für öffentliche Vermögenswerte bei Agenturen, Organisationen und Einheiten gemäß Absatz 1, Artikel 4 des Gesetzes über die Verwaltung und Nutzung öffentlicher Vermögenswerte folgende Inventargegenstände erfasst werden: Staatliche Agenturen, Einheiten des öffentlichen Dienstes, Einheiten der Volksarmee, Agenturen der Kommunistischen Partei Vietnams, der Vietnamesischen Vaterländischen Front, gesellschaftspolitische Organisationen, soziale Organisationen, sozial-berufliche Organisationen und andere Organisationen, die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Vereinigungen (im Folgenden als Agenturen, Organisationen und Einheiten bezeichnet) gegründet wurden und öffentliche Vermögenswerte verwalten und nutzen.
Für vom Staat investierte und verwaltete Infrastrukturanlagen: Subjekte (Agenturen, Organisationen, Einheiten, Unternehmen und andere Subjekte) verwalten vom Staat investierte und verwaltete Infrastrukturanlagen.
Inventurzeitpunkt (Inventurdatenschlusszeitpunkt): 01.01.2025, 0:00 Uhr.
Inventargrundsätze
In der Entscheidung werden die Grundsätze der Vermögensinventur klar dargelegt.
Konkret müssen im Rahmen der Inventarisierung Vermögenswerte inventarisiert werden, die von den oben genannten Inventarisierungssubjekten direkt/zeitweise verwaltet werden, mit Ausnahme der folgenden Vermögenswerte:
- Vermögenswerte, die sich zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme im Investitions-, Bau- oder Kaufprozess befinden und noch nicht fertiggestellt und in Betrieb genommen wurden; Vermögenswerte, die nach dem Zeitpunkt der Bestandsaufnahme gebildet wurden.
- Vermögenswerte, die zur Teilnahme an Investitionsprojekten im Rahmen der Methode der öffentlich-privaten Partnerschaft verwendet werden; Vermögenswerte, die für Joint Ventures und Vereinigungen in Form der Gründung neuer juristischer Personen verwendet werden (außer in Fällen, in denen es sich bei der neuen juristischen Person um eine öffentliche Dienstleistungseinheit handelt).
- Dem Unternehmen zur Verwaltung und Berechnung der staatlichen Kapitalkomponente zugewiesene Vermögenswerte. Handelt es sich bei dem Vermögenswert um ein System, von dem ein Teil dem Unternehmen zur Verwaltung und Berechnung der staatlichen Kapitalkomponente zugewiesen wurde, dieser Teil aber nicht abgetrennt werden kann, ist für das gesamte System eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
Die Entscheidung, eine Bestandsaufnahme anzufordern, basiert auf der tatsächlichen Zählung der Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme und wird mit den in den Geschäftsbüchern überwachten und erfassten Daten verglichen und abgeglichen.
Befindet sich ein Vermögenswert, der in den Büchern erfasst und verbucht wird, sich aber zum Zeitpunkt der tatsächlichen Bestandsaufnahme nicht mehr bei der Behörde, Organisation, Einheit oder dem Unternehmen befindet, so ist die Behörde, Organisation, Einheit oder das Unternehmen, die/das die Vermögenswerte erfasst und verbucht, dafür verantwortlich, damit gemäß ihrer/seiner Befugnis zu verfahren oder die zuständige Behörde oder Person zu informieren, damit mit den festgestellten fehlenden Vermögenswerten gemäß den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze verfahren wird; der Wert dieses Vermögenswerts ist nicht im Wert des Inventarvermögens enthalten.
Führen Sie die allgemeine Bestandsaufnahme bis zum 31. März 2025 durch.
Das allgemeine Ziel des Projekts besteht darin, den aktuellen Status des öffentlichen Vermögens bei Behörden, Organisationen, Einheiten und Infrastrukturanlagen, die vom Staat investiert und verwaltet werden, hinsichtlich Menge, Wert, Struktur, aktuellem Nutzungsstatus usw. zu erfassen, um so eine Grundlage für die Verbesserung von Richtlinien und Gesetzen zur Verwaltung und Nutzung des öffentlichen Vermögens zu schaffen. Es dient der Entwicklung von Strategien und Plänen für die sozioökonomische Entwicklung, der Berichterstattung über die Verwaltung und Nutzung des öffentlichen Vermögens und der Bereitstellung von Informationen für die Erstellung staatlicher Finanzberichte, Berichte über Sparsamkeitspraktiken und Abfallvermeidung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Ziel ist es, die Vorbereitungsarbeiten für die Bereitstellung des allgemeinen Inventars des öffentlichen Vermögens bei vom Staat investierten und verwalteten Agenturen, Organisationen, Einheiten und Infrastrukturvermögens bis zum 31. Dezember 2024 abzuschließen.
Führen Sie die allgemeine Bestandsaufnahme bis zum 31. März 2025 durch.
Bis zum 1. Juli 2025 soll die Synthese der Inventarergebnisse abgeschlossen und ein zusammenfassender Bericht über die öffentlichen Vermögenswerte bei Behörden, Organisationen, Einheiten und Infrastrukturanlagen erstellt werden, die vom Staat landesweit investiert und verwaltet werden.
Laut VGP News
Quelle
Kommentar (0)