Das Ministerium für öffentliche Sicherheit hat das Rundschreiben Nr. 17/2024/TT-BCA herausgegeben, in dem eine Reihe von Artikeln und Maßnahmen zur Umsetzung des Identifizierungsgesetzes aufgeführt sind; gültig ab 1. Juli 2024.
Dieses Rundschreiben enthält Einzelheiten und Umsetzungsmaßnahmen zur Form der elektronischen Identifizierung; zum Inhalt des Personalausweises bei Angaben zum Wohnort; zum Inhalt des Personalausweises bei fehlenden oder unvollständigen Angaben zu Geburtsort, Geburtsregistrierungsort, Heimatstadt, ethnischer Zugehörigkeit und Religion; zur Organisation der Entgegennahme von Anträgen auf Ausstellung, Umtausch und Neuausstellung mobiler Personalausweise bei Bedarf; zur Vereinbarung über die Verwendung nationaler Identifikationsanwendungen; zu den Formularen für die Ausstellung und Verwaltung von Personalausweisen; zu den Formularen für die Erfassung, Aktualisierung, Anpassung, Integration, Bestätigung und Nutzung von Informationen in der nationalen Bevölkerungsdatenbank und Identifikationsdatenbank; zu den Verantwortlichkeiten der öffentlichen Sicherheit von Einheiten und Orten bei der Ausstellung und Verwaltung von Personalausweisen.
Gilt für die Polizei von Einheiten und Orten; Offiziere, Unteroffiziere, Soldaten der Volkspolizei; Behörden, Organisationen und Einzelpersonen, die mit der Ausstellung und Verwaltung von Ausweisen befasst sind.
Elektronisches Ausweisformular
Gemäß dem Rundschreiben wird die elektronische Identifizierung durch das Bild eines gültigen Personalausweises oder Bürgerausweises dargestellt. Weitere darin gespeicherte und integrierte Informationen werden in Form von Zeichen dargestellt. Die elektronische Identifizierung wird von der Identitätsverwaltungsbehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit mit einem separaten Symbol erstellt, um die Authentifizierung und Gewährleistung von Richtigkeit und Integrität gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über elektronische Transaktionen zu gewährleisten.
Der Zugriff auf elektronische Ausweise und deren Nutzung erfolgen über elektronische Identifikationskonten in der nationalen Identifikationsanwendung. Informationen zur Ausstellung, Verwaltung und Integration der Informationen auf dem Ausweis werden vollständig und zeitnah aktualisiert.
Bezüglich der Angaben zum Wohnsitz im Personalausweis wird im Rundschreiben Folgendes festgelegt: Bei den Angaben zum Wohnsitz im Personalausweis handelt es sich um Angaben zum ständigen Wohnsitz der Person, der der Personalausweis ausgestellt wurde.
Falls die Person, die die Ausstellung, den Umtausch oder die Neuausstellung eines Personalausweises beantragt, keinen festen Wohnsitz, sondern einen vorübergehenden Wohnsitz hat, handelt es sich bei den auf dem Personalausweis angegebenen Informationen über den Wohnort um die Informationen über den vorübergehenden Wohnsitz der Person, für die der Ausweis ausgestellt ist.
Falls die Person, die die Ausstellung, den Umtausch oder die Neuausstellung eines Personalausweises beantragt, keinen ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz hat, weil sie die Bedingungen für die Registrierung eines ständigen oder vorübergehenden Wohnsitzes nicht erfüllt, handelt es sich bei den auf dem Personalausweis angegebenen Wohnsitzinformationen um die aktuellen Wohnsitzinformationen der Person, der der Ausweis ausgestellt wird.
Falls die Person, die die Ausstellung, den Umtausch oder die Neuausstellung eines Personalausweises beantragt, keine Wohnortinformationen in der nationalen Bevölkerungsdatenbank hat, ist die Personalausweisverwaltung dafür verantwortlich, den Bürger bei der Registrierung seines ständigen Wohnsitzes, der Registrierung seines vorübergehenden Wohnsitzes oder der Erklärung seiner Wohnsitzinformationen zu unterstützen. Für im Ausland lebende vietnamesische Staatsbürger ohne Wohnsitz in Vietnam muss die Wohnortinformation auf dem Personalausweis die Adresse des ausländischen Wohnsitzes (klar auf Vietnamesisch angegeben) sein.
Darüber hinaus regelt das Rundschreiben auch den Inhalt des Personalausweises, wenn keine oder unvollständige Angaben zu Geburtsort, Geburtsregister, Heimatstadt, ethnischer Zugehörigkeit und Religion vorliegen.
Nutzungsvereinbarung für nationale Identifikationsanwendungen
Behörden, Organisationen und Personen, die die Personalausweis-App nutzen, sind verpflichtet: Bei der Nutzung der Personalausweis-App vollständige und genaue Angaben zu ihrer Behörde, Organisation oder Person zu machen. Elektronische Identifikationskonten oder elektronische Identifikationskarten dürfen nicht für Aktivitäten oder Transaktionen verwendet werden, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder die Sicherheit, die Landesverteidigung, nationale Interessen, öffentliche Interessen oder die legitimen Rechte und Interessen anderer Behörden, Organisationen und Personen beeinträchtigen. Die Funktion der Personalausweis-App darf nicht widerrechtlich beeinträchtigt werden. Die Anweisungen zur Nutzung der Personalausweis-App, die von der Personalausweisverwaltungsbehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit herausgegeben werden, sind zu befolgen.
Für die Identitätsverwaltungsagentur des Ministeriums für öffentliche Sicherheit ist sie verantwortlich für: Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen, Gewährleistung der Informationssicherheit und -sicherheit, Schutz der von Behörden, Organisationen und Einzelpersonen bereitgestellten Daten während der Entwicklung und Verwaltung der nationalen Identitätsanwendung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Verwendung der von Behörden, Organisationen und Einzelpersonen bereitgestellten Daten bei der Verwendung der nationalen Identitätsanwendung nur in Übereinstimmung mit Umfang, Zweck, Funktion und zugewiesenen Aufgaben. Benachrichtigung von Behörden, Organisationen und Einzelpersonen, die die nationale Identitätsanwendung verwenden, über Aktivitäten im Zusammenhang mit ihrer Datenverarbeitung, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Weisheit
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Quelle: https://www.nguoiduatin.vn/thong-tin-noi-cu-tru-tren-the-can-cuoc-tu-ngay-1-7-a669839.html
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